Pressemeldung Nr. 101 vom

Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz aus dem Verkehr gezogen:Susanne Menge: CDU und FDP bremsen Förderung des ÖPNV aus

„Angesichts unserer verkehrlichen Gesamtproblematik und angesichts der anstehenden Lösungen insbesondere für den ländlichen Raum bedeutete eine Regierungsmehrheit aus CDU und FDP eine fatale Rückwärtsrolle zu Lasten vor allem der älteren Menschen in ländlichen Regionen.“

Darum geht’s

CDU und FDP bremsen mit „neuer Mehrheit“ das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz im Ausschuss aus. Die Grünen befürchten einen massiven Mittelverlust für die Förderung des ÖPNV.

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, verkehrspolitische Sprecherin

„Land auf Land ab hören wir von den Menschen die Forderung nach einem besseren ÖPNV. Mit der neuen Mehrheit im Landtag wird dieser Forderung allerdings eine Absage erteilt. CDU und FDP haben das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz aus dem Verkehr gezogen und nehmen den Kommunen und Verkehrsunternehmen damit die Planungssicherheit von Mitteln in Höhe von mindestens 123,5 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich.“

„Angesichts unserer verkehrlichen Gesamtproblematik und angesichts der anstehenden Lösungen insbesondere für den ländlichen Raum bedeutete eine Regierungsmehrheit aus CDU und FDP eine fatale Rückwärtsrolle zu Lasten vor allem der älteren Menschen in ländlichen Regionen.“

Zum Hintergrund

Rot-Grün hat mit Übernahme der Regierung 2013 die Verteilung der Mittel sukzessive zugunsten des ÖPNV eingesetzt. Heute gilt: 60 Prozent ÖPNV, 40 Prozent Straßenbau.

Aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Landtag hat die Regierungskoalition aus SPD und Grünen keine Mehrheit mehr. Gesetzesinitiativen, wie das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz, wurden mit der Mehrheit aus CDU und FDP aus den Verfahren genommen und können nun nicht mehr, wie vor Rot-Grün beabsichtigt, umgesetzt werden.

Bund und Länder haben sich am 14. Oktober 2016 über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Grundsatz geeinigt.  Bis einschließlich 2019 gilt die alte Regelung bei der Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter "reichen" und "armen" Ländern. Ab 2020 ist Grundlage für die Verteilung der Mittel das sogenannte Ländermodell, auf das sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten geeinigt hatten. Die Vereinbarung sieht jährlich steigende Hilfen des Bundes und eine Entlastung der Geberländer vor.

Zurzeit werden jährlich 8,5 Milliarden Euro zwischen den Bundesländern verschoben, um für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen. Geplant war es, mittels einer Föderalismuskommission III eine gerechte Verteilung der Mittel anzustreben. Tatsächlich aber hat die Bundesregierung lediglich drei Sitzungen abgehalten, um die Änderungen auf den Weg zu bringen.

Mit dieser Reform fallen u.a. Zweckbindungen bestimmter Mittel weg – so z.B. die Entflechtungsmittel zur Unterstützung und Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es obliegt nunmehr den Ländern, eine klare Aussage zugunsten eines der zukunftsträchtigsten verkehrspolitischen Themas, des ÖPNV zu treffen.

 

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