Pressemeldung Nr. 59 vom

Grüne begrüßen Kompromiss zum Wassergesetz:Regina Asendorf: Wichtiger Einstieg für mehr Gewässerschutz

„Das neue Wassergesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gewässerschutz. Damit die neuen Maßnahmen wie die Gewässerschutzstreifen nicht ins Leere laufen, müssen wir gleichzeitig das Bewusstsein für den Gewässerschutz schärfen.“

Darum geht’s

Die rot-grüne Landesregierung hat heute (9. Mai 2017) den Entwurf für eine Novelle des Niedersächsischen Wassergesetztes verabschiedet. Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung auf die mangelhafte Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers in Niedersachsen.

Das sagen die Grünen

Regina Asendorf, wasserpolitische Sprecherin

„Das neue Wassergesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gewässerschutz. Damit die neuen Maßnahmen wie die Gewässerschutzstreifen nicht ins Leere laufen, müssen wir gleichzeitig das Bewusstsein für den Gewässerschutz schärfen.“

„Klar ist auch: die neuen Regelungen sind ein Kompromiss. Die Zukunft wird zeigen, wie ernst das Gesetz genommen wird. Bleiben die Erfolge aus, müssen weitere Maßnahmen folgen.“

„Sauberes Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Dafür müssen wir dringend mehr tun: Nur zwei Prozent der Flüsse, Bäche und Seen in Niedersachsen sind in einem ökologisch guten Zustand, viele Grundwasser sind in keinem guten Zustand. Wir müssen fast überall besser werden!“

Zum Hintergrund

Nur zwei Prozent der Flüsse, Bäche und Seen in Niedersachsen sind in einem ökologisch guten Zustand. Alle anderen Oberflächengewässer schneiden „mäßig“ (27 Prozent), „unbefriedigend“ (44 Prozent) oder „schlecht“ ab (24 Prozent). Das hat nicht nur Folgen für unser Trinkwasser und den Meeresschutz, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Angesichts der alarmierenden Meldungen zum Rückgang der Insekten und in der Folge der Vögel ist daher ein Schutz der Gewässer ein wichtiger Baustein, um diese Entwicklung nicht nur zu stoppen, sondern hoffentlich auch umzukehren.

Dazu gehört im künftigen Wassergesetzes die Ausweisung von Gewässerschutzstreifen. An allen Gewässern wird in Zukunft ein 1 Meter Streifen unbearbeitet bleiben, der sich einfach kontrollieren lässt. Hinzu kommt an allen Gewässern ein 5 Meter Streifen, innerhalb dessen die zuständige Behörde, falls erforderlich, weitere Einschränkungen vornehmen kann. Zusätzlich gilt neues Fachrecht, das das Wassergesetz ergänzt: So darf nach der neuen Dünge-Verordnung bis auf 4 Meter nicht an die Gewässer heran gedüngt werden. Bei Spritzmitteln sind je nach Mittel unterschiedliche Abstände vorgeschrieben. Diese können noch größere Abstände zum Gewässer als 5 Meter vorsehen.

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten wird in Zukunft wieder vom Land übernommen, damit werden Verbesserungen bei der Dauer und Anzahl der Verfahren erreicht. Bei der Diskussion um das Wassergesetz bleibt am Schluss ein Problem, das nicht durch die Gesetzgebung gelöst werden kann: Ohne ein Bewusstsein dafür, dass Wasser unser wertvollstes Gut ist, das von uns allen geschützt werden muss, nützen die Gesetze nur wenig. Kontrollen sollten immer nur das letzte Mittel sein.

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