Pressemeldung Nr. 16 vom

Gewässerschutz in Niedersachsen:Regina Asendorf: Gräben, Bäche und Flüsse sauber halten

„Die neuen Gewässerschutzstreifen dienen als Pufferfläche, um die oberflächliche Auswaschung von Nährstoffen und Pestizide in kleinere Gewässer zu verringern. Die Gewässerökologie reagiert auf chemische Einflüsse empfindlich. Ihr Schutz ist in der Wasserrahmenrichtlinie verankert, aber sollte uns sowieso aus Eigeninteresse ein wichtiges Anliegen sein“, so Regina Asendorf.

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Darum geht´s

Der Zustand unser Oberflächengewässer ist schlecht. Landesweit erreichen Flüsse und Bäche nicht das Ziel eines guten Gewässerzustands. Überwiegend werden sie als kritisch belastet oder schlechter eingestuft.

Das Steuerungsinstrument, um hier eine Kehrtwende einzuleiten, ist das niedersächsische Wassergesetz. Zum Schutz der Oberflächengewässer und auch des Trinkwassers will Rot-Grün das Niedersächsische Landeswassergesetz (NWG) überarbeiten. Denn die Hauptursache für die schlechte Wasserqualität ist die landwirtschaftliche Düngung. Künftig soll hier Bundesrecht gelten. Demnach ist der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in einem Abstand von fünf Metern zu Gewässerrändern nicht zulässig. Gewässerschutzstreifen sollen künftig auch an kleineren Gewässern dritter Ordnung gelten, wie es das Bundeswasserrecht bereits vorsieht. 

Das sagen die Grünen

Regina Asendorf, wasserpolitische Sprecherin

„Die neuen Gewässerschutzstreifen dienen als Pufferfläche, um die oberflächliche Auswaschung von Nährstoffen und Pestizide in kleinere Gewässer zu verringern. Die Gewässerökologie reagiert auf chemische Einflüsse empfindlich. Ihr Schutz ist in der Wasserrahmenrichtlinie verankert, aber sollte uns sowieso aus Eigeninteresse ein wichtiges Anliegen sein.“

„Eine Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen bleibt weiter möglich. Auch wenn nicht gedüngt werden darf: Alleine über den Luftweg werden bis zu 40 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar in den Boden eingetragen. Zudem können Gewässerschutzstreifen als Greening-Maßnahme anerkannt werden, wodurch Landwirte ihre ökologischen Verpflichtungen gegenüber der EU erfüllen.“

„Besonders viele kleine Fließgewässer und Entwässerungsgräben gibt es in den Marschregionen im Nordwesten Niedersachsen. Die Landwirte brauchen hier praktikable Lösungen, das werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Die unteren Wasserbehörden können nach geltender Rechtslage ohnehin schon abweichende Regelungen treffen. Sie können die Breite der Gewässerrandstreifen reduzieren, was eine regional angepasst Umsetzung ermöglicht.“

Zum Hintergrund

Ursache der Nährstoffbelastung im Grund- und Oberflächenwasser ist die Düngung aus der Landwirtschaft. Oberflächengewässer leiden unter Sauerstoffzehrung, Verschlammung und Veralgung wie das Beispiel Dümmer zeigt. Pestizidfunde in den Flüssen Niedersachsens sind ebenfalls alarmierend und müssen in Zukunft verhindert werden.

Auf Bundesebene setzt sich Niedersachsen intensiv für eine Reform des Düngerechts ein, um den Nährstoffüberschuss auf niedersächsischen Äckern zu reduzieren. Besondere Schutzmaßnahmen für die Oberflächengewässer sollen zudem auf Landesebene über das Wasserrecht abgesichert werden. Derzeit wertet das Landesumweltministerium die Stellungnahmen der Verbände zu der geplanten Gesetzesänderung aus.

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