Pressemeldung Nr. 49 vom

Bilanz Härtefallkommission :Polat: Kommission nach 10 Jahren wichtiger denn je

„Die Härtefallkommission ist in Niedersachsen angekommen. Ohne Zweifel haben Rot-Grün eine der am besten aufgestellten Kommissionen bundesweit geschaffen. Dem humanitären Auftrag wurde durch die entsprechende Reform gleich nach dem Regierungswechsel 2013 entsprochen."

Darum geht’s

Das Niedersächsische Innenministerium hat heute (Donnerstag, 29.03.2017) eine Bilanz zur Arbeit der Niedersächsischen Härtefallkommission gezogen. Die unabhängigen Mitglieder der Härtefallkommission beraten seit 10 Jahren darüber, ob abgelehnte Asylsuchende in Niedersachsen aus humanitären Gründen bleiben sollten.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin:

„Die Härtefallkommission ist in Niedersachsen angekommen. Sie steht nicht mehr in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung, kein Mitglied ist mehr aus Protest zurückgetreten. Ohne Zweifel haben Rot-Grün eine der am besten aufgestellten Kommissionen bundesweit geschaffen. Dem humanitären Auftrag wurde endlich durch die entsprechende Reform gleich nach dem Regierungswechsel 2013 entsprochen. Außerdem haben wir als einziges Bundesland eine Fachberatungsstelle geschaffen. Hier werden Antragsteller unabhängig beraten und so die ehrenamtlich tätigen Kommissionsmitglieder entlastet."

„Für die Zukunft brauchen wir wirksame Bleiberechtsregelungen. Die, die wir jetzt haben, laufen ins Leere oder werden nicht umgesetzt oder angewendet. Durch die große Fluchtbewegung der letzten Jahre und die langen Asylverfahren wird die Zahl der langjährig Geduldeten weiter steigen. Die Vielzahl der neu entstehenden Härten wird die Kommission nicht alleine auffangen können.“

Zum Hintergrund

In Niedersachsen lebten Ende 2016 immer noch über 15.000 Geduldete, aber weniger als 5.000 Personen waren ohne Aufenthaltsstatus unmittelbar ausreisepflichtig. Von den 15.000 Geduldeten in Niedersachsen leben über 4.100 seit mehr als 5 Jahren hier und knapp 2.900 seit mehr als 8 Jahren.

Seit Bestehen der jeweiligen Bleiberechtsregelung haben in Niedersachsen 672 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 256 nach § 25b AufenthG, 3.951 nach § 25 Absatz 5 AufenthG und 519 nach § 23a AufenthG erhalten.

Die rot-grüne Koalition hat die seit September 2006 bestehende Niedersächsische Härtefallkommission im Jahr 2013 reformiert. Im jährlichen Rhythmus legt das Innenministerium einen Tätigkeitsbericht der Kommission vor. In jedem Jahr gehen mehrere hundert Eingaben bei der Kommission ein. Seit Gründung der Kommission im September 2006 sind dort mehr als 3.700 Eingaben eingegangen. Davon wurden mehr als 1.600 zur Beratung angenommenen, mehr als 880 abschließend beratenen, mehr als 600 Härtefallersuchen durch die Kommission an das Innenministerium gestellt. Mehr als 530 Mal wurde vom Innenministerium angeordnet, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG zu erteilen (Stand Oktober 2016).

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