Pressemeldung Nr. 137 vom

EuGH-Urteil stärkt unsere Grundrechte:Onay: Kein sicherer Hafen für unsere Daten

"Das Urteil stellt klar, dass eine datenschutzrechtliche Überprüfung von Facebook nicht entbehrlich ist, nur weil die EU-Kommission den USA ein vermeintlich angemessenes Datenschutzniveau attestiert hat. Das stärkt die nationalen Datenschutzbeauftragten."

Darum geht´s

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das sogenannte Safe-Harbour-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA ungültig ist.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, Sprecher für Datenschutz und Netzpolitik

"Das Urteil stellt klar, dass eine datenschutzrechtliche Überprüfung von Facebook nicht entbehrlich ist, nur weil die EU-Kommission den USA ein vermeintlich angemessenes Datenschutzniveau attestiert hat. Das stärkt die nationalen Datenschutzbeauftragten."

"Mit der Stärkung geht natürlich auch wachsende Verantwortung einher. Die betroffenen Unternehmen müssen zeitnah die Daten vor Massenüberwachung schützen. Daher sind auch Datenschutzbeauftragte hier besonders gefordert. Auf unsere Unterstützung können sie zählen."

"Ich hoffe, dass dieses Urteil auch ein Weckruf für Nutzerinnen und Nutzer sein wird. Denn es wird mehr als deutlich, dass hier nicht irgendwelche abstrakten Punkte betroffen sind, sondern ganz konkret unsere Grundrechte. Dies darf bei der Nutzung von Diensten wie Facebook und der Preisgabe von Daten nicht vergessen werden."

Zum Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof hatte einer Klage stattgegeben, die sich gegen die massenhafte Weitergabe persönlicher Daten durch den Konzern Facebook an die USA gerichtet hatte. Vor dem Hintergrund der durch Edward Snowden aufgedeckten systematischen Ausspionierung persönlicher Daten durch die NSA, könne nicht garantiert werden, dass diese Daten in den USA ausreichend vor dem Zugriff durch Geheimdienste geschützt würden. Die EU-Kommission hatte den USA über das Safe-Habour-Abkommen ein ausreichendes Datenschutzniveau attestiert. Dieser Attest ist mit dem EuGH-Urteil nun hinfällig. Die nationalen Datenschutzbehörden sind nicht daran gehindert, eine eigene Prüfung des Datenschutzniveaus vorzunehmen.

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