Pressemeldung Nr. 164 vom

Gülle-Erlass stoppen:Miriam Staudte: Keine Gülle-Ausbringung im Winter

„Dieser Erlass muss gestoppt werden. Man hat den Eindruck, dass die neue Ministerin Barbara Otte-Kinast unkritisch alles genehmigt, was die Landwirtschaftslobby an sie heranträgt!“

Darum geht‘s

Die niedersächsische Landwirtschaftskammer kündigt heute (12. Dezember 2017) an, dass Ausnahmegenehmigungen für die Ausbringung von Gülle im Winter künftig möglich sein sollen. Ein entsprechender Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sei in Arbeit.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin

„Dieser Erlass muss gestoppt werden. Man hat den Eindruck, dass die neue Ministerin Barbara Otte-Kinast unkritisch alles genehmigt, was die Landwirtschaftslobby an sie heranträgt!“

„Es gibt derzeit zweifelsohne ein Problem mit den großen Mengen an lagernden Güllemengen. Es ist allerdings sinnvoller, Notlager wie in Schleswig-Holstein zu genehmigen, statt die Ausbringung außerhalb der Wachstumsperiode zu bewilligen. Mit dieser Maßnahme verschärft die Ministerin das Nitratproblem im Grundwasser statt es zu lösen.“

Zum Hintergrund

In Niedersachsen sind 60 Prozent der Grundwasserkörper nitratbelastet. Die EU hat deswegen Deutschland aufgrund der Nicht-Einhaltung der Nitrat-Richtlinie verklagt. Daher wurde das Düngegesetz überarbeitet und die Düngeverordnung verschärft. Die Ausbringung von Gülle muss stärker reguliert werden, um Auswaschungen zu verhindern und die Nitrat-Belastungen des Grundwassers zu stoppen. Bei gefrorenen Böden oder im Winterhalbjahr darf keine Gülle ausgebracht werden, denn außerhalb der Wachstumsperiode können Pflanzen die Nährstoffe nicht aufnehmen. Noch mehr Stickstoff und Phosphat würden ungenützt ausgewaschen werden und landen im Grundwasser oder in Oberflächengewässern.

 

Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer

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