Pressemeldung Nr. 32 vom

Atompolitik:Miriam Staudte: Brennelementesteuer wieder einführen

„Dieselben Atomkonzerne, die über Jahrzehnte mit einer Risikotechnologie Gewinne eingestrichen haben, müssen auch weiter in der Verantwortung bleiben. Die Brennelementesteuer nicht wieder einzuführen, wäre gegenüber der Allgemeinheit finanziell unverantwortlich.“

Darum geht's

Wie bereits vor Verabschiedung des Atom-Finanzpakets angekündigt, wollen die Atomkonzerne einige Klagen gegen die Bundesregierung nicht zurückziehen. Dabei übernimmt die Allgemeinheit mit dem neuen Gesetz künftig die finanziellen Risiken, falls die Rückstellungen für Zwischen- und Endlagerung nicht ausreichen. Dies betrifft die Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer und die bei einem privaten Schiedsgericht anhängige Klage von Vattenfall.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin 

„Dieselben Atomkonzerne, die über Jahrzehnte mit einer Risikotechnologie Gewinne eingestrichen haben, müssen auch weiter in der Verantwortung bleiben. Die Brennelementesteuer nicht wieder einzuführen, wäre gegenüber der Allgemeinheit finanziell unverantwortlich.“  

„Das Atomfinanz-Paket hält noch einige Restrisiken bereit: Die Bundesregierung kann nicht garantieren, dass die Konzerne den Risikozuschlag von 6,2 Milliarden auch tatsächlich zahlen werden. Dieser ist nur freiwillig.“ 

Zum Hintergrund

Das "Gesetz zur Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung" besagt, dass bis 2026 knapp 17,4 Milliarden Euro in den Fonds einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gezahlt werden müssen. Der sogenannte Risikoaufschlag von 6,2 Milliarden Euro hingegen ist eine freiwillige 'Kann-Regelung' (§ 7 Abs. 2). Die Befreiung von einer Nachschusspflicht soll die Konzerne zur Zahlung des Risikozuschlags animieren.  

Der Landesparteitag der Niedersächsischen Grünen hatte schon im Mai 2016 in Gifhorn strengere Bedingungen, wie das zuvorige Zuückziehen aller Klagen für das Atomfinanz-Paket, gefordert. Den Beschluss finden Sie >>hier

Die Brennelementesteuer ist seit 01. Januar 2017 ausgelaufen. Dadurch gehen dem Staat bis zum Abschalten des letzten AKW Steuereinnahmen in Höhe von etwa fünf bis sechs Milliarden verloren. 

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