Pressemeldung Nr. 118 vom

Neues Katastrophenschutzgesetz :Meta Janssen-Kucz: Endlich wird umfassender Katastrophenschutz um Atomanlagen in Angriff genommen

„Der Gesetzentwurf enthält wichtige Neuerungen, die auf die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zurückgehen – und mit denen wir auf die traurigen Erfahrungen nach Fukushima reagieren."

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Darum geht’s

Heute (7. September 2017) hat der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags interfraktionell beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes in das September-Plenum einzubringen. Damit wird die Zuständigkeit bei möglichen Unfällen in niedersächsischen Atomkraftwerken und Zwischenlagerstandorten grundlegend neu geregelt und zukünftig beim Land angesiedelt.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Ich begrüße diesen von allen Fraktionen getragenen Beschluss sehr. So kann der Landtag das Gesetz mit umfassenden überfälligen Änderungen im Katastrophen- und im Brandschutz noch in dieser Wahlperiode verabschieden. Damit können wir vor allem die betroffenen Landkreise mit atomaren Anlagen aktiv unterstützen."

„Der Gesetzentwurf enthält wichtige Neuerungen, die auf die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zurückgehen – und mit denen wir auf die traurigen Erfahrungen nach Fukushima reagieren. Zukünftig werden nicht nur die Evakuierungsradien um Atomkraftwerke ausgeweitet, sondern auch die Einsatzkoordinierung bei Störfällen an Zwischenlagerstandorten wird beim Land gebündelt. Insbesondere Atomunfälle machen nicht vor Landkreisgrenzen halt, sodass eine zentrale Koordination unerlässlich ist.“

„Im gleichen Verfahren werden auch dringend erforderliche Änderungen im Brandschutzgesetz mitaufgesattelt. Damit geben wir den Kommunen die nötige Rechtssicherheit in Fragen der Kostenerstattung etwa bei der Nachbarschaftshilfe.“

Zum Hintergrund

Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz wird auch die Seveso-III-Richtlinie der EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umgesetzt. Die Frist dafür endete am 31.05.2015. Eine möglichst schnelle Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens ist notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

Das aus Zeitgründen nicht mehr separat durchführbare Gesetzgebungsverfahren zum Niedersächsischen Brandschutzgesetz wird nun auf das Katastrophenschutzgesetz aufgesattelt und damit noch in dieser Wahlperiode zum Abschluss gebracht.

Unter Beibehaltung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen wird im neuen Brandschutzgesetz nun ein gesetzlicher Gebührentatbestand für Fälle der Gefährdungshaftung sowie Kostenregelungen zur kommunalen Nachbarschaftshilfe geregelt.

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