Pressemeldung Nr. 73 vom

Brandschutzgesetz wird verbessert:Janssen-Kucz: Wir stärken Freiwillige Feuerwehren und Kommunen

Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Freiwilligen Feuerwehren, sichern ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und –männer bei Unfällen finanziell besser ab und schaffen klarere Erstattungsansprüche der Kommunen für Feuerwehreinsätze.

Darum geht’s

Heute (08.Juni 2017) wird der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtags eingebracht.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Freiwilligen Feuerwehren, sichern ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und –männer bei Unfällen finanziell besser ab und schaffen klarere Erstattungsansprüche der Kommunen für Feuerwehreinsätze.“

„Nach dem Gesetzentwurf wird das Ende des Einsatzdienstes bei den Freiwilligen Feuerwehren spätestens mit 67 statt bisher mit 63 Jahren erreicht. Wir treten damit dem demografischen Wandel entgegen, der in einigen Landesteilen die Freiwilligen Feuerwehren geschwächt hat, und entsprechen dem Wunsch großer Teile der Feuerwehr nach klaren Altersgrenzen.“

„Die Einrichtung eines Fonds durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen erweitert die Absicherung der Feuerwehrfrauen und -männer bei Gesundheitsschäden im Dienst. Wir schaffen damit als eines der ersten Länder eine entsprechende gesetzliche Grundlage, um unsere Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen.“

„Wir schaffen Rechtsklarheit für die Kommunen: Unter Beibehaltung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen schaffen wir einen gesetzlichen Gebührentatbestand für Fälle der Gefährdungshaftung.“

Zum Hintergrund

Der Gesetzentwurf wurde direkt in die Ausschüsse überwiesen. Er kann hier heruntergeladen werden.

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