Pressemeldung Nr. 51 vom

Neue Düngeverordnung:Hans-Joachim Janßen: Wasser wird sauberer

„Die Düngeverordnung ist ein ganz wichtiges Signal für Umwelt und Wasserschutz. Durch die neuen Regelungen muss mit Dünger sparsamer und zielgenauer umgegangen werden. So können Grund- und Trinkwasser sauberer werden. Auch Bäche und Flüsse profitieren.“

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Darum geht’s

Der Bundesrat hat heute (31. März 2017) die neue Düngeverordnung beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Die Düngeverordnung ist ein ganz wichtiges Signal für Umwelt und Wasserschutz. Durch die neuen Regelungen muss mit Dünger sparsamer und zielgenauer umgegangen werden. So können Grund- und Trinkwasser sauberer werden. Auch Bäche und Flüsse profitieren. Das ist dringend notwendig. Denn die Wasserqualität ist schlecht.“ 

„Derzeit verstößt Niedersachsen sowohl gegen die Wasserrahmenrichtlinie als auch gegen die Nitratrichtlinie der EU. Ob die nun beschlossenen Maßnahmen für sauberes Wasser ausreichen, muss allerdings auch weiterhin überprüft werden. Bei einigen Regelungen sind wir da noch skeptisch.“ 

„Eine gute Nachricht für Landwirte: Der Dung aus Weidehaltung wird auf den Düngebedarf nicht höher angerechnet als bisher. Dank der Intervention von Niedersachsen wird Weidehaltung auch weiterhin möglich bleiben – das ist besonders wichtig für die großen Grünlandregionen in Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

In Teilen Niedersachsens wird zu viel gedüngt. Im Landkreis Cloppenburg fehlt rechnerisch eine Fläche von rund 25.000 Hektar, um die im Landkreis verbleibenden Düngermengen aufzunehmen. Zu hohe Werte für Nitrat und Phosphat gefährden Grund- und Oberflächengewässer mit möglichen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität. Eine Verschärfung des Düngerechts ist zudem erforderlich, weil auch bundesweit die Böden und das Grundwasser zu hohe Nitratwerte aufweisen. Zudem hat die EU-Kommission wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichthof erhoben. Das Verfahren läuft derzeit. Bei einer Verurteilung ist mit täglichen Strafzahlungen im mindestens sechsstelligen Bereich zu rechnen.

Die Düngeverordnung führt nun dazu, dass Überdüngungen schneller erkannt werden können. Großbetriebe, wie Schweinemäster mit über 2000 Plätzen, müssen bereits ab 2018 genaue Nährstoffbilanzen vorlegen. Für die übrigen Betriebe sollen diese Regelungen mit Übergangsfristen gelten und für Kleinbetriebe wird es Bagatellgrenzen geben. Zudem bleibt die anrechenbare Stickstoffdüngung durch Weidegang so wie bisher. Im Entwurf des Bundes war eine höhere Anrechenbarkeit vorgesehen. Das hätte Weidehaltung extrem erschwert.

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