Pressemeldung Nr. 3 vom

Düngevereinbarung :Hans-Joachim Janßen: Guter Kompromiss muss jetzt als Gesetz durchgesetzt werden

„Die Vereinbarung zur Novelle des Düngegesetzes ist ein guter Kompromiss. Landwirtschaftsminister Meyer hat wichtige Punkte für Niedersachsen durchsetzen können. Wichtig für die großen Grünlandregionen in Niedersachsen: Weidehaltung wird auch weiterhin möglich bleiben. Die anrechenbare Stickstoffdüngung durch Weidegang bleibt so wie bisher. Im Entwurf des Bundes war eine höhere Anrechenbarkeit vorgesehen. Das hätte Weidehaltung extrem erschwert“, so Hans-Joachim Janßen.

Darum geht’s

In einem Spitzengespräch zwischen den Bundesministern für Agrar und Umwelt sowie dem derzeitigen Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz Christian Meyer, dem mecklenburgischen Agrar- und Umweltminister Till Backhaus sowie Vertretern der Regierungskoalition im Bund wurde sich auf Eckpunkte zum neuen Düngerrecht verständigt.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Die Vereinbarung ist ein guter Kompromiss. Landwirtschaftsminister Meyer hat wichtige Punkte für Niedersachsen durchsetzen können. Vor allem ermöglicht es den Ländern jetzt, Tierzahlen und Fläche eines Betriebes miteinander zu verschneiden. Passt das nicht zusammen, kann jetzt gezielt kontrolliert werden. Das war bislang aus Datenschutzgründen ausgeschlossen.“

„Wichtig für die großen Grünlandregionen in Niedersachsen: Weidehaltung wird auch weiterhin möglich bleiben. Die anrechenbare Stickstoffdüngung durch Weidegang bleibt so wie bisher. Im Entwurf des Bundes war eine höhere Anrechenbarkeit vorgesehen. Das hätte Weidehaltung extrem erschwert.“

„Überdüngungen werden schneller erkannt: Großbetriebe wie Schweinemäster mit über 2000 Plätzen müssen bereits ab 2018 genaue Nährstoffbilanzen vorlegen, für die übrigen Betriebe sollen diese Regelungen ab 2023 gelten. Für Kleinbetriebe wird es Bagatellgrenzen geben.“

„Wichtig ist jetzt, dass die Kompromisse auch das Gesetzgebungsverfahren überstehen. Die CDU-Abgeordneten im Bund sind jetzt gefordert, Rückgrat zu zeigen. Ansonsten läuft Deutschland Gefahr, in Kürze hohe Strafzahlungen an die EU leisten zu müssen.“

Zum Hintergrund

Eine Verschärfung des Düngerechts ist erforderlich, weil bundesweit, darunter vor allem in Niedersachsen, die Böden und das Grundwasser zu hohe Nitratwerte aufgrund zu hoher Düngergaben aufweisen. Zudem hat die EU-Kommission wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichthof erhoben. Das Verfahren läuft derzeit. Bei einer Verurteilung ist mit täglichen Strafzahlungen im mindesten sechsstelligen Bereich zu rechnen.

In Teilen Niedersachsens wird zu viel gedüngt. Im Landkreis Cloppenburg fehlt rechnerisch eine Fläche von 30.000 Hektar, um die im Landkreis verbleibenden Düngermengen aufzunehmen. Zu hohe Werte für Nitrat und Phosphat gefährden Grund- und Oberflächengewässer mit möglichen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität.

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