Pressemeldung Nr. 13 vom

Landesraumordnungsprogramm im Kabinett verabschiedet:Hans-Joachim Janßen: Ein Zeichen für den Klimaschutz und ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessensgemeinschaften

„Mit dem novellierten Landesraumordnungsprogramm ist uns ein guter Kompromiss gelungen. Wir finden einen Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft, der Torfwirtschaft, der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung und dem Schutz der Allgemeingüter“, so Hans-Joachim Janßen.

Darum geht´s

Heute (24.01.2017) hat das niedersächsische Kabinett die novellierte Fassung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) verabschiedet. Der niedersächsische Landtag hatte dem Entwurf zur Neufassung des LROPs zuvor in seiner Plenarsitzung am 12. Dezember 2016 zugestimmt. 

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, Sprecher für Raumordnung, Landwirtschaft und Naturschutz

„Mit dem novellierten Landesraumordnungsprogramm ist uns ein guter Kompromiss gelungen. Wir finden einen Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft, der Torfwirtschaft, der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung und dem Schutz der Allgemeingüter.“

„Es ist richtig und wichtig, Vorrangflächen für den Torferhalt auszuweisen. Der Torfabbau ist für 12% des Gesamtausstoß von klimaschädlichen Gasen in Niedersachsen verantwortlich. Das Landesraumordnungsprogramm ist ein wichtiger Baustein zu unserem Einsatz gegen die Erhitzung des Klimas. Ich bin froh, dass die Belange der Landwirtschaft gleichzeitig berücksichtigt werden konnten."

„Für den Erhalt der Artenvielfalt ist die Ausweisung der Lebensraumverbundachsen dringend erforderlich. Dem Arten- und Biotopschutz kommt ebenso zu Gute, dass bei Bauvorhaben in der freien Landschaft künftig geprüft werden muss, ob das Vorhaben nicht auch flächensparend innerhalb von Siedlungs- und Gewerbegebieten umgesetzt werden kann.“

Zum Hintergrund

Nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung wurde die novellierte Fassung des LROP am 12. Dezember 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen und heute, am 24.01.2017 vom Kabinett verabschiedet. Rund 8.000 Stellungnahmen wurden bei dem Beteiligungsverfahren berücksichtigt. Insbesondere die Einführung von Vorrangflächen für den Torferhalt war dabei vor allem bei der Torfwirtschaft zunächst auf Kritik gestoßen. Dennoch konnten auch hier Kompromisse gefunden werden, indem 3.500 Hektar von der ursprünglichen Vorrangfläche für Torfabbau verblieben. Interessen von Landwirtschaft, Torfwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz gingen in die novellierte Fassung des LROPs ein. 

Neben dem erstmalig festgeschriebenen Biotopverbundkonzept und der erforderlichen Abwägung beim Bauen in der freien Landschaft, wurden erstmalig auch Vorgaben zum Mindestwirkungsgrad neuer Kraftwerke in den LROP aufgenommen. Der Erdverkabelung wurde darüber hinaus mehr Vorrang gegeben. Im Hinblick auf den Atomausstieg wurde Gorleben als Vorrangstandort für ein atomares Endlager gestrichen. Der verbleibende Vorrang für Schacht Konrad wird auf schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit dem genehmigten Einlagerungsvolumen von 300.000 m³ begrenzt, um somit eine mögliche Erweiterung um die Asse- und Gronau-Abfälle auszuschließen.

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