Pressemeldung Nr. 65 vom

Wasser- und Naturschutzgesetz im Umweltausschuss:Grüne für Schutz von Gewässern und Lebensräumen

Umweltminister Stefan Wenzel hat heute (29. Mai 2017) im Umweltausschuss des Landtags die Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser- und des Naturschutzrechts eingebracht. Ziel ist die Verbesserung der Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie des Arten- und Biotopschutzes.

Darum geht’s

Umweltminister Stefan Wenzel hat heute (29. Mai 2017) im Umweltausschuss des Landtags die Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser- und des Naturschutzrechts eingebracht.  Ziel ist die Verbesserung der Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie des Arten- und Biotopschutzes. Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt beide Entwürfe als gute Kompromisse.

Das sagen die Grünen

Regina Asendorf, Sprecherin für Wasserpolitik

„Das neue Wassergesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr Gewässerschutz. Klar ist auch: die neuen Regelungen sind ein Kompromiss und die neuen Schutzstreifen ein Versuch, die Situation zu verbessern. Bleiben die Erfolge aus, müssen weitere Maßnahmen folgen.“

Hans-Joachim Janßen, Sprecher für Naturschutzpolitik

„Besonders die Ausweitung der Eingriffsregelung ist ein Erfolg für den Naturschutz. Jeder Eingriff in die Natur muss zukünftig geprüft werden. Das sichert Grünland und Hecken und insbesondere Feldgehölze, die zukünftig nicht mehr ohne Genehmigung abgeholzt werden dürfen.“

Zum Hintergrund

Für beide Gesetzentwürfe beginnt jetzt die parlamentarische Beratung. Im August werden dazu Anhörungen im Umweltausschuss stattfinden.

Nur zwei Prozent der Flüsse, Bäche und Seen in Niedersachsen sind in einem ökologisch guten Zustand. Alle anderen Oberflächengewässer schneiden „mäßig“ (27 Prozent), „unbefriedigend“ (44 Prozent) oder „schlecht“ ab (24 Prozent) ab. Angesichts der alarmierenden Meldungen zum Rückgang der Insekten und in der Folge der Vögel ist der Schutz der Gewässer ein wichtiger Baustein. Dazu gehört im künftigen Wassergesetzes die Ausweisung von Gewässerschutzstreifen. An allen Gewässern wird in Zukunft ein 1-Meter Streifen unbearbeitet bleiben, der sich einfach kontrollieren lässt. Hinzu kommt an allen Gewässern ein 5-Meter Streifen, innerhalb dessen die zuständige Behörde, falls erforderlich, weitere Einschränkungen vornehmen kann. Zusätzlich gilt neues Fachrecht, das das Wassergesetz ergänzt: So darf nach der neuen Dünge-Verordnung bis auf 4-Meter nicht an die Gewässer heran gedüngt werden. Bei Spritzmitteln sind je nach Mittel unterschiedliche Abstände vorgeschrieben. Diese können noch größere Abstände zum Gewässer als 5 Meter vorsehen. Bislang waren nur für solche Eingriffe, die von einer Behörde zu genehmigen waren, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Für die Umwandlung von Grünland in Ackerland und für die Beseitigung z.B. von Feldgehölzen galt dies nicht, obwohl bundesrechtlich vorgesehen.  

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