Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament:Gemeinsames Pressestatement der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen die Landtagsfraktionen der Grünen und der FDP eine Stärkung der Minderheitenrechte im Niedersächsischen Parlament auf den Weg bringen.

Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen die Landtagsfraktionen der Grünen und der FDP eine Stärkung der Minderheitenrechte im Niedersächsischen Parlament auf den Weg bringen. Dazu erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen:

Helge Limburg (Grüne):

"Die Größe der derzeitigen GroKo in Niedersachsen führt dazu, dass wichtige parlamentarische Kontrollrechte, wie Akteneinsicht, Einsetzung eines PUA oder auch Normenkontrollklage nach der derzeitigen Rechtslage de facto nicht zur Anwendung kommen werden. Entsprechende Gespräche, die es bislang zwischen den Fraktionen dazu gegeben hat, sind bisher ergebnislos verlaufen. Vor diesem Hintergrund legen wir nun einen Gesetzentwurf vor, der konkrete Vorschläge für eine Stärkung der parlamentarischen Minderheitenrechte beinhaltet."

Christian Grascha (FDP):

"Die Minderheitenrechte gehören zu den zentralen Rechten in einem Parlament und die von uns vorgeschlagenen Änderungen zielen ganz konkret darauf ab, die Kontrollfunktion der Opposition auch weiterhin zu gewährleisten. Dabei geht es nicht - wie von den Regierungsfraktionen gerne behauptet - darum, die Verfassung einer tagespolitischen Situation anzupassen. Die bestehende Regelung stammt aus einer Zeit, in der die großen Parteien noch achtzig bis neunzig Prozent der Wählerstimmen hinter sich vereinen konnten. Diese Zeiten sind lange schon vorbei. Heute geht es nicht um die Frage, ob drei oder vier, sondern ob fünf oder sechs Parteien einem Parlament angehören und diese Entwicklung wird sich auch nicht in den nächsten zehn Jahren wieder umkehren. Wir wollen also eine Regelung aus dem vergangenen Jahrhundert in das 21. Jahrhundert übersetzen."

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