Pressemeldung Nr. 44 vom

Errichtungsausschuss der Pflegekammer:Filiz Polat: „Herausforderungen einer alternden Gesellschaft in den Griff kriegen“

„Ich beglückwünsche die Mitglieder des Errichtungsausschusses zu ihrer Berufung und wünsche ihnen gutes Gelingen. Sie werden die Weichen für die bundesweit dritte Pflegekammer stellen. Der Errichtungsausschuss, dessen Mitglieder aus allen Bereichen der Pflege stammen, wird somit Pionierarbeit in Niedersachsen leisten.“

Darum geht´s

Heute (Montag, 27.3.2017) findet die konstituierende Sitzung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen statt. Dieser organisiert binnen Jahresfrist die Erfassung der Mitglieder, bereitet die Wahlen zur ersten Kammerversammlung vor und erlässt erste Satzungen. Hier werden die Grundlage für die Arbeit der Pflegekammer gelegt.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, pflegepolitische Sprecherin

„Ich beglückwünsche die Mitglieder des Errichtungsausschusses zu ihrer Berufung und wünsche ihnen gutes Gelingen. Sie werden die Weichen für die bundesweit dritte Pflegekammer stellen. Der Errichtungsausschuss, dessen Mitglieder aus allen Bereichen der Pflege stammen, wird somit Pionierarbeit in Niedersachsen leisten.“

„Es ist eine Mammutaufgabe, erstmals alle ca. 70.000 Pflegekräfte in Niedersachsen innerhalb von nur 12 Monaten vollständig zu erfassen und ein geordnetes Wahlverfahren in die Wege zu leiten. Die Erfahrungen der anderen beiden Pflegekammern haben gezeigt, dass das Errichtungsverfahren und vor allem die Mitgliedererfassung ausgesprochen anspruchsvoll sind. Wir haben uns daher im Rahmen der Gesetzesberatung für die Arbeitgebermeldung der Beschäftigten eingesetzt, um die Arbeit des Errichtungsausschusses zu unterstützen.“ 

Zum Hintergrund

Die Geschäfte der Kammer werden bis zum erstmaligen Zusammentritt der Kammerversammlung vom Errichtungsausschuss und dessen Vorstand als vorläufige Organe der Kammer geführt. Mit dem erstmaligen Zusammentritt der Kammerversammlung werden diese wieder aufgelöst. Der Errichtungsausschuss besteht aus 20 Mitgliedern, die alle Tätigkeitsfelder der Pflege (u.A. direkte Pflege, Pflegeausbildung, Qualitätsmanagement und Verbandsarbeit) repräsentieren. 

Der Wunsch nach einer berufsständischen Vertretung ist von Pflegeverbänden und dem Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer schon vor einigen Jahren an die niedersächsische Landespolitik herangetragen worden. Im vergangenen Dezember ist das Gesetz nach intensiver Beratung beschlossen worden. Niedersachsen erhält damit nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte Landespflegekammer und einer der größten berufsständischen Kammern bundesweit.

Häufige Fragen mit Antworten finden Sie in unserem Themenspecial zur Pflegekammer.

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