Pressemeldung Nr. 36 vom

Dublin-Überstellungen nach Griechenland:Filiz Polat: Das Vorgehen der Bundesregierung ist absurd

„Ich sehe in Griechenland weder ein rechtsstaatliches Asylverfahren noch europäischen Standards entsprechende Aufnahmebedingungen gewährleistet. Daran hat sich seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs nichts geändert“, so Filiz Polat.

Darum geht’s

Das Bundesministerium des Innern hat das BAMF angewiesen, ab dem 15.3.2017 schrittweise im Rahmen des Dublinverfahrens wieder Schutzsuchende nach Griechenland abzuschieben. Solche Dublin-Überstellungen nach Griechenland sind seit 2011 aufgrund der dortigen Bedingungen nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs von allen 28 EU-Mitgliedstaaten ausgesetzt worden - so auch von der Bundesregierung, die damit einer Empfehlung der EU-Kommission von Anfang Dezember folgt. Diese schlug jetzt den 28 EU-Mitgliedstaaten vor, unter Einschränkungen wieder sogenannte Dublin-Überstellungen nach Griechenland vorzunehmen. 

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin:

„Ich sehe in Griechenland weder ein rechtsstaatliches Asylverfahren noch europäischen Standards entsprechende Aufnahmebedingungen gewährleistet. Daran hat sich seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs nichts geändert. Somit halte ich Überstellungen nach Griechenland weiterhin für inakzeptabel.“

„Die Bundesregierung widerspricht sich selbst, wenn sie einerseits Schutzsuchende im Rahmen der europäischen Umverteilungszusagen aus Griechenland aufnehmen muss und andererseits nun Rücküberstellungen nach Griechenland wiederaufnehmen lässt. Das ist absurd, zumal die Bundesregierung noch nicht einmal diese Aufnahmequoten erfüllt hat. In den Bundesländern sind viele Geflüchtete endlich angekommen und haben erste Integrationsmaßnahmen durchlaufen und müssen jetzt abgeschoben werden. Dagegen müssen sich die Landesregierungen positionieren."

Zum Hintergrund

Der Bundesinnenminister hat bereits im Dezember 2016 das BAMF gebeten, die Übernahmeersuchen an Griechenland nur noch bis zum 15.03.2017 auszusetzen. Er beabsichtigt, die Empfehlung der EU-Kommission umzusetzen. Den Angaben zufolge sollen davon unter anderem Personen ausgenommen sein, die vor Mitte März 2016 eingereist sind, insbesondere verletzliche Personengruppen sowie unbegleitete Minderjährige. Die Empfehlung der Kommission ist nicht rechtsverbindlich.

Dublin-Überstellungen nach Griechenland waren aufgrund der Urteile des EGMR und des EuGH seit 2011 von allen Mitgliedstaaten ausgesetzt worden. Die Gerichte hatten systemische Mängel im Asylsystem Griechenlands festgestellt.

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