Pressemeldung Nr. 245 vom

Akteneinsicht soll Licht ins Dunkel der Genehmigungspraxis zum Atommülllager Asse II bringen

In der Diskussion um die Schließung des ehemaligen Bergwerkes Asse II bei Wolfenbüttel wird jetzt auf Initiative der Grünen Akteneinsicht bezüglich der Genehmigungsverfahren beantragt.

In der Diskussion um die Schließung des ehemaligen Bergwerkes Asse II bei Wolfenbüttel wird jetzt auf Initiative der Grünen mit Unterstützung der SPD der Umweltausschuss Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge bezüglich der Einlagerungsgenehmigungen und der Wahl des Verfahrens zur Schließung der Asse beantragen. Die Grünen fordern für die Asse II die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Atomgesetz. Ein von den Grünen initiiertes Rechtsgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des niedersächsischen Landtages sieht ein solches Verfahren als erforderlich an und stützt damit die Position der Grünen.

Von 1967 bis 1978 wurden alte Abraumkammern des Bergwerkes zum ersten Endlager für Atommüll in Deutschland. 1300 Behälter mit mittelaktivem Atommüll und 125.000 Fässer schwachradioaktiver Abfälle sind in Asse in dieser Zeit eingelagert worden. Nachdem 1976 mit dem Atomgesetz neue Bestimmungen in Kraft traten, wurde 1978 die Einlagerung eingestellt. Laut Gesetz ist eine Endlagerung von Atommüll nicht ohne die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung möglich.

Seit 1991 werden Laugenzutritte in das Bergwerk beobachtet. Seit 1998 dringen täglich 11 Kubikmeter Steinsalzlauge ein. Es besteht die Gefahr, dass, wenn die Grube vollläuft, die Salzlösung auch mit dem Atommüll in Kontakt gerät, der sich dadurch auflöst und mit dem Grundwasser in die Biosphäre gelangt.

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