Rede Ottmar von Holtz: Gesetzentwurf (FDP) zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

seit nunmehr fast 20 Jahren wird in den Staaten Europas diskutiert und daran gearbeitet, etwas umzusetzen, was wir den Bologna-Prozess nennen.

Vorrangige Ziele im Bologna-Prozess: etwa die Konvergenz der Studiengänge, die studentische Mobilität oder die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre.

Eigentlich war ursprünglich geplant, den Prozess bis 2010 abgeschlossen zu haben.

Da sich aber der Prozess in den Teilnehmerstaaten so unterschiedlich vollzieht, liegt das Ziel nun bei 2020.

Deutschland ist Teilnehmerstaat und seit Ende der 90er Jahre läuft auch hier der Prozess.

Ob die Art und Weise, wie die Hochschulen den Bologna-Prozess in Deutschland umgesetzt haben, immer Sinne des Erfinders ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich nenne da nur mal bspw. den oft geäußerten Vorwurf, dass das Bachelor- Studium heutzutage mehr verschult ist, als früher – in der Diplom-Zeit.

Aber darum geht es heute nicht.

Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Bologna haben wir die letzte NHG-Novelle dahingehend beschlossen, dass es in Niedersachsen außer der § 72 festgelegten Ausnahmen nur noch Bachelor- und Master-Studiengänge und keine Diplom-Studiengänge mehr gibt.

Wir hatten uns im Ausschuss unterrichten lassen, und ich erinnere mich noch gut: Es gab damals in Niedersachsen nur noch zwei Diplom-Studiengänge.

Und der Diplom-Jurist gehörte nicht dazu. Weil es eben kein Diplom-Studiengang ist. Übrigens auch nie war! Das Ausstellen eines Diploms wurde also gemacht, ohne dass es einen Diplom-Studiengang gab.

Ist halt ein Staatsexamen und kein Diplom. Wie auch immer, aus diesem Grund gab es auch keinen Bedarf für eine Übergangsregelung im NHG.

Wenn nun Fachschaften der Juristen beklagen, dass sie einen Nachteil gegenüber denjenigen haben, die in anderen Bundesländern studieren, weil ihnen in Niedersachsen kein Diplom mehr ausgestellt wird, dann liegt das nicht daran, dass wir in Niedersachsen so böse sind – sondern das liegt schlichtweg daran, dass die anderen Länder nicht in die Strümpfe kommen in der Umsetzung des Bologna-Prozesses.

Nach vielen Gesprächen, Schriftverkehr und Beratungen in den Fraktionen gelangen wir also zu der Erkenntnis: Niedersachsen war zu schnell. Wir sind durchaus bereit, kurz auf die Bremse zu treten und auch für die Diplom-Juristen eine Ausnahmeregelung zu treffen. Wir geben den anderen Ländern damit die Chance, ihre Hausarbeit zu erledigen und Anschluss an Niedersachsen zu finden, was die Umsetzung von Bologna angeht.

Wie genau das aussehen kann, das sehen wir dann in den Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

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