Rede Ottmar von Holtz: Antrag (CDU) zu Hochschulpaktmittel auch für die niedersächsischen Universitäten verstetigen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

als ich die Tagesordnung für diesen Planarabschnitt gesehen habe und ich sah, dass es einen Antrag der CDU zum Hochschulpakt gibt, war mein erster Impuls: da kommt ein guter Antrag, weil der Hochschulpakt ein wichtiges, aktuelles Thema ist.

Als ich dann aber den Antrag gelesen hatte, war ich auf ganzer Linie enttäuscht.

Seltsame Argumentationsketten, schräge Forderungen, kein Wort zur dringenden – ich hatte es gestern bereits ausgeführt – zur wirklich drängenden Frage der Fortführung des Hochschulpaktes.

Wie kommen Sie eigentlich auf die Behauptung, dass den Hochschulen heute pro Studierenden 11% weniger Mittel zur Verfügung stehen als noch 2013?

Was soll das, hier einfach mal so eine Zahl in den Raum zu werfen, nach dem Motto, so lange mir keiner das Gegenteil beweist, stimmt die Zahl?

Entscheidend sind doch die den Hochschulen unbefristet zur Verfügung stehenden Mittel. Mit denen man planen kann! Pro Studierenden sind diese seit 2013 nämlich um 5% gestiegen, meine Damen und Herren!

Das ist doch das Entscheidende: welche Planungssicherheit gibt man den Hochschulen. Die Hochschulentwicklungsverträge und das Fachhochschulentwicklungsprogramm werden nicht ohne Grund von den Hochschulen so hoch gelobt: sie bieten nämlich diese Planungssicherheit. Im neuen Hochschulentwicklungsvertrag wird genau das gemacht, was Sie in Ihrem Antrag fordern, nämlich auch für die Universitäten Studienplätze aus den Hochschulpaktmitteln zu verstetigen.

Und vergessen Sie nicht die Studienqualitätsmittel. Das mag Sie wurmen, dass es sie gibt. Sie hatten uns das ja von Anfang an nicht abnehmen wollen, dass wir die wegfallenden Studiengebühren zu 100% kompensieren werden. Aber genau das haben wir gemacht.

Die Studienqualitätsmittel sind gesetzlich garantierte Einnahmen. Mehr Planungssicherheit geht nicht! Und sie sollen ausdrücklich u.a. dafür verwendet werden, das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern. Sie können also ausdrücklich auch dafür eingesetzt werden, Lehrstellen zu verstetigen.

Kern Ihres Antrags ist gar nicht der Hochschulpakt. Ihr Thema ist die große Zahl von befristeten Stellen an den Hochschulen. Ja, das stimmt, beim Beklagen dieses Zustandes liegen wir gar nicht so weit auseinander.

Doch dann müssen wir auch über Dinge reden wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Davon lese ich gar nichts in Ihrem Antrag. Das ist aber der Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Frage von befristeten Arbeitsverhältnissen geht. Befristungen an Hochschulen hat System, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Das wissen Sie.

Dann müssen wir über Sinn und Zweck dieses Gesetzes reden. Und darüber, wie es sinnvoll angepasst und geändert werden muss. Wie weit man da gehen will.

Und schließlich fehlt in Ihrem Antrag eine Idee, wie es weitergehen soll nach dem Auslaufen des aktuellen Hochschulpakts. Denn soweit werden Ihre Rechenkünste reichen: die bloße Verstetigung der Landesmittel aus der Gegenfinanzierung der Hochschulpaktmittel werden allein nicht ausreichen, um die Lücke zu schließen.

Wir brauchen einen neuen Hochschulpakt. Das wird eine der ersten dringend zu erledigenden Aufgaben der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl sein: mit den Ländern ernsthaft an einem neuen Hochschulpakt zu arbeiten.

Die rot-grüne Landesregierung jedenfalls bekennt sich dazu. Nachzulesen im neuen Hochschulentwicklungsvertrag!

Vielen Dank.

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