Rede Hans-Joachim Janßen: Wirksames Düngerecht endlich umsetzen – Bund-Länder-Kompromiss beschließen!

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP,

wenn man Ihre Anträge zum Thema Düngerecht und Wassergesetz liest, bekommt man den Eindruck, die FDP-Kolleginnen und –Kollegen hätten einen Weg gefunden, wie der Mensch ohne Trinkwasser auskommen kann! Die meisten Landwirte sind da schon ein ganzes Stück weiter als Sie und sehen die Notwendigkeit schnell und effizient zu handeln. Es bringt auch der Landwirtschaft nichts, wenn die wichtigste Ressource die wir besitzen und das neben dem Boden das wichtigste Produktionsmittel der Landwirtschaft darstellt, weiter beeinträchtigt wird. Ihr Ansatz zum Düngerecht, Kollege Gruppe, geht nicht weit genug. Z.B. wollen sie auch weiterhin 60kg N-Überschuss je ha erlauben. Das Verhandlungsergebnis auf Bund-Länder-Ebene sieht 50kg N/ha vor – und ehrlicherweise glaube ich, dass auch dieser Wert noch nicht ausreichend sein wird, um das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Vermutlich werden wir da in wenigen Jahren wieder nachteuern müssen.

Sie argumentieren mit den Kosten! Wollen wir die Rechnung doch mal etwas realistischer gestalten, und die Kosten für die steigende Wasserkosten von bis zu 60 Prozent und die möglichen Strafkosten der EU von bis zu drei Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen die Nitrat-RL hier mit einbeziehen. Dann sieht die Kostenrechnung anders aus. Das sollten Sie den Wählerinnen und Wählern dann nicht verschweigen, sonst sind sie schlicht unehrlich.

Meine Damen und Herren, ich sehe die Verhandlungsergebnisse zwischen Bund und Ländern als einen guten Schritt in die richtige Richtung. Dank des hartnäckigen Verhandelns unseres Landwirtschaftsministers ist es gelungen, im Düngegesetz endlich die Ermächtigung zu erhalten, Tierbestandsdaten und Flächenausstattung eines Betriebes zusammen führen zu können. Jetzt ist ein automatisierter Datenabgleich möglich: Wenn man weiß, wieviel Tiere gehalten werden, weiß man auch die anfallende Düngemenge und wieviel Fläche dafür gebraucht wird, um sie sachgerecht unter zu bringen. Anhand der tatsächlichen Flächenausstattung, kann dann überschlägig erkannt werden, ob das dann zueinander passt oder nicht. Die Düngebehörde wird endlich in die Lage versetzt, gezielt die Betriebe zu kontrollieren, wo es augenscheinlich nicht passt und muss nicht mehr im Blindflug Stichproben machen.

Die Schlupflöcher werden geschlossen: Endlich werden auch Gärreste in die Düngeregelungen einbezogen und auf die Höchstmengen angerechnet. Es wird eine Hoftorbilanz eingeführt – für große Betriebe und für flächenarme Betriebe bereits ab 2018. Die heißt jetzt zwar nicht mehr so, weil die Bezeichnung keiner haben wollte, aber Stoffstrombilanz meint dasselbe. Und das Land erhält die Möglichkeit, in Belastungsgebieten zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen – alles wesentliche Schritte, die Überdüngung in den Griff zu bekommen. Für Weidehalter wurde unter Federführung von Niedersachsen erreicht, dass anders als vom Bund vorgesehen, der Kuhfladen nicht höher angerechnet wird als bisher – das hätte die Weidehalter arg in Bedrängnis gebracht. Und Kleinbetriebe werden von Auflagen befreit, für die gelten die Nachweispflichten nur eingeschränkt.

Ein gelungener Kompromiss, deshalb wollen wir, dass unsere Landesregierung nun natürlich auch diesem Kompromiss zustimmt. Allerdings erwarten wir auch, dass die jetzt gefundenen Regelungen weiterhin kontinuierlich überprüft werden und dass dann ggf. düngerechtlich nachgesteuert wird.

Meine Damen und Herren, die neu eingerichtete Düngebehörde in der LWK Niedersachsen kann nun vernünftig arbeiten, ich bin überzeugt, die neuen Düngeregelungen werden zu einer zielgenaueren Düngung und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität in Niedersachsen führen.

Vielen Dank!

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