Rede Eva Viehoff: Antrag (AfD) zur Einführung eines Landeserziehungsgeldes

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

die AfD kommt heute mit einem Thema, über das der Landtag schon vor Jahren beraten und entschieden hat. Neue Argumente dazu präsentiert die AfD nicht. Und auch in Ihrer Vorbereitung zu diesem Antrag bleiben sie sich treu - und übernehmen hier mal flugs einen Antrag der bayrischen CSU.

Doch wir sind hier nicht in Bayern und sondern in Niedersachsen!

Meine Damen und Herren,

Nun aber zum Inhalt Ihres Antrages:

Die AfD bezieht auf Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem steht: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

und

Meine Damen und Herren,

mir ist nicht bekannt, dass dieses Recht irgend jemand hier in Frage stellt. Für diese Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe werden die Familien vom Staat auch auf vielfältige Weise unterstützt.

Diese Unterstützung kann besser sein und gerade deshalb engagiert sich BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN für eine Kindergrundsicherung.

Zudem haben die Eltern auch bereits heute das Wahlrecht, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder in eine Kindertagesstätte schicken wollen.

Meine Damen und Herren,

Diese Wahlfreiheit muss nicht erst geschaffen werden – es gibt sie schon!

Oder sollen Eltern jetzt mit Geld gelockt werden ihr Kind zu Hause zu betreuen?

Meine Damen und Herren,

Die politisch breit getragene Strategie in Niedersachsen ist, in Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen zu investieren. Denn Kinder, dass zeigen alle Studien, profitieren deutlich in ihrer Bildungsentwicklung, wenn sie eine Kindertagesstätte besuchen.

Wir wünschen uns deshalb im Interesse der Kinder, dass möglichst viele von ihnen in eine Kita gehen. Und wir engagieren uns dafür, die Kitas noch besser auszustatten, damit die Kinder dort noch besser betreut und gefördert werden können.

Meine Damen und Herren

Wenn sie von der AFD nun die Ausgaben für Kindertagesstätten mit Ausgaben für ein einzuführendes Landeserziehungsgeld auf eine Stufe stellen, dann vergleichen sie Äpfel mit Birnen und das macht schlicht keinen Sinn.

Meine Damen und Herren,

aber auch im Einzelnen sind Ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung schwer nachzuvollziehen.

Sie wollen Eltern fördern, die für die Kindererziehung auf eine Berufstätigkeit verzichten.

Und warum nehmen Sie dann diejenigen Kinder aus, die nicht mindestens 12 Monate vor Leistungsbeginn in Niedersachsen gewohnt haben? Das ist eine Diskriminierung Zugezogener und zeigt sie wollen nicht ALLE Eltern fördern.

Zusätzlich machen sie altersentsprechende Früherkennungsuntersuchungen zur Bedingung.

Es ist sicher grundsätzlich sinnvoll, Eltern zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu motivieren.  Sie aber wollen Eltern erziehen! Wo sie doch der Überzeugung sind, ZITAT: „Eltern in der Regel am besten beurteilen können, was dem Wohl ihrer Kinder dient.“

Und schließlich: Warum wollen Sie das Landeserziehungsgeld steuerfrei stellen, aber auf ALG II und andere Sozialleistungen anrechnen?

Auch hier wird wieder deutlich, dass es Ihnen gar nicht um alle Eltern geht.

Meine Damen und Herren,

Fazit: Ihr Antrag ist von einer Mentalität der Diskriminierung getragen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden Ihren Antrag ablehnen.

 

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