Rede Elke Twesten: Antrag (SPD/GRÜNE) Gleichstellungspolitik strategisch denken und wirksam umsetzen - Für eine zukunftsfähige Neuauflage des NGG

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede  

Gleichstellung ist ein Gewinn für alle! 

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, keine Frage.

Das Grundgesetz und auch die Niedersächsische Verfassung sprechen für sich.

unsere Gleichberechtigungsgesetze quer durch die Republik feiern einen runden Geburtstag nach dem anderen.

Nur am Ziel einer wirklichen, einer tatsächlichen, einer echten  Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik sind wir leider noch nicht. Und um es noch deutlicher zu sagen, den Jahresberichten der Europäischen Kommission  zufolge führt eine konsequente Gleichstellungspolitik zu messbarer Effizienz in allen Branchen. In Deutschland würde das BIP um 29 Prozent und die Beschäftigungsrate um  28 Prozent steigen, wenn die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt verwirklicht wäre.

Dazu gehört auch der öffentliche Dienst. Dazu gehört ein klares Bekenntnis zur Frauenförderung. 

Und deshalb, meine Damen und Herren, wollen und werden wir uns ab sofort wieder zukunftsfähig aufstellen.

Deshalb wird es jetzt, wie ich Ihnen schon im Rahmen der ersten Beratung vor knapp vier Wochen angekündigt habe, ernst und

deshalb geht es bei unserem neuen Gleichberechtigungsgesetz für Niedersachsen um Frauenförderung auf allen Ebenen.

Fifty-Fifty heißt das Zauberwort  und wo das nicht klappt, muss die Quote her, die der Unterrepräsentanz auf die Sprünge hilft.

Deshalb wird das neue NGG auf der Grundlage verbindlicher Gleichstellungspläne auf das Ziel 50 Prozent Frauen in allen Bereichen  ausgerichtet.

Denn aktuell stellen wir seit 2014 auf der Grundlage des 4. Bericht zur Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) fest, dass sich der Anteil der Frauen in den Verwaltungen zwar erhöht hat, aber die eigentlichen Ziele des NGG noch lange nicht erreicht sind. Viel zu viele Frauen in den höheren Besoldungsgruppen stoßen sich auch im öffentlichen Dienst den Kopf an der berühmten gläsernen Decke und wundern sich, wieso ihre männlichen Kollegen sicher an Ihnen vorbeibefördert werden.

Und an dieser Stelle verwundert es dann doch schon sehr, dass die frauenpolitische Kollegin der CDU, Frau Joumaah, für die CDU-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatung kundgetan hat, dass sie die zielgerichtete Förderung von Frauen im Rahmen der jetzt anstehenden Novellierung des NGG für grundfalsch hält.

In was für einer Welt, und die Frage muss an dieser Stelle genauso erlaubt sein, leben Sie eigentlich?

Während alle Welt, quer durch die Republik von Frauenförderung redet und die Unternehmensberatung McKinsey bereits im Jahre 2010 festgestellt hat, dass mit Hilfe von flexiblen Arbeitszeitmodellen, dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, Telearbeit und diskriminierungsfreier Teilzeitbeschäftigung vor allem auch der drohende Fachkräftemangel – und der wird auch den öffentlichen Dienst betreffen – nahezu ausgeglichen werden kann,

stellen Sie sich hin und appellieren auf ewig gestrige Art und Weise, dass das Ziel, Frauen in Führung eine gemeinsame Aufgabe von Frauen und Männern ist. Hört sich gut an, verfängt vielleicht, nur funktionieren tut es nicht.

Was Sie schlichtweg übersehen ist, dass Frauen nach wie vor gravierenden Benachteiligungen ausgesetzt sind und alle freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Verwaltung für mehr Frauenbeteiligung gescheitert sind.

Die Potenziale vieler gut ausgebildeter Frauen bleiben weiterhin ungenutzt, solange wir nicht ernst machen und mit Hilfe gezielter gleichstellungspolitischer Instrumente bessere Karrierechancen schaffen.

Und so begrüßenswert es ist, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern, so wenig reicht das aus, die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Beruf zu beseitigen.

Damit Frauenförderung an sich gelingt, weil es um mehr geht, als die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, müssen Wirtschaft und Verwaltung  Instrumente wie die bisher erfolgreich praktizierte landesweite Quote von 50 Prozent an die Hand bekommen.

Das neue Gleichstellungsgesetz wird für mehr Verbindlichkeit und Klarheit sorgen. Es ist eine zukunftsfähige Grundlage, die Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst  voranzubringen, weil es Frauen beim Aufstieg in höhere Gehalts- und Besoldungsgruppen unterstützt.

Unsere Personalpolitik wird ab jetzt deutlich herausstellen, dass die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein individuelles – und vor allem kein "Frauenproblem" ist. 

Bei allen Diskussionen rund um die Quote müssen wir, muss der Staat, als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen, es ist in der Politik nicht ohne die Quote gegangen, es ist in der Wirtschaft nicht ohne sie gegangen und es wird auch in der Verwaltung nicht ohne sie gehen.   

Und damit komme ich zum Schluss: Es ist völlig klar, dass wir trotz Gleichberechtigungsgesetz im öffentlichen Dienst nach nunmehr 20 Jahren auf eines nicht verzichten können und auch nicht wollen: ich bin sehr zufrieden, wie hoch engagiert und kompetent unsere Gleichstellungsbeauftragten die gesamte Bandbreite des NGG vertreten und uns jetzt und bei den im Gesetzgebungsverfahren anstehenden Beratungen für ein zukunftsfähiges NGG  unterstützen werden.

Vielen Dank!

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