Rede Christian Meyer: Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandschutzgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

(Anrede)

Auch wir Grüne stimmen dem neuen Brandschutzgesetz zu. Es ist ja auch noch von der alten rot-grünen Landesregierung erarbeitet worden, aber aufgrund gewisser Umstände nicht mehr beschlossen.

Die Anhörung im Ausschuss auch mit den Vertretern des Feuerwehrverbandes, den Kommunen und Gewerkschaften hat auch allseitige Zufriedenheit ausgelöst.

Besonders wichtig: Mit diesem Gesetz sichern wir ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und –männer bei Unfällen finanziell besser ab. Die Einrichtung eines Fonds durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen erweitert die Absicherung der Feuerwehrfrauen und -männer bei Gesundheitsschäden im Dienst. Wir schaffen damit als eines der ersten Länder eine entsprechende gesetzliche Grundlage, um unsere Retter und Helfer bestmöglich zu unterstützen. Das ist auch ganz wichtig für die Anerkennung und Verantwortung, die wir für gute ausgebildete Feuerwehren haben.

Leider ist noch keine weitere finanzielle Anerkennung mit der hochgeschätzten Arbeit der Feuerwehren verbunden. Gestern bei den Feuerwehrleuten von ver.di, haben alle Fraktionen ihren Respekt vor der hohen Arbeitsleistung gerade auch der Berufsfeuerwehren bekundet. Leider erhöht das Land weder die Feuerwehrzulage noch nicht die Sonderzuschläge für Feuerwehranwärter. Dabei fehlen bundesweit zurzeit 3000 Dienstposten im hauptberuflichen Feuerwehrdienst, wie eine Landtagsanfrage von unserer Fraktion ergab. Wir Grüne wollen daher gerade die Anwärterzuschläge verbessern, damit wir für die zunehmenden Katastrophenfälle und Großschadenslagen von Hochwasser bis Chemiekatastrophen auch eine gut ausgestatte und gut bezahlte Feuerwehr haben. Hier ist noch nachzuarbeiten. Solche finanziellen Verbesserungen fehlen im Entschließungsantrag von SPD und CDU, daher werden wir ihm nicht zustimmen.

(Anrede)

Mit dem vorliegenden Gesetz geben wir auch den Kommunen mehr Rechtssicherheit. Unter Beibehaltung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen wird nun ein klarer gesetzlicher Gebührentatbestand für Fälle der Gefährdungshaftung sowie Kostenregelungen zur kommunalen Nachbarschaftshilfe geregelt.

Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Freiwilligen Feuerwehren. Das Ende des Einsatzdienstes bei den Freiwilligen Feuerwehren wird zukünftig spätestens mit 67 statt bisher mit 63 Jahren erreicht. Wir treten damit dem demografischen Wandel entgegen, der in einigen Landesteilen die Freiwilligen Feuerwehren geschwächt hat, und entsprechen dem Wunsch großer Teile der Feuerwehr nach klaren Altersgrenzen.

Mit Ausnahmen vom Feiertagsgesetz für Ausbildung und Übungen geben wir die Möglichkeit, solche Einsätze auch an Feiertagen durchzuführen.  Vielleicht haben wir ja bald zwei Feiertage mehr ;-)

Mit den Regelungen zu Gutschriften von Einsatzzeiten bei gleitender Arbeitszeit haben wir nun auch diejenigen berücksichtigt, die bisher Schwierigkeiten mit der Anrechnung von Einsatzzeiten auf ihre Arbeitszeit hatten. Damit haben wir eine deutliche Erleichterung geschaffen, die der Freiwilligen Feuerwehr und ihren Mitgliedern zugutekommt und diese stärkt.

Zudem haben wir klare Kompetenzregelungen bei besonderen Gefahrenlagen geschaffen. Damit gehören diesbezügliche Unklarheiten endlich der Vergangenheit an und kosten zukünftig weniger Zeit und Nerven.

Also ein gutes Gesetz, dem wir zustimmen, aber es bleibt gerade bei der Nachwuchsgewinnung noch viel zu tun für einen guten Brand- und Katastrophenschutz.

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