Rede Belit Onay: Aktuelle Stunde (FDP) zur Altersversorgung für Bürgermeister

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Altersversorgung ist derzeit aufgrund aktueller Berichterstattung in der Diskussion.

Dabei ist besonders in die Kritik geraten, dass kommunale Hauptverwaltungsbeamte lebenslange Pensionen erhalten, wenn sie aus dem Amt scheiden. Und dies unabhängig vom Alter.

Das Innenministerium hat uns nun konkrete Zahlen zur Situation geliefert. Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Im Bereich der B-Besoldung werden derzeit 650 Personen als Wahlbeamte im Ruhestand versorgt.

Von diesen 650 Personen lag der Versorgungsbeginn bei ca. 82 Prozent der Personen bei einem Lebensalter unter 65 Jahren, bei rund 11 Prozent unter 50 Jahren.

Insgesamt wurde 2015 an ehemalige Wahlbeamte, die ein Ruhegehalt nach B-Besoldung erhalten, knapp 33.5 Millionen Euro gezahlt.

Vielleicht eines vorweg: ich finde tatsächlich, dass eine Diskussion hier richtig ist. Diese sollte auch unaufgeregt und an der Sache orientiert sein.

Rot-Grün hat in dieser Legislaturperiode bereits einiges auf den Weg gebracht, um unsere Kommunen zeitgemäß aufzustellen: für mehr Transparenz, mehr Bürgerinnen- und Bürgernähe, mehr Gleichstellung und mehr Wirtschaftlichkeit.

In unseren Kommunen kommt allerdings auch den Hauptverwaltungsbeamten eine Schlüsselfunktion zu.

Auch hier hat Rot-Grün wichtige Veränderungen auf den Weg gebracht, wie z.B. die Anhebung der Altersgrenze für Kandidaten und die Anpassung der Amtsperiode an die Kommunalparlamente.

Und in diesem Zusammenhang muss auch über eine Weiterentwicklung des Besoldungssystems nachgedacht werden, insbesondere über eine mögliche Modernisierung von Vorruhestandsbezügen.

Die aktuelle Regelung sorgt insbesondere im Hinblick auf junge, ausgeschiedene Hauptverwaltungsbeamte für Diskussionen.

Das ist durchaus nachvollziehbar.

Wir sollten dabei aber auch über verschiedene Modelle sprechen und ihre Folgewirkung sprechen.

In anderen Bundesländern sehen die Regelungen wie folgt aus:

  • Bayern fordert eine Mindestamtszeit von zehn Jahren.
  • NRW hingegen mindestens acht Jahre
  • BaWü fordert sogar regelmäßig mehr als 12 Jahre Amtszeit
  • Hessen fordert eine Dienstzeit von acht Jahren und ein Alter von 55.

Bei einer solchen Diskussion sollte man aber nicht den Eindruck erwecken, Bürgermeister oder Politiker seien raffgierig.

Die Menschen, die sich für solch eine Aufgabe entscheiden und bewerben, machen dies in den allermeisten Fällen mit ganz viel Idealismus und Tatendrang und nicht wegen des Geldes.

Denn für fünf Jahre aus dem Arbeitsleben auszuscheiden für eine wichtige politische Aufgabe ist auch immer ein wirtschaftliches Risiko.

Das kennen wir als Landtagsabgeordnete ja auch sehr gut.

Und es gibt sicherlich eine Vielzahl von Modellen und Optionen, die man diskutieren kann.

Zum Beispiel die Anpassung an Regelungen wie in anderen Bundesländern mit bestimmten Altersgrenzen oder anderen Staffelungen oder Anpassung analog zum Abgeordnetengesetz oder analog zu Mitgliedern der Landesregierung.

Aber auch weitere rechtliche Fragen wie die des Rückkehrrechts, des wirtschaftlichen Risikos bei Arbeitslosigkeit usw. sollten wir intensiv diskutieren.

Wir sollten auch im Blick behalten, dass HVBs wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und dass diese Stellen natürlich in einem Flächenland wie Niedersachsen weiterhin für Menschen mit ganz unterschiedlichem Background attraktiv bleiben müssen.

Insofern braucht es zwingend eine angemessene finanzielle Vergütung. „Angemessen“ heißt aber natürlich nicht, dass alles gerechtfertigt ist.

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv