Rede Anja Piel: Gesetzentwurf (SPD/GRÜNE) Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

den Entwurf für das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz habe ich als Vorsitzende der Grünen Fraktion in seiner Entstehung mit begleitet. Die intensiven Beratungen haben in den Fachausschüssen stattgefunden. Dieser Gesetzentwurf ist gut geworden.

Es ist ein Gesetz geworden, über das zu reden sich heute lohnt. Und über das abzustimmen sich heute lohnt.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben derzeit keine eigene Mehrheit. Aber wir haben im Landtag auch eine Fraktion der Frauen. Und ich spreche Sie, liebe Kolleginnen, jetzt ganz persönlich an:

  • Habe Sie selbst nie Bekanntschaft gemacht mit der Gläsernen Decke?
  • Haben Sie es nie erlebt, dass eine Frau frustriert war, weil Posten wie von Zauberhand mit Männern besetzt wurden, bei denen nicht klar wurde, was sie geeigneter macht als die Mitbewerberinnen?
  • Kennen Sie keine Frau, die sich auf Posten gar nicht erst bewirbt, weil es ihr zu aufreibend sei, sich in den Männerdomänen durchzusetzen?

Ich kenne diese Fälle. Und ich glaube, Sie kennen sie auch.

Anrede,

Herr Birkner hat mir am Sonntag ja bereits vorgerechnet, was seiner Meinung nach gegen Quoten spricht. Er ist damit nicht allein.

Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln äußert sich gegenüber dem Deutschlandfunk zur Frage der Quote für Unternehmen so:

„Das Interesse des Unternehmens ist ja, die Person in eine Führungsverantwortung hineinzubringen, die aus Sicht des Unternehmens dafür am besten geeignet ist […]. Und da stellt sich dann die Frage, was das Geschlecht an sich mit der Eignung für eine Führungsposition zu tun haben kann, nämlich aus unserer Sicht gar keine.“

So das Zitat von Stettes

Das klingt erstmal überzeugend.

Aber es entspricht nicht der Wirklichkeit bei Personalentscheidungen.

In Wirklichkeit sitzen in den Personalabteilungen hauptsächlich Männer. Und ich sage gar nicht, dass diese Männer grundsätzlich was gegen Frauen haben. So einfach und so durchschaubar funktioniert Diskriminierung nicht.

Es reicht, wenn der Personaler im Einzelfall das Gefühl hat, dass der männliche Bewerber – den er vielleicht auch schon kennt – auf die Stelle irgendwie besser passt, als die Bewerberin.

Festzustellen, dass das passiert, hat nichts mit Misstrauen zu tun. Was ich beschreibe ist menschlich. Sprechen Sie mal mit Frauen, die an der Uni Karriere machen oder in Wirtschaftsunternehmen- Sie werden genau darauf stoßen.

Anrede,

die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind bekannt:

  • Wir wollten die 50-Prozent-Quote wiedereinführen. In allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung werden Bewerberinnen bei gleicher Eignung bevorzugt.
    Nur am Rande: Diese Quote führt am Ende nicht dazu, dass Stellen unbesetzt bleiben. Sie ist die Richtgröße, auf die wir zuarbeiten.
    Wir wollen sie wieder einführen, weil wir sie bereits hatten, bis Schwarz-Gelb sie abgeschafft hat.
  • Wir schaffen die Praxis der internen Ausschreibung ab. Auf offene Stellen kann sich nach diesem Gesetz jeder und jede bewerben. Die Vorteile, die diejenigen haben, die bereits im Betrieb sind, dürfen nicht dazu führen, dass die Sache von vornerein geklärt ist.
  • Wir stärken die Gleichstellungbeauftragten. Denn Regeln nutzen nichts, wenn sie nicht überwacht werden. Sie bekommen ein Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten eingeräumt. Bei Uneinigkeit zwischen Dienststelle und Gleichstellungsbeauftragter soll die Angelegenheit künftig der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.
  • Wir stärken Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden. Bei diesem Thema muss die Sensibilität geschaffen werden, die dieses Problem gerade im Berufsleben verdient.

Anrede,

der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Landesfrauenrat haben diesen Gesetzentwurf unterstützt.

Die Fraktionen von SPD und Grünen sagen hier und heute klar und deutlich ja zu diesem Gesetzentwurf, sagen deutlich ja zu mehr Gleichberechtigung.

Liebe Kollegen, und insbesondere liebe Kolleginnen aus allen Fraktionen, folgen sie ihrem Gewissen, sagen auch sie ja und lassen sie uns heute gemeinsam diesen Gesetzentwurf beschließen. Herzlichen Dank!

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