Julia Hamburg: Rede zum Kita-Gesetz (Gesetzentwurf SPD/CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wenn Sie im Lexikon die Bedeutung der Redewendung „Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht“ nachschlagen würden, dann wäre diese Änderung des Kindertagesstättengesetzes ein hervorragendes Beispiel dafür. Sie demonstrieren an diesem Gesetz, wie man ein absolutes Gewinnerthema komplett gegen die Wand fahren kann und das eigentlich Bittere daran: Bei diesem Gesetz gehen die negativen Auswirkungen zulasten der Kinder, der Eltern und der Erzieherinnen und Erzieher, die tagtäglich unter hohem Engagement ihre Arbeit machen. So geht man nicht in die Geschichte des Landes ein, werte Kolleginnen und Kollegen – zumindest nicht positiv.

Die beitragsfreie Kita wird von (fast) allen hier im Haus gefordert und auch wir GRÜNE haben kostenlose Bildung als festes Ziel unseres politischen Wirkens. Somit begrüßen wir die Stoßrichtung absolut. Aber die Art und Weise, wie Sie jetzt mit der Brechstange im Hauruck-Verfahren eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes durchziehen, führt zu erheblichen Schwierigkeiten dort, wo Sie jetzt eigentlich Wahlversprechen einlösen wollen: Bei den Kindertagesstätten. Ohne Not sorgen Sie vor Ort für Probleme, die man sich einfach schenken könnte, wenn man sich ein paar Wochen mehr Zeit dafür nehmen würde, ein ordentliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber Ihnen geht es nicht um Zuhören und auch nicht um gute Lösungen – ihnen geht es um Machtgehabe, um Basta-Politik und dabei gehen Sie, wie auch bereits beim Schulgesetz, über alle Bedenken hinweg.

Innerhalb von zwei Monaten haben Sie dieses Gesetz nun durch das Parlament getrieben. Auf den letzten Metern noch gravierende Änderungen eingebracht. Wozu führt diese Flickschusterei? Tagtäglich trudeln bei uns nun Briefe ein, mit Problemen, die dieses Gesetz vor Ort machen wird. Den Waldorfkindergärten und den Elterninis droht die Schließung, wenn Sie das Gesetz eins zu eins so verabschieden. Den Betriebskindergärten droht die Schließung, wenn Sie das Gesetz so verabschieden. Die MHH beispielsweise hat uns angeschrieben, dass wenn wir das Gesetz so beschließen, sie ihre Einrichtung mit 186 Kindern schließen müssen – wissen Sie was das heißt? Für die Eltern, für die Kinder? Für die Stadt Hannover? Das ist Chaos, dass sie in die Kommunen tragen und zwar ohne Not, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Dass Sie nicht auf uns Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker hören wollen, mag ja ein Reflex von regierungstragenden Fraktionen sein, aber dass Sie auch auf die Verbände keine Rücksicht nehmen, wenn diese Ihnen einmütig etwas zu Ihrem Gesetzentwurf mitgeben, ist schon ein starkes Stück. Hinzu kommt, dass Ihnen bei diesem Gesetz auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eindeutig gesagt hat, dass dieses Gesetz Mängel aufweist, die Sie in der kurzen Frist nicht beheben können. Darüber hinaus haben Sie die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht unterschrieben und die Bundesmittel, die Sie für diese Vereinbarung brauchen, sind noch nicht in Sicht. Für uns ist deshalb glasklar, dass dieses Gesetz nicht beschlussreif ist. Vor diesem Hintergrund beantragen wir eine Rücküberweisung in den Ausschuss.

Sollten Sie diese jedoch ablehnen, werden wir zumindest den Versuch unternehmen, die schlimmsten Auswirkungen des Gesetzes abzumildern. Da Sie sich offensichtlich um die Sorgen der Verbände nicht sonderlich geschert haben – oder daraus für sie zumindest kein Arbeitsauftrag zum Verfassen von Änderungsanträgen erwachsen ist – haben wir gedacht, wenn wir Ihnen die Lösungen mundgerecht servieren, können Sie vielleicht doch noch über Ihren Schatten springen und den Kitas und Kommunen vor Ort wenigstens etwas entgegenkommen.

Wir beantragen zum Einen, die Sprachförderung erst ab dem Jahr 2019 verpflichtend einzuführen. Solange würde die Sprachförderung weiter in den Grundschulen stattfinden – die Kitas würden Zeit gewinnen, Konzepte zu schreiben und Personal zu gewinnen. Wir würden dafür sorgen, dass kein Kind bei der Sprachförderung verloren geht. Das war die einhellige Rückmeldung ALLER Verbände zu diesem Kindertagesstättengesetz. Zu diesem Änderungsantrag beantragen wir deshalb auch eine namentliche Abstimmung.

Darüber hinaus beantragen wir Verordnungsermächtigungen für das Kultusministerium zur Regelung von Ausnahmefällen bei Kindergärten mit besonderem pädagogischen Konzept und Betriebskindergärten. Dass sind nämlich die Einrichtungen, die bei Ihrem Gesetzentwurf komplett durchs Raster fallen und von Schließung bedroht sind. Das wollen wir verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Abschließend möchte ich Ihnen noch eine Sache mit auf den Weg geben: Sie behaupten, dass die Beitragsfreiheit Ihre große Antwort auf die Soziale Gerechtigkeit ist. Aber ich sage Ihnen eines ganz deutlich:

Wenn Eltern ab August keinen Ganztagsplatz mehr bekommen, weil die Kommunen das Angebot zurückfahren und mit dem Platzausbau nicht hinterherkommen, ist das nicht sozial gerecht.

Wenn Kinder im kommenden Jahr keine vorschulische Sprachförderung erhalten, ist das nicht sozial gerecht

Wenn Erzieherinnen und Erzieher künftig noch mehr Überstunden machen, weil sich zwar die Aufgaben erhöhen, aber die Entlastung nicht mitgeregelt wird, ist das nicht sozial gerecht.

Wenn die Kommunen die Angebote der Jugendhilfe kürzen und die Beiträge für Krippen und Horte erhöhen, um die beitragsfreie Kita zu bezahlen, ist das nicht sozial gerecht

Der beste Weg zu sozialer Gerechtigkeit sind gute Kitas – ihr Gesetz bewirkt aber leider das Gegenteil. Deshalb werden wir diesen Weg nicht mit Ihnen gehen und dieses Gesetz ablehnen.

 

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