Imke Byl: Rede zum Frauenschutzgesetz (Gesetzentwurf AfD)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die AfD legt hier einen Entwurf eines Niedersächsischen Frauenschutzgesetzes vor. Damit will sie die Forderung eines Rechtsanspruchs zumindest für Niedersachsen verwirklichen und hinterlegt dazu auch Positionspapiere der Frauenhauskoordinierung. Unabhängig davon, ob sich dieser Verband wirklich freut, sich in AfD-Gesetzesentwürfen wiederzufinden:

Wenn man sich genau diese Positionspapiere anschaut, liest man sehr deutlich, dass sich diese eben explizit für eine bundesweite Regelung einsetzen!

Aber auch am Gesetzesentwurf selbst fehlt mir einiges an Substanz. Spätestens in den letzten Monaten, auch in der letzten Ausschussberatung dazu, ist doch auf jeden Fall klargeworden, dass das Problem vielschichtig ist! Unser grüner Entschließungsantrag zu dem Thema liegt Ihnen doch auch vor, in dem wir versucht haben, das Ganze möglichst differenziert aufzurollen.

Was ist denn beispielsweise mit den Frauen, die in den regulären Frauenhäusern keinen Platz finden aufgrund von Drogenabhängigkeit oder zu alten Söhnen?

In Ihrem Gesetzesentwurf steht zwar, dass auch alle minderjährigen Kinder anspruchsberechtigt sind – dass aber wohl kein Frauenhaus 17jährige Söhne aufnimmt und wie dann damit umgegangen werden soll, da finde ich nichts zu in Ihrem Gesetz.

In Ihrem Gesetz geht es hauptsächlich um die Finanzierung. Aber auch da fehlt mir der entscheidende Punkt: Wer kommt denn dann am Ende dafür auf? Sie verpflichten die Kommunen zu Leistungen und schreiben dann gleichzeitig, dass angeblich keine Kosten für das Land entstehen. Schon mal was von Konnexität gehört? Das erscheint mir doch wirklich ziemlich unseriös.

Am allerschlimmsten finde ich aber, dass Sie mit Ihrem Gesetz den Status Quo sogar verschlechtern. Sie schreiben davon, dass die Frauen die Ihnen widerfahrende Gewalt oder Gewaltbedrohung gegenüber der Polizei oder dem Träger der Schutzeinrichtungen glaubhaft machen müssen und dass sie dann einen Anspruch auf Leistungen haben, wenn diese Gewalt ein Verlassen der Wohnung erforderlich macht. Ob ein Verlassen notwendig ist, muss doch die Betroffene entscheiden! Und überhaupt: Was ist das für ein Generalverdacht?

Eine gewaltbedrohte Frau muss sofort Hilfe bekommen, und es ist elementar wichtig, dass sie keine Angst haben braucht, dass ihr nicht geglaubt wird! Denn gerade diese Gewalt findet oft unter dem gesellschaftlichen Radar statt.

Solch ein Generalverdacht ist Gift für die Betroffenen!

Auch schränken Sie Gewalt expliziert auf körperliche Gewalt und Bedrohung durch Gewalt ein. Das greift aber zu kurz! Frauen sind von vielfältigen Formen von Gewalt betroffen.

Das Krasseste kommt dann aber unter § 3 Absatz 1 a:

Frauen und ihre Kinder haben erst dann einen Anspruch auf Unterbringung in einer anderen Stadt oder Gemeinde, wenn eine Bedrohung durch mehr als eine Person glaubhaft gemacht wird. Wieso bitteschön? Reicht Ihnen ein gewalttätiger Ehemann nicht aus?

Anrede,

Bei all diesen Punkten lässt sich den Herren der AfD und Frau Guth denke ich nur eines sagen:

Hätten Sie mal besser die Sommerpause genutzt, sich in das Thema einzuarbeiten, anstatt uns hier so etwas aufzutischen.

Vielen Dank.

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