Große Anfrage mit Antwort: Mehr Mobilität wagen, lebenswerte Städte schaffen, Gesundheit und Klima schützen: Niedersachsen auf dem Weg zum Fahrradland Nummer 1?

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung, eingegangen am 04.06.2018

Die niedersächsische Landesregierung wirbt damit, beim Radverkehr und bei der Ausstattung des Landes mit Radwegen bundesweit einen Spitzenplatz unter den 16 Bundesländern einzunehmen. Laut Homepage des Verkehrsministeriums verfügt Niedersachsen über 1.800 Kilometer begleitende Radwege an Bundesstraßen, über 4.400 Kilometer Radwege an Landesstraßen und zusätzlich über 4.500 Kilometer Radwege im Rahmen des touristischen Niedersachsennetzes. Zusätzlich fördert das Land den kommunalen Radwegebau über die Entflechtungsmittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Die Landesregierung sieht im Radverkehr das Potenzial für „mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden“. Außerdem würde der Radverkehr Energie und Platz sparen, von Lärm und Abgasen entlasten, die Gesundheit fördern und beste Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche und verkehrliche Entwicklung bieten. Die Landesregierung sieht bei der Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum Radverkehr große Potenziale. Denn ein Viertel aller PKW-Fahrten würden bereits nach zwei Kilometern enden und sei damit leicht auch mit dem Fahrrad zu absolvieren.

In ihrem Koalitionsvertrag sind SPD und CDU davon überzeugt, dass der „Verkehrs- und Mobilitätssektor […] einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele des Landes leisten [kann]“. Dabei sei auch „die Stärkung des Fahrradverkehrs […] vorrangig zu betrachten“ (Seite 77). SPD und CDU wollen dazu ein „Fahrradmobilitätskonzept […] umsetzen. Ferner sollen für den Erhalt, die Sanierung und die Verbesserung der regionalen Fahrradinfrastruktur […] zusätzliche Mittel bereitgestellt werden“. Darüber hinaus wolle die Große Koalition den Radwegeausbau „entlang von Bundes- und Landesstraßen fortsetzen und Radschnellwege schaffen“ (Seite 79).

Vertreter der Landesregierung wie der Umweltminister und der Verkehrsminister kündigten zu verschiedenen Anlässen an, Niedersachsen zum Fahrradland Nummer 1 machen zu wollen. Mithilfe eines Fahrradmobilitätkonzeptes wolle die Regierung den Spitzenplatz erreichen. Gleichzeitig hat das rot-grüne Sonderprogramm Radschnellwege über 12,35 Millionen Euro in 2017 und 2018 bislang keine Fortsetzung unter SPD und CDU erfahren. Das Verkehrsministerium stellt zudem für die große Herausforderung, die im Land vielfältig vorhandenen Initiativen und Impulse, um Verkehrspolitik künftig stärker am Verkehrsträger Fahrrad auszurichten und niederländische Verhältnisse einzuführen (aus dem „Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen – Runder Tisch Radverkehr am 25. Oktober 2017“), personell bislang nur eine halbe Stelle zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

A. Allgemeines

1.      Wie viele Fahrräder gibt es in privaten Haushalten in Niedersachsen?

2.      In welcher Höhe strebt die Landesregierung eine Steigerung der Fahrräder in privaten Haushalten in Niedersachsen zu wann an?

3.      Wie ist der Modal Split der Verkehrsträger in Niedersachsen (prozentuale Angaben)?

4.      Wie hat sich der Radverkehrsanteil am Modal Split von 2002 über 2008 zu 2014 verändert?

5.      In welcher Weise und Höhe strebt die Landesregierung eine Erhöhung des Fahrradanteils beim Modal Split zu wann an?

6.      In welcher Weise und Höhe strebt die Landesregierung eine Reduzierung des PKW-Anteils beim Modal Split zu wann an?

7.      In welcher Weise kann nach Einschätzung der Landesregierung eine Erhöhung des Modal-Split-Anteils beim Radverkehr welchen Beitrag zur CO2-Minderung zum Erreichen der Klimaziele bis 2020, 2030 und 2050 leisten?

8.      In welcher Weise kann nach Einschätzung der Landesregierung eine Erhöhung des Modal-Split-Anteils beim Radverkehr welchen Beitrag zur NOX-Minderung leisten, um auf diese Weise drohende Fahrverboten in niedersächsischen Städten zu verhindern?

9.      Wie hoch ist der Anteil der mit Radwegen ausgestatteten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Niedersachsen (prozentuale Angaben)?

10.   Wie viel Kilometer Radwege in Niedersachsen gibt es an a) kommunalen Straßen b) Landesstraßen und c) Bundesstraßen?

11.   Wie viel kostet a) die Planung, b) der Bau und b) der Unterhalt 1 Kilometers Radweg an einer kommunalen Straße, an einer Landesstraße und an einer Bundesstraße?

12.   Wie viel kostet a) die Planung, b) der Bau und b) der Unterhalt 1 Kilometers einer Kommunalen Straße, einer Landesstraße und einer Bundesstraße?

13.   In welchem konkreten Ausmaß und mit welchen Maßnahmen und mit welchen finanziellen Mitteln in welcher Höhe aus welchen Haushaltstiteln plant die Landesregierung analog zu den entsprechenden Ausführungen im rot-schwarzen Koalitionsvertrag innerhalb der 18. Legislaturperiode eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur?

14.   In welcher Höhe plant die Landesregierung, wie im rot-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigt, zusätzliche Mittel für den Erhalt, die Sanierung und die Verbesserung der regionalen Fahrradinfrastruktur in der 18. Legislaturperiode bereitzustellen (Angabe bitte in Euro)?

15.   Auf welche Höhe konkret beläuft sich die Differenz zu den Mitteln, die die rot-grüne Landesregierung für den Erhalt, die Sanierung und die Verbesserung der regionalen Fahrradinfrastruktur in der 17. Legislaturperiode bereitgestellt hat (Angaben in Euro)?

16.   In welcher Weise und in welcher Verantwortung werden auf Radwegen außerorts an kommunalen Straßen, b) Landesstraßen und c) Bundesstraßen der Winterdienst vorgenommen?

17.   Welche Regelungen für den Winterdienst bezüglich des Räum- und Streuplans bestehen für Radwege außerorts an a) kommunalen Straßen, b) Landesstraßen und c) Bundesstraßen?

18.   Wie viele Fahrräder wurden 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen und in Deutschland verkauft?

19.   Wie viele E-Bikes und Pedelecs wurden in den Jahren 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen und in Deutschland verkauft?

20.   Wie viele PKW wurden in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen neu zugelassen?

21.   Wie viele PKW waren in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen und in Deutschland angemeldet?

22.   Wie hoch ist der Anteil der Diesel-PKW bei den Neuanmeldungen in 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen?

23.   Wie viele Hersteller für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs gab und gibt es in Niedersachsen und in Deutschland in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017?

24.   Wie viele Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs wurden in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen bzw. in Deutschland hergestellt?

25.   Wie viele Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs wurden in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen bzw. Deutschland hergestellt und exportiert?

26.  Wie viele Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs wurden in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 für den Verkauf nach Niedersachsen bzw. nach Deutschland importiert?

27.   Wie hoch ist der Umsatz in der Fahrrad-Industrie in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2017 in Niedersachsen und in Deutschland (Angaben in Euro)?

28.   Wie viele Arbeitsplätze sichert die Fahrradwirtschaft direkt und indirekt in Niedersachsen und welches Potenzial sieht die Landesregierung hier für die Zukunft?

 

B. Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen

29.   In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen hat die rot-schwarze Landesregierung die Idee eines landesweiten Fahrradmobilitätskonzeptes gemäß der Drucksache 17/8022 von den Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen aufgegriffen, für die sich in der Wirtschaftsausschussdebatte am 2. Juni 2017 alle Fraktionen im Zuge eines gemeinsamen interfraktionellen Antrags ausgesprochen hatten, bzw. wann ist mit der Vorlage des Fahrradmobilitätkonzeptes Niedersachsen zu rechnen?

30.   Welche Ziele auf welchen Handlungsfeldern benennt die Landesregierung, um die Vision für das Fahrradland Niedersachsen zu erreichen?

31.   Welche Maßnahmen kann die Landesregierungen benennen und beschreiben, mit denen sie die Ziele erreichen und Niedersachsen zum Fahrradland Nummer 1 machen will?

32.   Welche Handlungsschwerpunkte setzt die Landesregierung aus welchen Gründen, um Niedersachsen zum Fahrradland Nummer 1 zu machen?

33.   Zu wann will die Landesregierung die Maßnahmen aus dem Fahrradmobilitätskonzept umsetzen und ihre Ziele erreichen?

34.   Welche Förderrichtlinien sind zu wann geplant, mit denen die Umsetzung der Maßnahmen des Fahrradmobilitätskonzeptes finanziert werden sollen?

35.   Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Rundes Tisches Radverkehr, im NGVFG einen eigenen Förderstrang Radverkehr zusätzlich zum ÖPNV und Straßenbau einzuführen, so wie es auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Entschließungsantrag (Drucksache 18/128) und in ihrem Änderungsantrag (Drucksache 18/670 neu) gefordert hatte und wie sich Anzuhörende im Rahmen einer schriftlichen Anhörung ebenfalls dafür ausgesprochen hatten?[1]

36.   In welcher Weise ergreift die Landesregierung Maßnahmen, um das Fahrrad mit anderen Verkehrsträgern zu verknüpfen (z.B. Landesprogramm für Fahrradstationen, Übernahme von Planungen für Bike&Ride-Anlagen durch das Land, kostenloser Zugang in Fahrradstationen, etc.)?

37.   Wird die rot-schwarze Landesregierung von dem bisherigen Fördergrundsatz abrücken, dass nur der aktuelle (Mehr-)Bedarf an B+R-Abstellanlagen durch Landesmittel förderfähig ist?

38.   Wird die Landesregierung stattdessen eine zukunftsorientierte Förderung anbieten, bei der zu erwartende bzw. gewollte Mehrbedarfe abgedeckt werden?

39.   Plant die Landesregierung eine einheitliche und einfache Regelung zur Fahrradmitnahme im Geltungsbereich des Niedersachsentickets?

40.   Wenn ja, zu wann und zu welchen Bedingungen?

41.   Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt die Landesregierung dies ab?

42.   In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung, den „Flickenteppich aus Kompromissen“ (Zitat aus Bericht des ARD-Magazins panorama 3, Sendung vom 22. Mai 2018) bei der Fahrradinfrastruktur in Niedersachsen zu beseitigen?

 

C. Kommunale Radwege

43.   Wie viele kommunale Radwege wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

44.   Wie viele Kilometer kommunale Radwege wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

45.   Welche kommunalen Radwege in Niedersachsen wurden von 2013 bis 2018 mit welchem Mittelaufwand a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

46.   Welche kommunalen Radwege befinden sich aktuell im Bau?

47.   Welche noch zu realisierenden Radwegeprojekte haben die Kommunen dem Land gemeldet – bitte auflisten nach Bezeichnung des Vorhabens, Baulastträger, Gesamtkosten und vorgesehene Zuwendung des Landes?

48.   Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung von kommunalen Radwegen, b) den Neubau von kommunalen Radwegen, c) den Ausbau von kommunalen Radwegen und c) für die Sanierung von kommunalen Radwegen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in den jeweiligen Haushalten eingeplant?

49.   Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung von kommunalen Radwegen, b) den Neubau von kommunalen Radwegen, c) den Ausbau von kommunalen Radwegen und d) für die Sanierung von kommunalen Radwegen in den Haushaltsjahren tatsächlich verausgabt in 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018?

50.   In welcher Höhe plant die Landesregierung unter welchen Haushaltstiteln Mittel für a) die Planung von kommunalen Radwegen, b) den Ausbau, c) den Neubau von kommunalen Radwegen und d) für die Sanierung von kommunalen Radwegen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 einzustellen?

51.   In welcher Höhe wurden Entflechtungsmittel nach dem NGVFG für den kommunalen Radwegebau in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 a) eingeplant und b) verausgabt?

52.   In welcher Höhe plant die Landesregierung, Entflechtungsmittel nach dem NGVFG in den Radwegebau in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 einzustellen?

53.   Plant die Landesregierung Entflechtungsmittel für den kommunalen Radwegebau a) im bisherigen Umfang, b) im geringeren Umfang oder c) im höheren Umfang zur Verfügung zu stellen?

54.   Falls es der Landesregierung nicht möglich sein sollte, die eingeplanten bzw. verausgabten Entflechtungsmittel ausschließlich für den kommunalen Radwegebau auszuweisen, aus welchen Gründen ist dies der Landesregierung nicht möglich bzw. was ist nötig, um künftig die Mittel explizit für den kommunalen Radwegebau aufzuführen und eine Transparenz für den Verkehrsträger Radverkehr im Haushalt des Landes herzustellen?

55.   Plant die Landesregierung den Förderanteil des Landes von bislang 60 bis 75 Prozent zu erhöhen, um auf diese Weise die Kommunen zu unterstützen, den Radwegebau voranzutreiben?

56.   Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

57.   Wird die Landesregierung das rot-grüne Sonderprogramm für Radwege und mehr Verkehrssicherheit, mithilfe dessen SPD und Grüne in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 48 Millionen Euro zusätzlich in den kommunalen Radwegebau investiert werden konnten und allein in 2014 und 2015 bereits 78 Maßnahmen gefördert werden konnten, fortsetzen?

58.   Wenn ja, in welcher Höhe wird Landesregierung von 2018 bis 2022 zusätzlich für das Sonderprogramm zur Verfügung stellen?

59.   Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt die Landesregierung eine Fortsetzung des Sonderprogramms für die Kommunen ab?

 

D. Radwege an Landesstraßen

60.   Wie viele Radwege an Landesstraßen wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

61.   Wie viele Kilometer Radwege an Landesstraßen wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

62.   Welche Radwege an Landesstraßen in Niedersachsen wurden von 2013 bis 2018 mit welchem Mittelaufwand a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte für jedes einzelne Jahr auflisten)?

63.   Welche Radwege an Landstraßen befinden sich aktuell im Bau?

64.   Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung, b) den Neubau, c) den Ausbau und c) für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in den jeweiligen Haushalten eingeplant?

65.   Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung, b) den Neubau, c) den Ausbau und d) für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen in den Haushaltsjahren tatsächlich verausgabt in 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018?

66.   In welcher Höhe plant die Landesregierung unter welchen Haushaltstiteln Mittel für a) die Planung, b) den Ausbau, c) den Neubau und d) für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 einzustellen?

67.   Wie bewertet die Landesregierung die Kritik von Radverkehrs-Experten, wonach Radwege an niedersächsischen Landesstraßen unterhalb eines Qualitätsstandards analog zu den Anforderungen der gültigen Richtlinien und der Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) saniert, ausgebaut und gebaut werden?

68.   In welcher Weise und zu wann stellt die Landesregierung sicher, dass künftig die Sanierung, der Aus- und Neubau von Radwegen an Landesstraßen den Anforderungen der gültigen Richtlinien und der FGSV-Empfehlungen bezüglich Beschaffenheit, Breite, etc. entspricht?

69.   Wenn nein, warum wird der aktuell in Überarbeitung befindlichen ERA2010 (Empfehlungen für die Radverkehrsanlagen) nicht gefolgt, um eine nach heutigen Standards gute Radverkehrsanlage herzustellen?

70.   Wie viele und welche Radwegeprojekte waren zum regional abgestimmten Radverkehrskonzept 2012 angemeldet?

71.   Für wie viele dieser Anmeldungen hat die Landesregierung eine finanzielle Zusage erteilt, wie viele hat sie abgelehnt und aus welchen Gründen tat sie dies?

72.   In welcher Reihenfolgen sollten die zugesagten Projekte abgearbeitet werden?

73.   Welche zugesagten Radwegeprojekte sind mit welchem Mittelaufwand wann abschließend realisiert worden?

74.   Wie viele und welche Radwegeprojekte waren zum fortgeschriebenen Radwegekonzept in 2016 angemeldet worden?

75.   Für wie viele dieser Anmeldungen hat die Landesregierung eine finanzielle Zusage erteilt, wie viele hat sie abgelehnt und aus welchen Gründen tat sie dies?

76.   In welcher Reihenfolgen sollten die zugesagten Projekte abgearbeitet werden?

77.   Welche zugesagten Radwegeprojekte sind mit welchem Mittelaufwand wann bereits abschließend realisiert worden?

78.   Welche zugesagten Radwegeprojekte sind mit welchem Mittelaufwand aktuell a) geplant oder b) befinden sich im Bau?

79.   In welcher Reihenfolge sind die aktuellen Radwegeprojekte priorisiert?

80.   Wann werden die aktuellen Radwegeprojekte abgeschlossen bzw. realisiert worden sein?

81.   In welcher Weise spielte die neue Gewichtung der Kriterien gemäß des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 17/2886 eine Rolle, wonach die Radwegesicherung an Kitas und Schulen gegenüber den Kriterien Radfahrerpotenzial, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kostenrelevanz zu bevorzugen war?

82.   Wird die Landesregierung auch künftig das Kriterium Radwegesicherung an Kitas und Schulen gegenüber den anderen Kriterien bevorzugen? Wenn nein, warum nicht?

83.   In welcher Weise folgt die Landesregierung dem Landtags-Beschluss gemäß der Drucksache 17/2886, wonach auch die Sanierung der Radwege an Landesstraßen landesweit erfasst und priorisiert werden soll?

84.   Welche Sanierungsprojekte befinden sich auf der aktuellen Prioritätenliste für Radwege an Landesstraßen?

85.   Falls es eine solche Prioritäten entgegen des Landtagsbeschlusses noch nicht geben sollte, wann wir die Landesregierung diese Erfassung vornehmen?

86.   Falls die Landesregierung eine Priorisierung der Sanierungsfälle ablehnen sollte, auf welche andere Weise wird sie marode Radwege an Landesstraßen erfassen und die Instandsetzung vornehmen?

87.   Wie viele und welche maroden Radwege an Landesstraßen gibt es (bitte auflisten)?

88.   In welchem Zustand befinden sich die Radwege an Landesstraßen gemäß der Zustandserfassung von Landesstraßen, die die Landesbehörde für Straßenbau in regelmäßigen zeitlichen Abständen vornimmt?

89.   Wie viele Kilometer der Radwege an Landesstraßen in einem a) mittleren und b) schlechten Zustand gibt es Niedersachsen?

90.   Wie hoch ist der prozentuale Anteil - a) mittlerer und b) schlechter Zustand - gemessen am gesamten Radwegenetz an Landesstraßen in Niedersachsen?

91.   Wie viele der Kilometer von Radwegen an Landesstraßen entsprechend den Anforderungen der StVO, wie viele entsprechen den Anforderungen der ERA2010?

92.   In welcher Weise hat sich der a) mittlere und b) schlechte Zustand zwischen 2010 und 2015 verändert (Angaben bitte in Kilometern und prozentual)?

93.   In welcher Weise hat sich der Zustand der Landesstraßen in den Kategorien guter und mittlerer Zustand im Vergleich zu den Radwegen zwischen 2010 und 2015 entwickelt (Angaben in Prozent und in Kilometern)?

94.   Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem Ergebnis, dass der Zustand der Landesstraßen sich verbessert, der Zustand der Radwege an Landesstraßen sich hingegen innerhalb von fünf Jahren aber verschlechtert hat?

95.   Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung vor diesem Hintergrund, wird sie für die Sanierung und den Erhalt von Radwegen an Landesstraßen mehr Geld als in den vergangenen Jahren zur Verfügung stellen?

96.   Wenn ja, wie viel zusätzliches Geld wird die Landesregierung unter welchem Haushaltstitel für die Sanierung der Landesradwege zur Verfügung stellen?

97.   Falls nein, aus welchen Gründen lehnt die Landesregierung eine Erhöhung der Mittel für marode Radwege an Landesstraßen ab?

98.   Inwiefern unterstützt oder fördert die Landesregierung die regional bzw. auf Kreis- und kommunaler Ebene bereits zahlreich vorhandenen Radverkehrs-Netzplanungen, wenn zu den lokalen Netzen auch (oft unumgänglich) Landesstraßen gehören?

99.   Welche Möglichkeiten der priorisierten Sanierung bzw. Herstellung von notwendigen Lückenschlüssen sieht die Landesregierung vor?

100. Werden notwendige Sanierungen von Radverkehrsanlagen an Landesstraßen nach den aktuell gültigen Richtlinien und Empfehlungen der FGSV (ERA2010, StVO) ausgeführt, was Beschaffenheit und Breite etc. angeht, damit die Radverkehrsanlagen den Anforderungen an einen höheren Radverkehrsanteil entsprechend möglichst zukunftstauglich sind?

101. Welche Möglichkeiten und ggf. finanzielle Unterstützung gewährt die Landesregierung den Kommunen und Kreisen, die die Sanierung bzw. den Lückenschluss durch Abschnitte an Landesstraßen im lokalen Radverkehrsnetz vorzeitig planen und notfalls selbst herstellen lassen wollen?

 

E. Radwege an Bundesstraßen

102. Wie viele Radwege an Bundesstraßen wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte auflisten)?

103. Wie viele Kilometer Radwege an Bundesstraßen wurden von 2013 bis 2018 a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert (bitte auflisten)?

104. Welche Radwege an Bundesstraßen in Niedersachsen wurden von 2013 bis 2018 mit welchem Mittelaufwand a) neu gebaut, b) ausgebaut und c) saniert?

105. Welche Radwege an Bundstraßen befinden sich aktuell im Bau?

106. Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung, b) den Neubau, c) den Ausbau und c) für die Sanierung von Radwegen an Bundesstraßen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in den jeweiligen Haushalten eingeplant?

107. Wie viel Mittel aus welchen Haushaltstiteln hatte die Landesregierung für a) die Planung, b) den Neubau, c) den Ausbau und d) für die Sanierung von Radwegen an Bundesstraßen in den Haushaltsjahren tatsächlich verausgabt in 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018?

108. In welcher Höhe plant die Landesregierung unter welchen Haushaltstiteln Mittel für a) die Planung, b) den Ausbau, c) den Neubau und d) für die Sanierung von Radwegen an Bundesstraßen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 einzustellen?

 

F. Radschnellwege

109. Vor dem Hintergrund, dass die rot-grüne Landesregierung am 2. November 2015 den Landtag unterrichtete (Drs. 17/4551), dass „Radschnellwege […] derzeit sehr im Fokus der Radverkehrsplaner“ stehen und ein „[a]usgewiesenes Ziel durch die Umsetzung von Radschnellwegen […] eine Verlagerung des Pendlerverkehrs vom PKW auf das Fahrrad“ sei, fragen wir die rot-schwarze Landesregierung, in welcher Weise sie an diesem Fokus weiter festhält und dieses Ziel weiterverfolgt?

110. In welcher Weise hat die Landesregierung mit welchen Ergebnissen Erkenntnisse zu Radschnellwegen aus anderen Bundesländern und anderen Ländern (u.a. Niederlande) geprüft und ausgewertet?

111. Falls die Frage verneint werden sollte, aus welchen Gründen lehnt die Landesregierung einen Erkenntnis- und Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern und anderen europäischen Ländern ab, die Radschnellwegpolitik betreiben?

112. In welcher Weise plant die Landesregierung mit welchen Partnern, einen Erfahrungsaustausch bezüglich der Radschnellwege fortzusetzen? Falls dies nicht geplant sein sollte, aus welchen Gründen wird sich die Landesregierung künftig nicht weiter kundig machen?

113. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen und Maßnahmen wird die rot-schwarze Landesregierung den Bau von Radschnellwegen in Niedersachsen außer der Kofinanzierung des Bundesprogramms vorantreiben?

114. Wie bewertet die Landesregierung den Ansatz aus Baden-Württemberg, landesweit mögliche Trassen für Radschnellwege, maßgeblich aus Landesmitteln finanziert, untersuchen zu lassen, um den Kreisen und Kommunen die Trassenfindung zu vereinfachen?

115. Ist Ähnliches für Niedersachsen geplant? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

116. Vor dem Hintergrund, dass SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag für Niedersachsen sich für die Schaffung von Radschnellwegen aussprechen, fragen wir die Landesregierung, ob sie das rot-grüne Landessonderprogramm Radschnellwege in Höhe von 12,35 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 fortsetzen wird?

117. Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wird die Landesregierung das Landesprogramm fortsetzen?

118. Falls die Landesregierung das Sonderprogramm Radschnellwege nicht fortsetzen will, warum lässt sie es enden?

119. Wie viel Mittel aus dem Sonderprogramm Radschnellwege hat die Landesregierung für welche Radschnellwegprojekte in den Jahren 2017 bzw. 2018 a) eingeplant und b) verausgabt?

120. Wie viele Kilometer Radschnellwege werden mit dem Sonderprogramm Radschnellwege in Niedersachsen realisiert bzw. wurden bereits gebaut?

121. Welche Kommunen haben mit welchem Investitionsvolumen für welche Radschnellwege aufgrund des Sonderprogramms Radschnellwege Projekte zur Realisierung angemeldet?

122. Wird die Landesregierung alle angemeldeten Radschnellwege finanziell unterstützen?

123. Hat die Landesregierung Projekte abgelehnt und wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

124. Welche Kommunen haben insgesamt und grundsätzlich bis zum Stichtag 30. April 2018 Interesse bekundet, einen Radschnellweg in Zukunft entwickeln, planen und realisieren zu wollen?

125. In welcher Höhe wird Niedersachsen aus dem Bundesprogramm für Radschnellwege, mit dem jährlich 25 Millionen Euro für alle 16 Bundesländer zur Verfügung gestellt werden, Mittel in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 erhalten?

126. In welcher Höhe wird die Landesregierung das Bundesprogramm mit Mitteln aus welchen Haushaltstiteln in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 konfinanzieren?

127. Wie viel kostet die Planung und der Bau eines Kilometers Radschnellweg?

128. Wie viele Kilometer Radschnellwege lassen sich mithilfe der Bundesmittel und der Kofinanzierung des Landes jährlich voraussichtlich realisieren?

129. In welcher Weise und mit welchen Mitteln wirkt die Landesregierung auf den Bund ein, die Mittel für Investitionen in Radschnellwege künftig zu erhöhen, um dem Auftrag des Niedersächsischen Landtags nachzukommen, der dazu in der Drucksache 17/8022 aufgefordert hatte?

130. Vor dem Hintergrund, dass Planung und Bau von Radschnellwegen aufgrund des überörtlichen, oft überregionalen Verbindungscharakters von Radschnellverbindungen nur mit überdurchschnittlichem finanziellen und personellen Engagement durch einzelne Kommunen zu gewährleisten ist und das Risiko des Scheiterns solcher Projekte besonders hoch ist, fragen wir die Landesregierung, in welcher Weise sie plant, Auswege aus dem Zuständigkeitsdilemma zu finden?

131. In welcher Weise kann sich die Landesregierung vorstellen, die  Planungs- und Bauhoheit auf andere Art zu organisieren -  beispielsweise eine Übernahme durch Kreise oder Ämter für regionale Landesentwicklung?

132. In welcher Weise ist der Landesregierung bekannt, wie Planung und Bau in anderen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen nutzt z.B. Landesrecht bei Radschnellwegen) und europäischen Nachbarländern geregelt sind?

133. Welche Ansätze kann sich die Landesregierung für eine Übernahme der Planungs- und Bauhoheit in Niedersachsen vorstellen, um die Kommunen von der eigentlich nur schwer zu leistenden Arbeit zu entlasten und dem Bedarf entsprechend (über-)regional wichtiger Radschnellverbindungen koordinierter herstellen zu können?

 

G. Radtourismus

134. Wie viele Kilometer umfasst das touristische Radwege-Niedersachsennetzes?

135. In welcher Weise strebt die Landesregierung eine Erweiterung des Niedersachsennetzes zu wann an?

136. Welche Branchen profitieren vom Fahrradtourismus in welcher Weise zu welchem Anteil?

137. Auf welche Höhe beläuft sich der Bruttoumsatz des Fahrradtourismus in Niedersachsen in 2009, 2011, 2013, 2015 und 2017?

138. Zu wann wird Niedersachsen ein durchgehendes Netz hochwertiger Landesradfernwege sichergestellt haben?

139. Plant die Landesregierung eine Evaluierung der Radfernwege?

140. Gibt es entlang der Radfernwege sogenannte Zählstellen/Fahrradbarometer, mit denen die Akzeptanz/Nutzung des Landesnetzes dauerhaft und überprüfbar festgestellt werden kann?

 

E. Sicherheit

141. Wie viele Radfahrer*innen in Niedersachsen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 Opfer eines Verkehrsunfalles?

142. Wie viele dieser Radfahrer*innen erlitten a) leichte, b) schwere Verletzung oder starben an den Folgen des Unfalls in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

143. Zu welchen Anteilen waren welche Unfallbeteiligten bei den Fahrradunfällen a) innerorts und b) außerorts involviert (prozentuale Angaben)?

144. Zu welchen Anteilen hatten welche Unfallbeteiligten bei den Fahrradunfällen a) innerorts und b) außerorts den Unfall verschuldet?

145. Welche weiteren Angaben kann die Landesregierung zu den Ursachsen dieser Unfälle machen?

146. Welchen Stellenwert nimmt die Sicherheit von Radfahrer*innen bei der Radverkehrspolitik der Landesregierung ein?

147. Welche Unfallanalysen bezüglich des Radverkehrs mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung vorgenommen?

148. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Sicherheit beim Radverkehr zu verbessern?

149. Wie bewertet die Landesregierung das Ziel Vision Zero bei der Verkehrssicherheit?

150. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen will die Landesregierung Vision Zero beim Radverkehr erreichen bzw. zu wann will die Landesregierung in welcher Höhe die Radverkehrsunfälle mit schweren Unfallfolgen reduzieren?

151. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben Baden-Württembergs, bis 2020 die Zahl der verunglückten und getöteten Radfahrenden um 40 Prozent zu reduzieren und welchen Einfluss nimmt das Vorhaben in Baden-Württemberg auf eigenen Bemühungen in Niedersachsen?

152. In welcher Weise folgt die Landesregierungen den acht Forderungen aus dem Grünen Entschließungsantrag Sicherheit für Rad- und Fußverkehr: Sichtfelderweiterung für Fahrerkabinen von Lkw und Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend einführen (Drs. 18/758), um die Sicherheit von Menschen auch auf dem Fahrrad im Zusammenhang mit Unfällen durch Lkw im Stadtverkehr deutlich zu erhöhen?

153. In welcher Weise integriert die das Land bei der Verkehrserziehung im Rahmen der jährlichen Einschulungen auch die Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen und dabei nicht selten andere Kinder und Verkehrsteilnehmer*innen gefährden?

 

H. Personelle Ressourcen im Verkehrsministerium

154. Wie viele Stellen mit welchem wöchentlichen Arbeitsstundenumfang stehen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in welchen Referaten für den Bereich Radverkehr zur Verfügung?

155. Wie viele Stellen in welchem Wochenarbeitsstundenumfang werden im Verkehrsministerium zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer für den Bereich Radverkehr neu und zusätzlich geschaffen?

156. In welcher Weise wirkt sich die personelle Situation im Verkehrsministerium für den Fachbereich Radverkehr auf die Entwicklung, Planung und Umsetzung der Radverkehrspolitik in Niedersachsen aus?

157. In welcher Weise ist unter den gegebenen personellen Umständen es zeitlich möglich, ein Fahrradmobilitätskonzept für Niedersachsen zu entwickeln und die darin festgehaltenen Maßnahmen umzusetzen?

158. Spiegelt der Stellen- und Stundenumfang für den Radverkehr im Verkehrsministerium in angemessener Weise die Priorität wider, die die Landesregierung der Radverkehrspolitik insbesondere im Bemühen um saubere Luft und die Gesundheit der Menschen in Städten und stark frequentierten Orten einräumt?


[1]Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen – Runder Tisch Radverkehr am 25. Oktober 2017, Seite 40

Antwort der Landesregierung Drs. 18/1786

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