Dringliche Anfrage: Trotz „Brandbrief“ des Wasserverbandstags und drohender Kostensteigerung bei Trinkwassergebühren: Bestimmt das Landvolk die Umsetzung des geltenden Düngerechts?

Der Wasserverbandstag fordert im „Brandbrief Trinkwasserschutz“ vom 26.2.2018 an die Verbraucherschutzministerin und den Umweltminister, dass „dringend erforderliche Aspekte“ wie eine Verordnung für zusätzliche Wasserschutzmaßnahmen in roten Gebieten und die flächendeckende Meldepflicht für den Nährstoffvergleich und die Aufzeichnung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs in Niedersachsen festgelegt werden müssen, da die weiterhin steigende Bewirtschaftungsintensität den EU-Qualitätsnormen beim Gewässerschutz entgegenstehen.

Laut Wasserverbandstag droht eine Kostensteigerung bei den Wassergebühren aufgrund der Aufbereitungskosten

Die Umweltverbände Greenpeace, BUND und NABU sprechen in einem Positionspapier zur Vorstellung des Nährstoffberichts am 28.3.2018 von einer „Gülleflut“ in Niedersachsen. In Medienberichten wird Agrarministerin Barbara Otte-Kinast bei der Vorstellung mit den Worten zitiert: „Hier gibt es nichts zu beschönigen. Das ist für uns ein klarer Handlungsauftrag.“

Nicht zuletzt weil Niedersachsen einen Nährstoffüberschuss durch den Anfall von Gülle hat, wurde die Bundesgesetzgebung verschärft. Für die Umsetzung der neuen Regelungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung sind die Bundesländer zuständig. Im Rahmen der Übernahme hoheitlicher Aufgaben nach dem unter rot-grün verabschiedeten Kammergesetz leistet in Niedersachsen die bei der Landwirtschaftskammer angesiedelte Düngebehörde die Kontrollaufgabe unter Aufsicht des Agrarministeriums.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist das Verfahren und wer ist ist an der Neubesetzung der Stelle des vorzeitig in Ruhestand gegangenen bisherigen Leiters der Düngebehörde bisher beteiligt gewesen?
  2. Wie steht die Landesregierung zu den einzelnen Forderungen im „Brandbrief Trinkwasserschutz“ des Wasserverbandstags?
  3. Ist der Präsident der Landwirtschaftskammer befugt, der Düngebehörde die Weisung zu geben, dass die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Vorträge mehr vor Landwirtinnen und Landwirten zum Thema Düngegesetz und Düngeverordnung halten dürfen?
Zurück zum Pressearchiv