Dringliche Anfrage: Streit zwischen Honé und Otte-Kinast: Wie wird sich die Landesregierung hinsichtlich des EU-Vorschlags zu Kürzungen in der 2. Säule der GAP positionieren?

Die Budget-Kürzungen für die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) werden vor allem die Mittel der 2. Säule betreffen. Hingegen sollen 73% der Agrargelder weiter als pauschale Flächenprämien nach Hektaren und nicht leistungsbezogen im Rahmen der 1. Säule ergeben werden. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesagrarministeriums lehnt eine solche Prämienvergabe ab. Auch der Kappungsvorschlag ändert nichts an diesem grundsätzlichen Problem der Flächenprämien.

Die Landesregierung bewertet den EU-Kommissionsvorschlag zur GAP-Reform sehr unterschiedlich. So heißt es in der NOZ vom 01.06.2018: „Anders als Otte-Kinast kann Europaministerin Birgit Honé den Vorschlägen viel Gutes abgewinnen: Dass beide Fördersäulen bleiben sollen, sei eine „gute Nachricht“. Zwar schmerze der Einschnitt in der zweiten Säule, doch den „werden wir über die Möglichkeit der Umschichtung von bis zu 30 Prozent der Gelder aus der ersten Säule in die ländliche Entwicklung schaffen können“, kündigt Honé an. Dass die Agrarpolitik ‚ökologischer und klimafreundlicher‘ werden solle, sei ‚ein gutes Signal an die Gesellschaft‘. Und während Otte-Kinast ausdrücklich vor neuer Bürokratie insbesondere für die Bauern warnt, lobt Honé, dass „in den Vorschlägen echte Entbürokratisierung und mehr Flexibilität zu erkennen sind“. 

Angesichts dieser unterschiedlichen Bewertung innerhalb der Landesregierung fragen wir die Landesregierung:

  1. Wird die Landesregierung im Falle eines Inkrafttretens des jetzigen EU-GAP-Vorschlages von der Möglichkeit Gebrauch machen, 30% der Gelder aus der 1. in die 2. Säule umzuschichten?
  2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Vorschlag, klimawandelbedingte Ernteschäden mit Mitteln der 2. Säule auszugleichen, anstatt eine langfristige Anpassung an klimawandelbedingte Witterungseinflüsse zu fördern?
  3. Welche Auswirkungen wird der jetzige GAP-Vorschlag unter Beibehaltung der pauschalen Flächenprämien auf eine Lösung von Umweltproblemen wie der Nitrat- und Ammoniakbelastung, auf gesellschaftlich geforderte Tierwohlleistungen, das Artensterben und den Biotopschutz (mesophiles Grünland etc.) haben?
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