Antrag: Wirkung von Zwangsmaßnahmen erhöhen – Rechtsprechung effektiv durchsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Veränderung des §172 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) dahingehend einzusetzen, dass Zwangsgelder gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts zukünftig nicht mehr an die jeweilige Landeskasse, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung fließen. Außerdem sollen die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Verhängung von Zwangshaft gegen Behördenleiter*innen (einschließlich Minister*innen auf Landes- und Bundesebene), die gerichtliche Entscheidungen ignorieren, klarer geregelt werden.

Begründung

Nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist es auch möglich, Zwangsgelder gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts festzusetzen, wenn diese gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Grundsätzlich sollte insbesondere die öffentliche Hand Gesetze und Rechtsprechung auch ohne Zwangsmaßnahmen achten und umsetzen. In letzter Zeit mussten aber verschiedene Verwaltungsgerichte feststellen, dass Länder und Kommunen ihrer Pflicht, die Atemluft in Städten zu schützen, nicht in ausreichendem Maße nachgekommen Auch entsprechende verwaltungsgerichtliche Urteile wurden oft ignoriert. sind. Dies führte zur Androhung und schließlich auch zur Verhängung von Zwangsgeldern durch die Gerichte. Bislang fließen diese allerdings an die jeweilige Landeskasse. Dies gilt auch dann, wenn die jeweilige Landesregierung wie in den vorliegenden Fällen, jeweils mitverantwortlich für den rechtswidrigen Zustand ist. Landesregierungen können also von eigenen Pflichtverletzungen finanziell profitieren. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Landesregierung soll sich daher dafür einsetzen, dass zukünftig, ähnlich wie Bußgelder in Strafverfahren, entsprechende Zwangsgelder stattdessen an gemeinnützige Einrichtungen fließen.

Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde und wird durch die Bundesregierung sabotiert. Die Bundesgesundheitsminister Gröhe und jetzt Spahn (beide CDU) verhindern bis heute durch Weisungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das in Extremsituationen verlangt, tödlich Kranken den Erwerb auch tödlich wirkender Betäubungsmittel zu ermöglichen. Auch die Abschiebung eines Mannes aus Bochum, bei der das zuständige Verwaltungsgericht durch Behörden getäuscht wurde, ist ein Beispiel für Schwierigkeiten in Deutschland, gerichtliche Entscheidungen auch gegenüber Behörden durchzusetzen. Es ist anerkannt, dass in solchen Fällen neben einem Zwangsgeld im Extremfall auch Zwangshaft gegen handelende (oder nicht-handelnde) Politiker*innen verhängt werden kann. Deren Voraussetzungen sollten zur Klarstellung klarer gesetzlich genannt werden.

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