Antrag: Wasser schützen, Überdüngung stoppen – Düngeverordnung in Niedersachsen schnell und wirksam umsetzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

Niedersachsen hat ein riesiges Gülle-Problem. Der aktuelle Nährstoffbericht des bestätigt: Es landen immer noch zu viel Gülle, Kot und Gärreste auf unseren Feldern. Dieser gravierende Nährstoffüberschuss ist eine Gefahr für unsere Lebensgrundlage Wasser. Schon heute ist das Grundwasser auf 60 Prozent der Landesfläche übermäßig mit Nitrat belastet. Dies ist die Folge einer verfehlten Agrarpolitik, die der Überdüngung in Regionen mit hoher Viehdichte keine Grenzen setzte. Die Zeche für dafür zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn diese Umweltbelastungen verursachen steigende Wassergebühren. Auch Flüsse, Bäche und Seen sind mit Nitrat und Phosphat überbelastet, was die Ökosysteme der Gewässer aus dem Gleichgewicht bringt. Deutschland verstößt daher sowohl gegen die EU-Nitratrichtlinie, als so auch gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Durch überhöhte Ammoniak-Emissionen, die zu rund 95 % aus der Landwirtschaft stammen, verstößt Deutschland darüber hinaus auch gegen die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) der EU. Auch hier droht ein kostspieliges Anlastungsverfahren, wenn die Anforderungen an die Düngung nicht konsequenter gestaltet werden.

Die Europäische Kommission hat Anfang November 2016 Klage gegen Deutschland wegen erheblicher Verstöße gegen die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie eingereicht. Grund ist die hohe Belastung von Grund- und Oberflächengewässern mit Nitrat und Phosphat. Niedersachsen ist hier von allen Bundesländern am meisten betroffen, wie die jährliche Nährstoffberichte der Landwirtschaftskammer zeigen. In vielen Regionen werden zu viele Tiere auf engstem Raum gehalten und das geltende Düngerecht wird nicht überall eingehalten. Die rot-grüne Landesregierung hat deshalb zum 01.01.2017 unter dem Dach der Landwirtschaftskammer eine eigenständige Düngebehörde geschaffen und dafür 2,36 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Anfang 2017 wurde auf erheblichen Druck der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens ein neues Düngegesetz und eine neue Düngeverordnung von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses ermöglicht eine bessere Kontrolle der Nährstoffströme und strikte Einhaltung des Umweltrechts. Leider wurde unter Mitwirkung der schwarz-roten Landesregierung am 24.11.2017 als Kernstück der neuen Düngeverordnung nur eine verwässerte und bürokratische Stoffstromverordnung vom Bundesrat beschlossen, die große Betriebe ab dem 1. Januar 2018 anwenden müssen.

Nach § 13 der Düngeverordnung müssen die Landesregierungen in den besonders belasteten Gebieten mindestens drei aus einem Katalog von 14 zusätzlichen Anforderungen vorschreiben. Dies gilt für Grundwasserkörper mit hoher Nitratbelastung sowie für Oberflächengewässer mit hoher Phosphatbelastung, die auf Einträge aus der Landwirtschaft zurückgehen. Mit den zusätzlichen Maßnahmen soll differenziert und zielgerichtet in den belasteten Gebieten zum Wasserschutz gehandelt werden, aber nicht bei landwirtschaftlichen Betrieben in unbelasteten Gebieten. 

Der Landtag stellt fest:

  • Mit dem Bundesratsbeschluss vom 24.11.2017 wurden statt einer festen Stickstoffobergrenze neue Schlupflöcher bei der Nährstoffbilanzierung geschaffen. Dies verhindert eine wirksame Eindämmung des Nährstoffüberschusses.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  1. Schnellstmöglich die Kulisse für die besonders betroffenen Flurstücke der besonders belasteten Gebiete nach § 13 Abs. 2 festzulegen und zu veröffentlichen, damit die betroffenen Kommunen und die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit haben. In diesen Gebieten sind auch zusätzlich Angebote zum Gewässerschutz zu konzentrieren.
  2. Im Dialog mit Wasser- und Bodenverbänden, Umweltverbänden, Kommunen und landwirtschaftlichen Organisationen mindestens drei wirksame Maßnahmen nach § 13 für die belasteten Gebiete rechtsverbindlich festzulegen, um den Umweltvorgaben der EU zu entsprechen.
  3. Weiter für eine an die Fläche gebundene Tierhaltung einzutreten, um Gülletourismus zu vermeiden.

Begründung:

Die EU hat Deutschland wegen Missachtung der EU-Nitratrichtlinie verklagt. Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen, wenn nicht endlich der Wasserschutz in Deutschland Priorität bekommt.

Federführend von Niedersachsen wurde daher Anfang 2017 das Düngegesetz und die Düngeverordnung novelliert. Die Umsetzung des neuen Rechts erfolgt durch die Bundesländer.

Als Kompromiss wurde eine differenzierte Lösung beschlossen. In besonders betroffenen Gebieten haben die Landesregierungen nach § 13 Abs 2 der DüV mindestens drei Anforderungen eines vordefinierten Maßnahmenkatalogs zu erfüllen. Zu den 14 Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Überschreitung des Düngebedarfs an Stickstoff um höchstens zehn vom Hundert,
  • das Aufbringen phosphalthaltiger Düngemittel zu reduzieren oder zu untersagen,
  • die Stickstoff- und Phosphatüberschüsse erheblich zu senken,
  • zusätzliche Bodenproben und Messungen,
  • Gewässerrandstreifen von fünf bis 20 Metern zur Böschungsoberkante,
  • unverzügliche Einarbeitung innerhalb einer Stunde,
  • Verlängerung der Sperrfristen,
  • Güllelagerbehälter mit Kapazität für mindestens 7 Monate.

Als belastete Gebiete gelten alle Flächen im Bereich eines Grundwasserkörpers mit mehr als 37,5 Milligramm Nitrat je Liter steigende Tendenz oder mehr als 50 Milligramm Nitrat je Liter festgelegt. Das wären in Niedersachsen fast 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Als belastete Gebiete gelten darüber hinaus Einzugsgebiete langsam fließender oder stehender oberirdischer Gewässers, in denen ein Nährstoffüberschuss, insbesondere Phosphat, aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde. In Niedersachsen erreichen nur zwei Prozent der Oberflächengewässer einen ökologisch guten Zustand. Per Rechtsverordnung können diese Kulissen verkleinert werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte wissen zurzeit nicht, ob sie in einer solchen Kulisse liegen, daher sollte dies flächenscharf veröffentlicht werden. Macht die Landesregierung nicht von der Reduzierung der Kulisse Gebrauch, sind fast 60 Prozent der Landesfläche als rotes und belastetes Gebiet nach der DüV mit zusätzlichen Auflagen einzustufen.

Im Sinne eines verbesserten Wasser- und Umweltschutzes sind die Gebiete und zusätzlichen Regeln möglichst schnell umzusetzen. Anders werden die Ziele der EU für einen verbesserten Schutz des Grund- und Oberflächenwassers in Niedersachsen nicht erreichbar sein.

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