Antrag: Vogeljagd im Nationalpark Wattenmeer stoppen – Landwirt*innen bei Gänseschäden besser entschädigen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen hat eine besondere Verantwortung beim Schutz und Erhalt von Zugvögeln, die insbesondere im Weltnaturerbe Wattenmeer rasten und überwintern.

Die Jagd im Nationalpark Wattenmeer auf Zugvögel, insbesondere die Trophäenjagd, widerspricht den Zielen eines Nationalparks und muss beendet werden.

Insbesondere für den Schutz der Wildgänse trägt Niedersachsen eine hohe Verantwortung. Die Verbreitungsschwerpunkte der in Niedersachsen rastenden und überwinternden Wildgänse liegen neben dem Wattenmeer im Ems-Dollart-Raum, im Rheiderland, in Butjadingen, an der Unterelbe sowie in der Elbtalaue. Um den Schutz der nordischen Gänsearten und der heimischen Graugans als Brutvogel abzusichern, hat Niedersachsen insgesamt 16 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Festlandfläche von rund 125.000 Hektar ausgewiesen.

Nur in diesen Schutzgebieten haben Landwirte bislang die Möglichkeit, an der Agrarumweltmaßnahme Nordische Gastvögel teilzunehmen. Diese Förderung wird unabhängig davon gezahlt, ob tatsächlich Schäden durch Gänsefraß entstehen. Der Fördersatz beträgt für Ackerland je nach Zone 330 bis 410 Euro pro Hektar, für Grünland je nach Zone 220 bis 290 Euro pro Hektar. Neue Anträge von Landwirten werden von der Landesregierung jedoch nicht mehr bewilligt, da der Fördertopf überlaufen ist.

Gleichzeitig gibt es jedoch vermehrt Fraßschäden von rastenden und überwinternden Gänsen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete. Hier haben die landwirtschaftlichen Weidetierhalter keine Möglichkeit auf Teilnahme am Programm nordische Gastvögel oder Entschädigungszahlungen, was zu erheblichen Konflikten zwischen Jäger*innen, Naturschützer*innen und Landwirt*innen führt.

Das Landvolk Ostfriesland (LHV) und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) in Ostfriesland haben nun gemeinsam einen Vorschlag für einen gerechteren Schadensausgleich gemacht. Danach wird eine Einzelfallbetrachtung von erheblichen Fraßschäden vorgeschlagen und eine Entschädigung vorgeschlagen. Die schadensunabhängigen Dauerprämien im Vogelschutzgebiet entfallen im Gegenzug.

Aus Sicht des Landtags ist dieses LHV/BDM-Modell ein fairer Interessenausgleich, der sowohl den europäischen Schutzanforderungen als auch der landwirtschaftlichen Nutzung gerecht wird.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die Jagd auf Vögel im Nationalpark Wattenmeer und den EU-Vogelschutzgebieten durch Änderung der Schutzgebietsregelungen einzustellen
  • eine Einzelfallentschädigung von Gänseschäden auf Grünland und Ackerland innerhalb und außerhalb von Vogelschutzgebieten anstelle der bisherigen Dauerprämien einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen für erhebliche Fraßschäden auf Feststellung des Landes schnell und unbürokratisch entschädigt werden.
  • den Arbeitskreis Gänsemanagement mit VertreterInnen aus Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft und Wissenschaft fortzusetzen und das Monitoring der Rastbestände auch außerhalb der Vogelschutzgebiete zu vervollständigen. Dabei sind auch die laufenden Untersuchungen zu den Auswirkungen von Jagd, Vergrämung und Störungen auf das Verhalten der Vögel und die Schäden in der Landwirtschaft auszuwerten.

Begründung

Der Arbeitskreis Gänsemanagement wurde auf Grundlage eines rot-grünen Landtagsbeschluss (Drs. 17/2223) eingerichtet. Im Rahmen des Arbeitskreises sollen gemeinsam neue Möglichkeiten des Gänsemanagements erarbeitet und die Förderprogramme in den betroffenen Regionen weiterentwickelt werden.

Hierbei müssen die Belange des Naturschutzes hinsichtlich der Populationsentwicklung der geschützten Vogelarten gewahrt und Schadensminimierung für Landwirtschaft, Tourismus, Natur und Landschaft erzielt werden. Abgrenzungen - aber auch Synergieeffekte - zum Wiesenvogelschutz und die besonderen Anforderungen der Wiesenbrüter an ihren Lebensraum sind bei der Weiterentwicklung des Gänsemanagements zu berücksichtigen. Bezüglich der Auswirkungen von Jagd, Vergrämung und Störungen auf das Verhalten der Vögel sind insbesondere ihr Fluchtverhalten, ihre Aktivitätsmuster und Raumnutzung zu untersuchen.

Auch die Prüfung einer neuen Schadensausgleichsregelung wird dort geprüft. Das Landvolk in Ostfriesland und der BDM haben nun einen Vorschlag für einen fairen Schadensausgleich gemacht, den das Land umsetzen sollten.

Angesichts der Bedeutung des Weltnaturerbes Wattenmeer und der Vogelschutzgebiete für den Erhalt verschiedener Vogelarten, sollte die Jagd auf Vögel in diesen Gebieten eingestellt werden. Eine Verlängerung der Trophäen- und Zugvogeljagd im Nationalpark Wattenmeer ist kontraproduktiv zum Status und zur Entwicklung eines Nationalparks. 

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