Antrag: Unser Trinkwasser schützen - Förderung von Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sofort stoppen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Wasserschutzgebiete sollen das Grund- und Trinkwasser vor Verschmutzungen und Beeinträchtigungen schützen. Potentiell schädliche Nutzungen sind in Wasserschutzgebieten verboten bzw. eingeschränkt, dies gilt beispielsweise für die Ausbringung von Gülle und Klärschlamm, die Errichtung von Biogasanlagen, den obertägigen Abbau von Rohstoffen und die Nutzung von Erdwärme.

Tiefbohrungen zur Förderung von Erdöl und Erdgas sind bislang jedoch zulässig und erfordern nicht einmal eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Förderung von Erdöl- und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen auszuschließen.
  • Ein sofortiges Moratorium für neue Erdgas- und Erdölbohrungen in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen zu erlassen bis das Verbot rechtswirksam in Kraft tritt.

Begründung

Der Schutz des Trinkwassers muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Bei Öl- und Gasbohrungen bleibt immer ein Risiko.

Derzeit plant das Unternehmen DEA eine neue Gasbohrung im Trinkwasserschutzgebiet Panzenberg im Landkreis Verden. Das gleiche Unternehmen plant auch im Landkreis Gifhorn im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde zwei neue Bohrungen zur Erdölförderung. Der Vorsorgegrundsatz nach dem Wasserrecht darf keinesfalls unterlaufen werden. Das Land muss sicherstellen, dass bestehende Rechte der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger nach dem Wasserrecht, dem UVP-Recht und weiterer Rechtsgrundlagen strikt beachtet werden.

Zurück zum Pressearchiv