Antrag: Umsetzung der Inklusion verbessern statt verzögern - inklusive Schulen wirkungsvoll unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine der ambitioniertesten Herausforderungen für unser Land. Sie hat das Ziel, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen, und geht von dem Kerngedanken aus, dass nicht die Menschen sich in einen bestehenden Rahmen integrieren müssen, sondern dass die Rahmenbedingungen in der Gesellschaft so zu entwickeln sind, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit teilhaben können. Der gleichberechtigte und barrierefreie Zugang von Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, ist Teil eines umfassenden Konzeptes einer inklusiven Schule. Erst wenn alle Menschen in ihrer sozialen und kulturellen Unterschiedlichkeit teilhaben können und anerkannt werden, kann sich die Vielfalt der Begabungen entwickeln und allen Kindern und Jugendlichen erfolgreiches Lernen ermöglicht werden. Dabei ist der Blick auf die Entwicklungschancen eines jeden Kindes das zentrale Element einer Pädagogik der Vielfalt und Ermutigung.

Das Ziel der Inklusion wird von einer breiten Mehrheit geteilt, aber bei der Umsetzung gibt es noch eine Reihe von Problemen.

Der Landtag stellt deshalb fest, dass

  • die Inklusion aktiv gestaltet werden muss und keine weitere Pause verträgt.
  • die Bedingungen für die Umsetzung der Inklusion zeitnah deutlich verbessert werden müssen.
  • die Planung der Landesregierung, den Zeitraum für die Beibehaltung der Förderschule Lernen zu verlängern und die Einrichtung von eigenständigen Lerngruppen im Grundschulbereich einzuführen, ein Fehler ist, da damit die Inklusion zurückgedreht wird.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • an dem Weg der Schulgesetzänderung von 2015 festzuhalten und das Auslaufen der Förderschule Lernen nicht zu vertagen.
  • die Inklusion in den Schulen konsequent weiterzuentwickeln und die Schulen wirksam zu unterstützen:

I.          Der Inklusion eine verlässliche Richtung und Planungssicherheit geben. Vielerorts sind noch heute rechtliche Grundlagen nicht eindeutig geklärt und Hilfestellungen für die Lehrkräfte an inklusiven Schulen fehlen. Hierfür soll die Landesregierung

  1. zeitnah einen Grundsatzerlass für die Arbeit in der inklusiven Schule vorlegen, der benennt, wie die bedarfsgerechte Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren jeweils unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann. Dazu gehören auch Regelungen zum Nachteilsausgleich.
    Dabei muss insbesondere auch auf die Förderung von Schüler*innen mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingegangen werden, die bei der Verwirklichung einer inklusiven Beschulung eine besondere Herausforderung darstellt.
  2.  Rahmenbedingungen definieren, unter denen die gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann.
  3. durch Handreichungen die Schulen bei der Umsetzung des Grundsatzerlasses unterstützen.
  4. die Arbeitsbedingungen aller Lehrkräfte und der pädagogischen Fachkräfte bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf klären und verbessern. Dienstort der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen soll in der Regel die allgemeine Schule sein.
  5. die Rolle der bestehenbleibenden Förderschulen, Tagesbildungsstätten und der Landesbildungszentren im Rahmen der Inklusion klären. Die Tagesbildungsstätten werden zu Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weiterentwickelt.
  6. ein Konzept  zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungssystems zu einem inklusiven System mit dem Ziel vorlegen, allen Jugendlichen geeignete Wege in eine anerkannte Berufsausbildung und in die Arbeitswelt aufzuzeigen und zu eröffnen.
  7. für eine angemessene Perspektive für die Leiterinnen und Leiter sowie deren ständige Vertretungen von Förderschulen sorgen, deren Schülerzahlen zurückgehen und die auslaufen.

II.        Schulen bei der Unterrichts- und Schulentwicklung unterstützen, um die Umbruchphase zur Inklusion bestmöglich zu gestalten. Hierfür soll die Landesregierung

  1. die Fort- und Weiterbildungsangebote evaluieren, weiterentwickeln und ausbauen.
  2. ein Gesamtkonzept für ein innovatives und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem zu entwickeln. Dabei soll auch die Entwicklung regionaler Inklusionskonzepte Berücksichtigung finden.
  3. Das Netz von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) beschleunigt bedarfsgerecht und in der Region verankert auf- und auszubauen und in ihrer Funktion als Beratungs- und Unterstützungszentren zu stärken.
  4. die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung anhand der Erfordernisse der inklusiven Schule fortsetzen.
  5. den Mobilen Dienst unter Berücksichtigung der Förderschulen in freier Trägerschaft und der Landesbildungszentren zu verbessern und weiterzuentwickeln. Hierbei sind die regionalen Begebenheiten zu berücksichtigen.
  6. anstreben, den Mobilen Dienst auch für die Organisation guter Schulübergänge einzusetzen. Hierfür ist ein Einsatz auch im vorschulischen Bereich und beim Übergang in eine berufsbildende Schule gezielt zu ermöglichen.

III.       Die Inklusiven Schulen brauchen mehr Personal und mehr Ressourcen. Deshalb soll die Landesregierung

  1. mit einer Bestandsaufnahme Transparenz darüber herstellen, welche Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern den Schulen und den Förderschulen insgesamt zur Verfügung stehen und wie diese Ressourcen auf die einzelnen Schulen verteilt sind.
  2. eine Bedarfserhebung der notwendigen Ressourcen differenziert nach den unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen vornehmen.
  3. eine transparente und bedarfsgerechte Zuteilung der erforderlichen Ressourcen sicherstellen. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern regionale Lösungen eine bedarfsgerechte Zuteilung verbessern können.
  4. sicherstellen, dass die Schulen auch die sonderpädagogische Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Sonderpädagogische Unterstützung bekommt die gleiche Priorität wie die Erfüllung der Stundentafel.
  5. die Einstellung von pädagogischen Fachkräften ausbauen.
  6. ein Rahmenkonzept für die Arbeit von multiprofessionellen Teams in Schulen erarbeiten, multiprofessionelle Teams an Schule sukzessive weiter aufbauen und an Schulen etablieren.
  7. landesweit verbindliche Qualitätsstandards für den Einsatz von Inklusionsassistentinnen und -assistenten und Schulbegleiterinnen und -begleitern entwickeln und Möglichkeiten für einen schulbezogenen Einsatz von Inklusionsassistentinnen und -assistenten bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf prüfen. Das Land setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass hierfür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

IV        Dem Etikettierungsboom der letzten Jahre Einhalt gebieten. Schulen müssen in ihrer Ausstattung unabhängiger von den Kind bezogenen Ressourcen sein. Deshalb soll die Landesregierung

  1. eine systembezogene Zuweisung von Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung auch für die weiterführenden Schulen entwickeln und hierbei mit dem Sekundarbereich I beginnen.
  2. das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung weiterentwickeln.

V       Strategien gegen den Fachkräftemangel entwickeln und damit Inklusion zum Gelingen zu bringen. Deshalb soll die Landesregierung

  1. Strategien für die Gewinnung und Qualifizierung des erforderlichen Personals weiterentwickeln.
  2. die Kapazitäten zur Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausbauen.
  3. die Kapazitäten zur berufsbegleitenden Qualifizierung für Lehrkräfte, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, aufstocken.

VI      Die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft im inklusiven Schulsystem klären. Deshalb soll die Landesregierung

  1. rechtlich und strukturell die Möglichkeit der Kooperation mit Schulen in staatlicher Trägerschaft eröffnen und unterstützen.
  2. den Einsatz von Lehrkräften von Förderschulen in freier Trägerschaft etwa in Mobilen Diensten regeln und hierfür den Einsatz in Schulen in öffentlicher Trägerschaft ermöglichen.
  3. den Zugang der Schulen in freier Trägerschaft zu den staatlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Bereich der Inklusion ermöglichen.
  4. die Finanzierung im Bereich der Inklusion mit den Schulen in freier Trägerschaft weiter klären und entsprechend die Berechnungsgrundlage anpassen.

VII          Alle Schulen sind inklusive Schulen. Deshalb soll die Landesregierung,

  1. dafür Sorge tragen, dass die Schulen aller Schulformen gemäß § 4 NSchG auf die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf prakitzieren.
  2. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung zu stärken.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt den Zweck, „die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern.“ (Artikel 1). Die Verwirklichung der Inklusion in der Schule ist nach Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention unerlässlich zur Verwirklichung der Menschenrechte.

Die Umsetzung der Inklusion in der Schule ist ein schwieriger und langwieriger Prozess. Die Rahmenbedingungen für diesen Prozess müssen ständig überprüft und weiterentwickelt werden.

Es widerspricht dem Ziel der Inklusion, wenn, wie es in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages vorgesehen ist, den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die nach der Schulgesetznovelle von 2015 bereits seit dem Schuljahr 2015/16 keine Schülerinnen und Schüler mehr in den 5. Jahrgang aufnehmen konnten, dieses bis zum Schuljahr 2022/23 erneut ermöglicht werden soll, und mit der Einrichtung von eigenständigen Lerngruppen im Grundschulbereich und von Kooperationsklassen im Sekundarbereich I als Alternative zur Fortführung der Förderschule Lernen neue Formen der Separierung geschaffen werden sollen. Damit würden Kindern positive Lernvorbilder genommen. Mit der Separierung wäre zugleich auch eine soziale Segregation verbunden.

Auf Initiative des SoVD hatte sich im August 2017 ein breites „Bündnis Inklusion“ gegründet, dem neben dem Niedersächsischen Inklusionsrat, einer Reihe von Behindertenverbänden und Lehrerverbänden und dem Landeselternrat auch der DGB angehört. Das Bündnis Inklusion hat sich ausdrücklich gegen Rückschritte bei der Inklusion, wie sie jetzt in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU vorgesehen sind, und für eine Weiterentwicklung ausgesprochen.

Hierfür müssen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Inklusion weiterentwickelt und die Schulen stärker unterstützt werden. Damit die Inklusion in der Schule gelingen kann, ist es notwendig, die Klärung der Ziele, Rollen Aufgaben der Beteiligten zu intensivieren, die Schulen bei der Unterrichts- und Schulentwicklung wirksam zu unterstützen und ihnen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten deshalb im September 2016 einen Antrag „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule“ in den Landtag eingebracht (Drs. 17/6409). In einer Anhörung hierzu im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags am 20.01.2017 hatte die Mehrzahl der Verbände eine breite Zustimmung deutlich gemacht, aber auch ergänzende Punkte eingebracht.

Eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion ist, dass die Ziele, die Rollen und die Aufgaben der Beteiligten geklärt werden.

Zeitnah soll ein Grundsatzerlass für die Arbeit der inklusiven Schule vorgelegt werden, der benennt, wie die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere die Förderung aller Schülerinnen und Schülern mit ihren jeweils unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann. Mit Handreichungen sollen die Schulen bei der Umsetzung unterstützt werden.

Viele Schulen beschreiben die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als eine besondere Herausforderung. Ein besonderes Gewicht ist deshalb auf die Entwicklung von Konzepten zu legen, mit denen die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler gelingen kann.

Die Arbeitsbedingungen der Beteiligten sind weiter zu klären. Damit die in den Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erziehen und unterrichten, tätigen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zu einem festen Bestandteil des multiprofessionellen Teams der Schule werden können, soll in der Regel die diese Schule zu ihrem Dienstort werden.

Die Rolle der bestehenbleibenden Förderschulen, der Tagesbildungsstätten und der Landesbildungszentren im Gesamtsystem der Inklusion soll geklärt und weiterentwickelt werden. Ihre Kooperation mit und ihre Durchlässigkeit zu den allgemeinen Schulen ist zu verstärken. Die Tagesbildungsstätten werden zu Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weiterentwickelt und in die Regionalen Inklusionskonzepte einbezogen.

Das berufliche Bildungssystem soll verstärkt in die Inklusion einbezogen werden. Damit allen Jugendlichen geeignete Wege in eine anerkannte Berufsausbildung und in die Arbeitswelt aufgezeigt und eröffnet werden können, müssen hierbei die berufsbildenden Schulen und die Betriebe zusammenwirken.

Die Schulen sollen bei ihrer Unterrichts- und Schulentwicklung wirkungsvoll unterstützt werden, damit die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf gelingt.

Hierzu sollen die Fort- und Weiterbildungsangebote evaluiert, weiterentwickelt und bei Bedarf ausgebaut werden.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landes sollen noch stärker auf die konkreten Bedarfe bei der Umsetzung der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden. Die Angebote sollen niedrigschwellig zugänglich sein. Hierfür wird das Netz von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) beschleunigt auf- und ausgebaut. Es wird geprüft, ob das Netz enger geknüpft werden muss und in großen Landkreisen auch mehrere RZI’s eingerichtet werden sollen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist ein dezentrales Netz, das eine gute Erreichbarkeit und angemessene Fahrzeiten gewährleistet, für den Erfolg der aufsuchenden und beratenden Tätigkeit unverzichtbar. Die RZI’s sollen in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion gestärkt und ihr Aufbau beschleunigt werden.

Die an den Erfordernissen der Inklusion ausgerichtete Weiterentwicklung der Lehrerausbildung soll fortgesetzt werden. Die Erfordernisse der Schule sollen verstärkt auch in die sonderpädagogischen Studiengänge aufgenommen werden. Auch die Vorordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) ist stärker an den Erfordernissen der Arbeit bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf auszurichten.

Die Ressourcenausstattung der Schulen für die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf muss deutlich verbessert werden.

Um mehr Transparenz zu schaffen, ist eine Bestandsaufnahme notwendig, welche Ressourcen insgesamt für die Inklusion zur Verfügung stehen und wie diese nach welchen Kriterien auf die einzelnen Schulformen und Schulen verteilt sind. Das betrifft sowohl die Lehrerstunden als auch die Stellen für pädagogische Fachkräfte.

Es muss sichergestellt werden, dass die Lehrerstunden, die den Schulen nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung oder als Zusatzbedarf für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zugeteilt werden, auch tatsächlich für sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung stehen. Die sonderpädagogische Unterstützung muss deshalb die gleiche Priorität erhalten wie die Erfüllung des Pflichtunterrichts nach der Stundentafel.

Die Kriterien für die Zuteilung der Ressourcen werden weiterentwickelt. Auch für den Sekundarbereich I werden Konzepte für eine nicht an einzelne Schülerinnen und Schüler gebundene, sondern systembezogene Ressourcenzuteilung entwickelt. Auch das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Grundversorgung wird weiterentwickelt.

Der Mobile Dienst zur Unterstützung der Schulen wird ausgebaut.

Die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Inklusion muss geklärt werden. Ein großer Teil der Förderschulen befindet sich in freier Trägerschaft. Es müssen Regelungen geschaffen werden, damit Lehrkräfte dieser Schulen z.B. im Rahmen der Mobilen Dienste auch in Schulen in staatlicher Trägerschaft eingesetzt werden können.

Die Schulen leiden unter einem großen Mangel an ausgebildeten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Die Kapazitäten zur Ausbildung von und zur berufsbegleitenden Weiterbildung zu Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sollen deshalb weiter ausgebaut werden.

Zusätzlich sollen verstärkt pädagogische Fachkräfte zum Aufbau von multiprofessionellen Teams in den Schulen eingestellt werden. Als Ziel ist in absehbarer Zeit die Schaffung von mindestens 1.000 Stellen für pädagogische Fachkräften in Schulen für die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf anzustreben.

Für den Einsatz von Inklusionsassistentinnen und –assistenten und Schulbegleiterinnen und –begleitern werden gemeinsam mit den Sozialleistungsträgern verbindliche Qualitätsstandards entwickelt und Mindestqualifikationen festgelegt, um sie besser in die Arbeit der Schulen und der Schulklassen einbinden zu können. Möglichkeiten für ihren schulbezogenen Einsatz werden geprüft. Das Land unterstützt die Schulen bei der Entwicklung von Konzepten zum Einsatz der Inklusionsassistentinnen und –assistenten und Schulbegleiterinnen und –begleiter.

Nach § 4 NSchG sind alle Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen. Tatsächlich aber verteilen sich die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Schulformen. So nehmen insbesondere Gymnasien und Realschulen einen deutlich unterproportionalen Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf, während der Anteil an Hauptschulen, Oberschulen und Gesamtschulen überproportional ist. Es ist Aufgabe der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass alle Schulen ihrem Auftrag, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung aufzunehmen und gemeinsam zu erziehen und zu unterrichten, uneingeschränkt gerecht werden. Zugleich aber muss sie diejenigen Schulen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend erhöhte Ressourcenzuteilung unterstützen.

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