Antrag: Sicherheit für Rad- und Fußverkehr: Sichtfelderweiterung für Fahrerkabinen von LKW und Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend einführen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Immer wieder kommt es gerade in Ballungsgebieten, aber auch in anderen Städten und Gemeinden zu schweren Unfällen durch abbiegende LKW. Überwiegend sind Fahrradfahrer*innen aber auch Fußgänger*innen von Unfällen dieser Art betroffen. Laut Statistischem Bundesamt kam es bundesweit von 2012 bis 2016 zu 620 solcher Unfälle mit Verletzten. Dabei starben 44 Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen; 157 Unfallopfer verletzten sich schwer sowie 441 leicht. Fast ausschließlich (96 Prozent) wurden Menschen Opfer von LKW-Abbiegeunfällen, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Anzahl der Unfälle und der Verletzten stieg in den vergangenen Jahren deutlich an: Im Jahr 2016 verunglückten über 30 Prozent Fahrradfahrende bei Unfällen mit abbiegenden LKW mehr als noch 2011. Zum Vergleich: Innerhalb dieser fünf Jahre stieg die Anzahl der Opfer bei Verkehrsunfällen in Deutschland insgesamt um 3 Prozent.

Die Unfälle, die durch abbiegende LKW im Stadtverkehr verursacht werden, zu reduzieren, gelingt mit vergleichsweise einfachen Mitteln: Eine sichere Lösung bietet der Umbau der Fahrerkabine. Damit kann der direkte Sichtkontakt mit allen Verkehrsteilnehmer*innen sichergestellt werden. Bodentiefe Fenster und eine niedrigere Sitzposition durch Herabsetzung der Kabine erweitern das direkte Sichtfeld der Fahrerinnen und Fahrer. So können tote Winkel stark verringert werden. Derartig verbesserte Sichtbedingungen könnten EU-weit 553 Menschenleben jährlich retten. Obwohl Abbiegeassistenzsysteme für LKW seit etwa zehn Jahren zur Anwendung bereitstehen, werden LKW noch immer nicht serienmäßig damit ausgestattet. Derartige Systeme stellen jedoch ein sehr effizientes Mittel zur Unfallvermeidung dar.

Der Landtag stellt fest

  • dass über 40 Prozent der Abbiegeunfälle mit LKW verhindert werden könnten, wenn LKW serienmäßig mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet wären;
  • dass vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten, Abbiegeassistenzsysteme seit rund zehn Jahren zum Einsatz bringen zu können, politisches Handeln seit langem vollkommen überfällig ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Niedersachsen zeitnah zu ergreifen, um die Sicherheit von Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad im Zusammenhang mit Unfällen durch LKW im Stadtverkehr deutlich zu erhöhen;
  2. einen Runden Tisch mit Vertreter*innen aus Polizei, der Landesverkehrswacht, ACE, ADAC, ADFC, Speditionsverbänden, aus den Fraktionen und ggf. weiteren Verantwortlichen mit dem Ziel einzurichten, die Situation für Niedersachsen – gerade auch als Transitland - zu analysieren und Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu erarbeiten;
  3. insbesondere die Vorschläge für Lösungsansätze und Maßnahmen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu bewerten und umzusetzen bzw. zu verschärfen und zu verbessern – z.B. vorgezogene Haltlinien, Zeitvorsprung für Radfahrer*innen, ortsfeste Spiegelsysteme, etc.[1]

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1.  auf Bundes- und Europaebene im Rahmen der Verordnung Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit darauf hinzuwirken, dass
    • für die Neuzulassung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen deren Fahrerkabine derart gestaltet sein muss, dass sie eine direkte Sicht auf Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, gewährt,
    • ergänzend Abbiegeassistenzsysteme EU-weit für Neufahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 verpflichtend vorgeschrieben werden,
    • EU-weit Bestandsfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 verpflichtend mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden müssen;
  2. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass umgehend eine nationale Regelung mit demselben Zweck einer Ausrüstung mit bodentiefen Fenstern und Abbiegeassistenten umgesetzt wird, bis eine EU-Regelung zum Tragen kommt,
  3. beim Bund darauf hinzuwirken, dass die Bestandsfahrzeuge in schnellstmöglicher Übergangsfrist mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden;
  4. gegenüber der Bundesregierung eine Beifahrerpflicht speziell für Ballungszentren und Städte einzufordern;
  5. sich beim Bund erneut dafür stark zu machen, Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen bei der LKW-Maut besserzustellen und damit finanzielle Anreize zum Kauf oder zur Nachrüstung zu schaffen.

Begründung

Die Umgestaltung der Fahrerkabinen von LKW und Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen sowie der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen sind ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um Abbiegeunfälle mit LKW zu verhindern bzw. drastisch zu reduzieren. Die Gefahr, die für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen besteht, wenn LKW-Fahrer*innen sie beim Abbiegen im toten Winkel nicht sehen, ist seit Jahrzehnten bekannt. Technologien für Abbiegeassistenzsysteme sind spätestens, seitdem der Maschinenbaukonzern MAN im Jahr 2009 für seine Entwicklung eines Abbiegeassistenten vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) ausgezeichnet wurde, marktreif. Eine serienmäßige Nutzung dieser oder ähnlicher Technologien erfolgte bis heute dennoch nicht.

Eine EU-weite Einführung neuer Vorschriften für Fahrerkabinen und verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für LKW und Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen durch eine Erweiterung der EU-Typengenehmigungsverordnung muss daher mit hoher Priorität verfolgt werden.

Im April 2017 forderte bereits die Verkehrsministerkonferenz der Länder in ihrem Beschluss vom 27./28. April 2017 in Hamburg die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen, Abbiegeassistenzsysteme für LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 bei Neufahrzeugen EU-weit verpflichtend vorzuschreiben, „die Rad fahrende und zu Fuß gehende Personen beim Abbiegen erkennen, die Fahrerin und den Fahrer akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen und bei ausbleibender Reaktion – wie bei bestehenden Notbrems-Assistenten – selbständig den Bremsvorgang einzuleiten“, und eine Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge auf EU-Ebene mit weniger komplexen Abbiegeassistenzsystemen verbindlich einzuführen. Auch Niedersachsen unter einer rot-grünen Landesregierung stimmte dem Beschluss zu. Schon im Jahr 2015 hatte Rot-Grün den damaligen Verkehrsminister aufgefordert, Fahrzeuge mit Fahrzeugassistenzsystemen bei der LKW-Maut besserzustellen, um auf diese Weise Anreize zum Kauf bzw. der Nachrüstung solcher Systeme zu schaffen. Dieser Ansatz ist erneut der Bundesregierung vorzutragen.

Im November 2017 verabschiedete das EU-Parlament eine Entschließung (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2017 zu dem Thema „Rettung von Menschenleben: Mehr Fahrzeugsicherheit in der EU“ (2017/2085(INI)), in der unter anderem festgestellt wird, „dass die Erweiterung der Direktsicht des Fahrers bei Lkw und Bussen sowie die Verringerung oder Beseitigung toter Winkel entscheidend sind, um die Straßenverkehrssicherheit dieser Fahrzeuge zu verbessern“, und in der die Kommission aufgefordert wird, „ehrgeizige und differenzierte Normen für die Direktsicht und den Einsatz von Front- Seiten- und Rückfahrkameras sowie von Sensoren und Abbiegeassistenten vorzuschreiben“.

Niedersachsen muss die Umsetzung dieser Vorhaben mit größter Priorität unterstützen. Nur wenn die Bemühungen des EU-Parlaments und ein damit verbundener Vorschlag der Europäischen Kommission von Länder- und Bundesebene positiv begleitet und progressiv vorangetrieben werden, kann die Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende in ganz Europa schnell umgesetzt werden.

Die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung, im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Automobilindustrie über die genannten Systeme zu diskutieren, reichen bei Weitem nicht aus. Im Koalitionsvertragsentwurf einigten sich CDU, CSU und SPD auf die Formulierung: „Wir werden Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw- Abstandswarnsysteme prüfen.“ Gleichwohl ist zu begrüßen, dass Verkehrsminister Bernd Althusmann unter dem Eindruck des tragischen Unfalls in Hannover eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel angekündigt hat, „Systeme wie den Abbiegeassistenten verpflichtend einzuführen“ (u.a. HAZ 19.4.2018)

Die Schwere der Unfälle und traumatischen Erlebnisse der Opfer und der Familien, aber auch auf Seiten der LKW-Fahrer*innen lassen nicht zu, ausschließlich auf eine Lösung auf EU-Ebene zu warten. Bis es zu einer gemeinsamen europäischen Regelung kommt, muss auf Bundesebene noch in diesem Jahr erreicht werden, Fahrerkabinen mit verbesserter Sicht sowie Abbiegeassistenzsysteme für LKW als neuen Standard zu implementieren. Die Umgestaltung der Fahrerkabinen sowie LKW-Abbiegeassistenzsysteme sind zwei Bausteine, allerdings nicht ausreichend, um schwere Unfälle im Straßenverkehr mit LKW zu verhindern. So empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Berlin e. V. ergänzend etwa tiefgezogene Windschutz- und Seitenscheiben. Auch diesbezüglich ist zu prüfen, ob eine Verpflichtung zum Einbau für neu zugelassene LKW geregelt werden sollte.

Auch das Land kann weitere Maßnahmen für die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen ergreifen. Im Rahmen eines Runden Tisches ist die Situation in Niedersachsen zu bewerten und konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten und umzusetzen. Als Orientierung dient dabei die Analyse der Bundesanstalt für Straßenwesen, die die BASt im Rahmen eines Symposiums am 11. Oktober 2016 in Berlin vorgestellt hat.

[1] BASt: Toter Winkel bei LKW – Fahrradunfälle und Vorschlag für ein Assistenzsystem, 11. Oktober 2016, Berlin.

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