Antrag: Schöffenamt stärken – Kommunen unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen und zentralen Beitrag zum Gelingen unseres freien und demokratischen Rechtsstaats. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tragen sie dazu bei, einen umfassenden Blick der Justiz auf die Sachverhalte in gerichtlichen Verfahren zu gewährleisten und stärken außerdem die Verankerung der Justiz in der Bevölkerung. Für die Akzeptanz des Schöffenamts ist es wichtig, dass Schöffinnen und Schöffen aus möglichst allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen kommen. Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen Zugang zum Schöffenamt erhalten.

Allen Schöffinnen und Schöffen gilt der Dank des Niedersächsischen Landtages für ihre Arbeit.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Eine zentrale Beratungs- und Unterstützungsstelle im Justizministerium einzurichten, an die sich sowohl Kommunen als auch Schöffinnen und Schöffen und interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden können. Aufgabe der Stelle soll es sein, Kommunen in Bezug auf das Auswahl- und Wahlverfahren von Schöffinnen und Schöffen zu beraten und zu unterstützen und entsprechende Leitfäden herauszugeben. Personen, die daran interessiert sind, sich als Schöffinnen und Schöffen zur Verfügung zu stellen, sollen hier ebenso Unterstützung und Informationen bekommen wie bereits aktive Schöffinnen und Schöffen.
  2. Eine Supervision für Schöffinnen und Schöffen einzurichten um diese insbesondere bei der Verarbeitung von Erlebnissen in Strafprozessen mit schwerwiegenden Straftaten gegen Personen zu unterstützen.
  3. Für die neuen Schöffen 2019-2023, neben der gesetzlichen, einmaligen Einweisung durch die Gerichte, freiwillige Fortbildungen mit der Unterstützung von Bildungsträgern (z.B. VHS) und Verbänden (z.B. dem Schöffenverband) finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
  4. Die Kommunen und Gerichte dabei zu unterstützen, Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen von der Aufstellung als Schöffinnen und Schöffen auszuschließen.
  5. Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Verdienstausfallregelungen insbesondere für Selbstständige, die als Schöffinnen und Schöffen tätig sind, dahingehend zu verbessern, dass der Nachweis von Verdienstausfall vereinfacht wird.
  6. Sich auf Bundesebene für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Schöffenamt und der Betreuung von Kindern oder der Pflege pflegebedürftiger Angehöriger einzusetzen.

Begründung:

Das Schöffenamt hat eine wichtige Bedeutung für die Rechtsprechung in Deutschland. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bringen eigene Perspektiven und Erfahrungen in die Justiz und die Urteilsfindung mit ein und stärken so nicht zuletzt deren Akzeptanz.

Die jüngsten Vorgänge rund um die Schöffenwahl in Lüneburg haben unterstrichen, dass Kommunen ein Beratungsangebot in Hinblick auf die Schöffenwahl brauchen. Gerade da ein Vorgang wie die Schöffenwahl nur vergleichsweise selten stattfindet ist es wichtig, eine zentrale Stelle zur Unterstützung der damit betrauten Kommunalverwaltungen einzurichten. Diese Stelle kann auch die Beratung und Unterstützung von Schöffinnen und Schöffen und Interessierten gewährleisten.

Schöffinnen und Schöffen werden in Strafprozessen teilweise mit grausamen und menschenverachtenden Details konfrontiert. Hier ist es wichtig, ein Angebot zur Supervision einzurichten, um die Verarbeitung dieser Erlebnisse zu erleichtern.

Schöffinnen und Schöffen bekommen eine Einweisung durch die Gerichte. Zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten können ergänzend dazu beitragen, Schöffinnen und Schöffen ihre Aufgabe zu erleichtern.

Da Schöffinnen und Schöffen eine richterliche Tätigkeit ausüben ist dies nicht mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung vereinbar. Das Justizministerium muss die Kommunen dabei unterstützen, solche Personen von der Schöffenwahl auszuschließen. Auch hier unterstreicht die Situation in Lüneburg den Bedarf.

Insbesondere für Selbstständige, die das Schöffenamt ausüben, ist es oft aufwändig und kompliziert, einen tatsächlichen Verdienstausfall nachzuweisen. Hier müssen Regelungen erleichtert und ggf. pauschale Entschädigungen eingeführt werden, damit Selbstständige nicht de facto vom Schöffenamt ausgeschlossen werden.

Die Ausübung des Schöffenamtes kann Schwierigkeiten bei der Betreuung von Familienangehörigen oder Kindern mit sich bringen. Hier ist es wichtig, entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht zu schaffen.

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