Antrag: Rechtsanspruch auf schnelles Internet endlich einführen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Grundvoraussetzung um an der Digitalisierung teilzuhaben, sei es als Mensch oder Unternehmen ist ein verlässlicher und schneller Internetanschluss. Dies zu gewährleisten ist eine zentrale Herausforderung des Landes Niedersachsen. Trotz hoher Fördergelder von EU, Bund und Land kommt der Ausbau in Deutschland nicht ausreichend voran.  Weltweit steht Deutschland laut des State of the Internet Reports (Q1 2017) auf Platz 25 mit einer durchschnittlichen Verbindungsgeschwindigkeit von 15,3 Mbit/s.

Der Landtag bekennt sich dazu sich dafür einzusetzen, dass es überall in Niedersachsen einen Zugang zu schnellem und verlässlichen Internet geben muss. Dafür sind ein Rechtsanspruch und die Definition von schnellem Internet als Universaldienstleistung auch im ländlichen Raum notwendig. Darüber hinaus ist sich der Landtag bewusst, dass die dynamischen Entwicklungen der Digitalisierung als Gesetzgeber mitzudenken sind. Deshalb setzt sich der Landtag mit Nachdruck dafür ein, dass die Rahmenbedingungen dafür sozial gerecht und zukunftsfest ausgestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf: sich beim Bund dafür einzusetzen, dass

  1. im Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes ein einklagbarer Rechtsanspruch für schnelle Internetverbindungen auch im Ländlichen Raum verankert wird und diese als sich weiterentwickelnde Universaldienstleistung zu definieren.
  2. den eigentlich bis 2018 versprochene flächendeckende Bereitstellung von 50 Mbit/s jetzt endlich umzusetzen.
  3. der nach oben hin dynamischen Mindeststandard 50 Mbit/s durch eine zu bildende bundesweite Kommission aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft im 1-jährigen Rhythmus anzupassen ist.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. Nur noch Glasfaser bis zur Haustür (FTTB) gefördert wird,
  2. Die Förderstrukturen für Breitbandausbau zu entbürokratisieren und mit anderen Fördermaßnahmen kompatibel zu machen.
  3. eine Landesnetzagentur einzurichten, die die Kommunen bei dem Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützt und dabei öffentliche Betreibermodelle bevorzugt. Hierfür wäre das bestehende Breitbandkompetenzzentrum in Osterholz-Scharmbeck auszubauen und personell langfristig auszustatten.
  4. Die Arbeit der Landesnetzagentur durch einen Beirat aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft zu unterstützen.

Begründung

Der Bedarf an immer schnellerem Internet nimmt jährlich zu und immer neue Anwendungen haben hohe Anforderungen an die Qualität der Verbindung. Die Anbindung an schnelles Internet ist mittlerweile eine ebenso wichtige Infrastruktur, mit Deshalb brauchen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen glasfaserbasierte Netze bis in jedes Haus. Schnelles Internet im Ländlichen Raum ist eine Infrastrukturmaßnahme, die den Fliehkräften in die Ballungsräume entgegenwirkt.

Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 87f GG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen die digitale Teilhabe aller mit schnellem Internet sicherzustellen. „Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ (Artikel 87 Absatz 1 GG). Diesem Anspruch wurde bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) durch die Bundesregierung nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Bund ist in der Pflicht die Finanzierung der digitalen Infrastruktur zu gewährleisten und so auszugestalten, dass die Fördermittel ausbezahlt werden und dem Ziel eines flächendeckend schnellen Internet gerecht werden. Ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet ist der zentrale rechtliche Baustein um die Digitalisierung gleichberechtigter zu gestalten. Denn bisher wurden laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahr 2017 22 Mio. Euro von 690 Mio. Euro für den Breitbandausbau ausbezahlt. Von 2015 bis 2017 wurden lediglich 27,7 Mio. Euro von 1,56 Milliarden Euro Bundesfördermitteln ausbezahlt. Dieser Zustand wurde bereits vehement vom Bundesrechnungshof beanstandet.

Die Mindestversorgung durch eine Kommission jährlich festlegen zu lassen ist deshalb sinnvoll, weil die Digitalisierung sehr dynamisch voranschreitet, was flexible Anpassungen der rechtlichen Rahmen bei der Bereitstellung mit schnellem Internet erfordert. Dazu gehört auch, nur zukunftsträchtige Technologien zu fördern, wie den Ausbau von FTTB und 5G Mobilfunknetzen.

Auf Landesebene ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur nur mithilfe einer Landesnetzagentur zu leisten. Denn durch eine Landesnetzagentur lassen sich Doppelstrukturen und Entbürokratisierung auf Landesebene vermeiden, wenn dadurch bestehende Strukturen unter einem Dach zusammengeführt werden. Außerdem kann sie mit ihrer gebündelten Expertise den Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln der unterschiedlichen Fördertöpfe gezielt unter die Arme greifen. Dafür prädestiniert wäre das Breitbandkompetenzzentrum in Osterholz-Scharmbeck.

Das Betreibermodell zu bevorzugen basiert darauf, dass das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen ermittelt hat, dass in hohem Maße die Betreibermodelle der Kommunen auf Glasfaser setzen, während über die Wirtschaftlichkeitslücke in ähnlich hohem Maße nicht zukunftsfähige FTTC Anschlüsse gefördert wurden. Deshalb sind letztere zu vernachlässigen.

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