Antrag: Kita-Qualität weiterentwickeln – Kita-Qualitätsgesetz in die Tat umsetzen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Kindertagesstätten legen die Grundlage für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Sie haben eine herausragende Bedeutung für das Bildungsangebot des Landes. Es kommt deshalb darauf an, die Qualität der Kindertagesstätten weiter zu verbessern und die Arbeitsbedingungen den realen Erfordernissen anzupassen.

In einem ersten Schritt sollen, als dringendste Aufgabe, eine dritte Fachkraft auch in den Kindergartengruppen für 3- bis 6-jährige Kinder vorgesehen und die Verfügungszeit für die Kindertagesstättengruppen angehoben werden.

Darüber hinaus sind weitere Qualitätsverbesserungen notwendig.

Der Landtag begrüßt, dass

  • die ehemalige Bundesfamilienministerin Schwesig angekündigt hat, dass ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht werde, das eine Beteiligung des Bundes an der Kita-Qualität in Höhe von 5 Mrd. zusichert. Dies war ein richtiger und überfälliger Schritt.
  • die rot-grüne Landesregierung und insbesondere ihre Kultusministerin dieses Kita-Qualitätsgesetzes und eine Beteiligung des Bundes bei der Kita-Qualität vehement eingefordert haben.

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Verantwortung für Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung des Bundes, der Länder und Kommunen liegt.
  • die Notwendigkeit der qualitativen Weiterentwicklung und des personellen Ausbaus der Kindertagesstätten, die unter anderem durch die zusätzlichen Bedarfe für Inklusion, Sprachförderung und Dokumentationspflichten entstehen, werden nicht alleine von den Ländern und Kommunen geleistet werden können. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass der Ankündigung der ehemaligen Bundesfamilienministerin keine Taten gefolgt sind.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,

  1.  zu untersuchen,
  • welcher Bedarf in den Kindertagesstätten für eine weitere Anhebung der Verfügungszeiten besteht,
  • welcher besondere Bedarf für zusätzliche Verfügungszeiten in Gruppen besteht, die integrativ betreuen,
  • welcher Bedarf für eine Anhebung der Freistellung für Leitungstätigkeiten besteht,
  • welche Bedarfe zum Ausbau der Fort- und Weiterbildung der Kindertagesstätten-Fachkräfte besteht,
  • inwiefern die Vertretungsregelungen und –pools bei den Trägern ausreichen oder inwiefern und in welcher Größenordnung Personal aufgrund von Fachkräftemangel fehlt
  • inwiefern der bestehende Personalbedarf zur Erfüllung des Orientierungsplans ausreicht bzw. welche zusätzlichen Ressourcen zur Erfüllung dieses Plans benötigt werden
  • wie hoch der Krankheitsstand in den Einrichtungen ist und wie viel Personal die Einrichtungen bereits vor dem regulären Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen verlassen
  1. Konzepte zu entwickeln, mit denen die Ganztagsbetreuung der Schulkinder schrittweise in die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes einbezogen werden können oder hilfsweise den Standards annähern können,
  2. sich weiterhin mit hoher Priorität auf Bundesebene für die zügige Verabschiedung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes einzusetzen, mit dem eine Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sichergestellt wird.
  3. die Mittel aus einem etwaigen Bundes-Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes in den Ausbau der Kita-Qualität zu investieren und vorrangig die erhobenen Bedarfe aus oben genannter Untersuchung zu decken. Hierbei sollten als erstes die Verfügungszeiten und Leitungsfreistellungen in den Blick genommen werden.
  4. Eine Novellierung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes vorzulegen, bei dem die Tagespflege und ihre Standards endlich auch in diesem Gesetz geregelt werden.

Begründung

Die Kindertagesstätten stehen tagtäglich vor großen Herausforderungen. Inklusion und Sprachförderung ist ebenso Alltag in Kindertagesstätten, wie die individuelle Förderung und Begleitung jedes einzelnen Kindes, die Familien- und Elternarbeit, das Auffangen belastender Situationen der betreuten Kinder und die regelmäßige Dokumentation des Kita-Alltags und des Kindesentwicklung. Diese Aufgaben sind mit der derzeitigen Ausstattung an Niedersachsens Kitas nicht zu bewältigen. Das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz muss endlich dieser veränderten Situation Rechnung tragen. Auch ist die Kindertagespflege immer noch nicht gesetzlich geregelt.

Als erster Schritt sollen mit einer Novelle des Kindertagesstättengesetzes dritte Fachkräfte auch in den Kita-Gruppen für 3- bis 6-Jährige rechtlich verankert und die Verfügungszeiten angehoben werden.

Aber dieser erste Schritt, wird nicht genügen, um den Bedarfen an unseren Kitas gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund soll sich die Landesregierung für die baldige Verabschiedung eines Bundes-Kitaqualitätsentwicklungsgesetzes einsetzen, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität finanzieren zu können.

Insbesondere sollen die Verfügungszeit und die Leitungszeit weiter angehoben werden, damit die Fachkräfte in den Kindertagesstätten ihre vielfältigen, weiter angewachsenen Aufgaben bewältigen können. Vorbereitend soll die Landesregierung die konkreten Bedarfe untersuchen. Fortbildung soll verpflichtend werden und die Fachberatung der Kindertagesstätten muss ausgebaut werden.

Die Schulkindbetreuung, die zunehmend an die Stelle der klassischen Horte tritt, soll in das Kita-Gesetz aufgenommen werden bzw. muss sich in ihren Standards an den hohen Standards des Kindertagesstättengesetzes orientieren, um auch hier Qualitätsstandards sichern zu können. Ganztag darf kein Sparmodell sein.

Um die Träger der Kindertagesstätten bei der Einrichtung von Vertretungspools zu unterstützen, soll die Landesregierung auch hier die Bedarfe evaluieren und auf dieser Basis geeignete Modelle entwickeln.

 

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