Antrag: Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen anerkennen – Bürgerschaftliches Engagement fördern

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass

  • der flächendeckend verfügbare Zugang zum Internet heute eine elementare Voraussetzung im Arbeits- und Lebensalltag und damit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu werten ist. Dabei spielt die Freifunk-Bewegung eine besondere Rolle, auch in Niedersachsen: Zahlreiche lokale Gruppen sind im gesamten Land ehrenamtlich aktiv und haben bereits in einer Vielzahl niedersächsischer Kommunen mehrere tausend freie und offene WLAN-Zugänge in Form von Bürgernetzen geschaffen.
  • dieses ehrenamtliche Engagement eine neue und wertvolle Leistung für die Gesellschaft ist und daher Unterstützung verdient. Viele Freifunk-Aktive sind in Vereinen organisiert und treiben dort den Ausbau freier Netze mit großem Einsatz voran. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung auf Beschluss des Landtages ein niedersächsisches Freifunk-Förderprogramm ins Leben gerufen und mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2016 ausgestattet hat; diese Förderung wird mit jeweils 100.000 Euro auch in den Jahren 2017 und 2018 fortgeschrieben.
  • den Freifunk-Vereinen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen jedoch bisher die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit in vielen Fällen verwehrt geblieben ist. Damit wird die Stärkung der finanziellen Basis der Freifunk-Bewegung und in der Folge der weitere Ausbau von WLAN-Zugängen unnötig eingeschränkt.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

  • sich auf Bundesebene für die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Freifunk-Vereinen einzusetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative zu unterstützen,
  • in Niedersachsen die Freifunk-Bewegung und den Ausbau freier und offener Zugänge zum Internet weiterhin nach Kräften zu unterstützen und sich auf allen politischen Ebenen für rechtssichere Rahmenbedingungen für die Freifunk-Vereine und Anbieter von WLAN-Netzen einzusetzen, wie es etwa schon beim Einsatz Niedersachsens für eine rechtssichere Regelung der Störerhaftung geschehen ist.

Begründung

Mit dem Beschluss vom 8. März 2016 (Drs. 17/5333) hat der Landtag erstmals die besondere Bedeutung der Freifunk-Bewegung und ihr Wirken bei der Schaffung freier und offener Zugänge zum Internet gewürdigt. Zugleich wurde damit der Grundstein für ein Landesförderprogramm gelegt, das im Rahmen der Haushalte für die Jahre 2016/2017/2018 finanziell abgesichert wurde. Zudem hat der Landtag in weiteren Entschließungen die Rahmenbedingungen für Errichtung und Betrieb von WLAN-Netzen (z.B. Störerhaftung) behandelt. Somit hat sich das Land Niedersachsen bereits umfänglich für den freien Zugang zu WLAN-Netzen eingesetzt.

Durch ihre ehrenamtliche Arbeit und damit mit erheblichem, zeitlichem und auch finanziellem Einsatz leistet die Freifunk-Community einen Dienst für die Allgemeinheit – dies findet in Niedersachsen besondere Anerkennung. Dennoch ist die Unterstützung der Freifunk-Bewegung mit Blick auf das geltende Bundesrecht bisher nicht hinreichend. So hat das Bundesfinanzministerium zuletzt Vertretern von Freifunk-Initiativen eine Absage hinsichtlich der generellen Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit erteilt. Nach derzeitiger Rechtslage könnten Freifunkvereine nicht als gemeinnützig eingeordnet werden. So können sie beispielsweise auch keine Spendenquittungen ausstellen, was sich hemmend auf eventuelle Spenden auswirken kann. Klar ist: Das Engagement der Freifunk-Vereine dient der Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass auch das Bundesfinanzministerium das ehrenamtliche Engagement anerkennt und mit der Einordnung zum Zweck der Gemeinnützigkeit ein rechtsverbindliches Signal setzt.

In diesem Sinne hat der nordrhein-westfälische Landtag bereits einen Beschluss gefasst und in der Folge die NRW-Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Mit diesem Antrag soll diese Initiative auch aus Niedersachsen Unterstützung erfahren.

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