Antrag: Freie Fahrt in Niedersachsen für Schüler*innen, Auszubildende und FSJler*innen: Schülerticket und kostenlose Schülerbeförderung für Sek II jetzt!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. die bislang für die Sekundarstufe I geregelte kostenlose Schülerbeförderung auf den Sek II-Bereich inklusive der Berufsschüler*innen mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 auszudehnen und für die Finanzierung 75 Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen;
  2. zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 ein landesweites Schülerticket zum Preis von 365 Euro im Jahr einzuführen. Das Schülerticket soll analog zu den Regelungen in Hessen das ganze Jahr eine einfache Nutzung von Bussen und Bahnen auf dem Schulweg, zur Ausbildung, zum FSJ-Einsatzbetrieb und in der Freizeit ermöglichen. Das Angebot steht allen rund 1,1 Millionen Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und den FSJler*innen in Niedersachsen offen und trägt deren Mobilitätsbedürfnissen Rechnung.
  3. dass das Schülerticket zeitlich unbegrenzt gültig ist und damit die Nutzung des ÖPNV vereinfacht und junge Menschen unabhängiger und mobiler werden lässt. Der ÖPNV wird in seiner Rolle als einfache und verlässliche Alternative zum Auto langfristig gestärkt und die Mobilitätskosten für Familien werden deutlich gesenkt. Gleichwohl bleibt die Wahlfreiheit erhalten und es gibt keine Verpflichtung, ein Schülerticket zu erwerben. Das Schülerticket ist nicht begrenzt auf das Stadt- oder Kreisgebiet, sondern gilt landesweit.
  4. dass für die Finanzierung des Schülertickets in einer dreijährigen Erprobungsphase 20 Millionen Euro pro Schuljahr zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig das Schülerticket durch eine wissenschaftliche Studie begleitet wird, um Erkenntnisse über das Nutzungsverhalten und die Auswirkungen auf die Kostenentwicklung zu gewinnen.

Begründung

Die Große Koalition in Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, sowohl kostenfreie Schülerverkehre einzurichten als auch ein landesweites Schülerticket einzuführen. Im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode heißt es dazu: „Wir wollen für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende die Nutzung des Personennahverkehrs attraktiver gestalten. Dafür wollen wir gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Trägern der Schülerbeförderung ein geeignetes Modell entwickeln. Hierfür streben wir die stufenweise Einführung des kostenfreien Schülerverkehrs im Sekundarbereich II (Gymnasiale Oberstufe und Berufsbildende Schule) und eines ‚Niedersachsen-Schülertickets‘ mit einem Eigenbetrag an.“ In ihrer Antwort auf die Grüne Anfrage zum Niedersachsen-Schülerticket bestätigt die Landesregierung, dass sie „eine Umsetzung dieser Zielsetzungen“ im Koalitionsvertrag unterstütze (Drucksache 18/975).

Hessen hat das Schülerticket bereits zum Schuljahr 2017/18 eingeführt und gute Erfahrung damit gemacht. Mit einem preisgünstigen Ticket für 365 Euro pro Jahr können dort junge Menschen im ganzen Bundesland Hessen mit Bahn und Bus unterwegs sein. Mehr als 840.000 Schüler*innen, Auszubildende und FSJler*innen könnten insgesamt von dem Angebot Gebrauch machen; rund die Hälfte tut dies bislang auch tatsächlich. An der Umsetzung waren in Hessen verschiedene Verkehrsverbünde wie der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) beteiligt. Im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 konnten die Verkehrsverbünde aufgrund der Einführung der Schülertickets rund 60 Prozent mehr Fahrkarten verkaufen. Weil das Schülerticket erfolgreich ist, will Hessen analog zum Schülerticket bald ein günstiges und hessenweit gültiges Ticket auch für Senioren von 65 Jahren an einführen.

Auch Niedersachsen hatte sich unter der rot-grünen Landesregierung während der 17. Wahlperiode auf den Weg gemacht, angesichts des Klimawandels eine Verkehrswende einzuleiten. Mit der Novelle des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) kommunalisierte Rot-Grün die Ausgleichszahlungen für die sogenannten Ausbildungsverkehre. Seit dem 1.1.2017 sind Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für Planung und Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Zweckverbänden zentralisiert. Die Aufgabenträger erhalten jährlich rund 90 Millionen Euro, um die Tarife der Ausbildungsverkehre zu vergünstigen. Zusätzlich stellt das Land seither 20 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, damit die Aufgabenträger eigenverantwortlich den ÖPNV attraktiver machen und u.a. regionale Mobilitätskonzepte erstellen können. Die Einführung eines Schülertickets und die Ausweitung der kostenlosen Schülerbeförderung auf den Sek-II-Bereich würde die ökologischen Verkehrsträger Bus und auch Bahn stärken und eine umweltfreundliche Verkehrspolitik unterstützen. Im Gespräch mit dem Bund soll das Land zudem darauf hinwirken, dass Mittel für nachhaltige Mobilität auch zur Verbesserung der Tarifstruktur verwendet werden.

Ob ein Kind die Sekundarstufe II besucht, darf zudem nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. Chancengleichheit in der Bildung schließt ein, dass Mobilitätkosten den Weg zur Schule nicht erschweren dürfen. Die Ausweitung der kostenlosen Schülerbeförderung von der Sekundarstufe I auf die Sekundarstufe II verhindert Benachteiligungen von Kindern aus ärmeren Familien.

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