Antrag: Frauenrechte stärken – Gesundheit schützen - §219a Strafgesetzbuch streichen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist für Frauen mit hohen psychischen Belastungen und Gewissenskonflikten verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Frauen, die sich nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden schnell und unbürokratisch Ärztinnen und Ärzte finden, die einen solchen Eingriff vornehmen. Dazu ist es zweckmäßig und angemessen, dass Ärztinnen und Ärzte auch im Internet darüber informieren, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören. Dies ist umso wichtiger angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit mehrere Kliniken bzw. Ärzte in ländlichen Landkreisen in Niedersachsen sich ausdrücklich geweigert haben Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Das strafrechtsbewehrte Verbot der „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ (§219a StGB) erschwert eine solche sachliche Information. Der §219a StGB gefährdet damit letztlich die Gesundheit betroffener Frauen, indem dieses Verbot die Suche nach geeigneten Ärztinnen und Ärzten behindert. Ein gesellschaftlicher Nutzen oder ein schützenswertes Rechtsgut dieser Norm sind nicht erkennbar.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine schnellstmögliche Aufhebung von §219a StGB einzusetzen.

Begründung:

Das vom NS-Regime 1933 erlassene Verbot der „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ hatte unter anderem das Ziel, Ärztinnen und Ärzte, die unerlaubte Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, über diesen leichter beweisbaren strafrechtlichen Umweg belangen zu können. Später stützen auch die bevölkerungspolitischen Ziele des NS-Regimes verbunden mit der Rasseideologie dessen Einsatz gegen Schwangerschaftsabbrüche.

Im Jahr 2017 besteht keinerlei Rechtfertigung für ein strafrechtlich bewehrtes Verbot, dass Ärztinnen und Ärzte darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Im Gegenteil, durch ein solches Verbot wird es betroffenen Frauen erschwert, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die einen solchen Eingriff professionell vornehmen. Damit wird letztlich ihre Gesundheit gefährdet.

Aktuelle Strafprozesse zeigen, dass die Streichung dieser Strafrechtsnorm dringend geboten ist. Die Verurteilung einer Ärztin durch das Amtsgericht Gießen, die auf einer Strafanzeige einer rechtspopulistischen Initiative fanatischer Abtreibungsgegner basierte, unterstreicht die dramatischen Folgen dieser Strafvorschrift. Die Landesregierung muss sich deshalb für eine schnellstmögliche Abschaffung dieser Norm einsetzen.

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