Antrag: Einbruchskriminalität effektiv bekämpfen!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2015 zeigt deutlich, dass die Zahl der Opfer von Straftaten im Vergleich der letzten zehn Jahre einen Tiefststand erreicht hat. Diese Entwicklung, die geringe Gewaltkriminalität und die gesunkene Anzahl der Rohheitsdelikte sind ein deutlicher Indikator dafür, dass sich die Menschen in Niedersachsen sicher fühlen können. Im Vergleich zum Vorjahr wurden fast 800 Menschen weniger Opfer einer Straftat (minus 0,81 Prozent). Mit 93.784 Menschen liegt die Zahl der Opfer schon zum dritten Mal in Folge deutlich unter der 100.000er-Grenze. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist damit nochmals gesunken.

Auch die Anzahl der von minderjährigen Straftätern begangenen Taten ist um 889 Fälle, das sind 2,45 %, zurückgegangen. Auch hier ist ein Tiefstand der letzten zehn Jahre zu verzeichnen.

Der Landtag nimmt jedoch auch zur Kenntnis, dass die Einbruchskriminalität in unserem Land in den letzten Monaten spürbar zugenommen hat. Niedersachsenweit ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Jahr 2014 um 1.921 Fälle auf insgesamt 16.575 Delikte gestiegen. Fest steht aber auch, dass der Anstieg der Fälle der Einbruchskriminalität kein niedersächsisches Phänomen, sondern ein bundesweiter Trend ist und damit auch kein alleiniges Problem der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden.

Der Landtag nimmt dabei auch zur Kenntnis, dass immer mehr Einbrüche nicht beendet werden und die Täter in vielen Fällen gar nicht erst in das Haus bzw. in die Wohnung gelangen. Im vergangenen Jahr sind fast 40 Prozent (38,99 %) der Taten, insgesamt 6.462 Fälle, im Versuchsstadium steckengeblieben.

Außerdem: Ein Langzeitvergleich ergibt, dass in Niedersachsen, trotz der aktuell gestiegenen Zahlen, in anderen Jahren deutlich höhere Fallzahlen zu verzeichnen waren: Im Jahr 1993 wurden fast doppelt so viele Einbrüche wie im Jahr 2015 registriert, insgesamt 32.045 Fälle. In den Jahren bis 1999 waren die Zahlen durchgängig höher als die aktuelle Zahl der Einbrüche. Nach einem Rückgang in den folgenden Jahren sind die Zahlen seit 2012 wieder angestiegen.

Die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruch beträgt in Niedersachsen rund 22 Prozent. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurden bundesweit im Jahr 2015 weniger als 16 Prozent der Einbrüche aufgeklärt. Im Vergleich mit den Polizeistatistiken anderer Bundesländer ist das ist ein gutes Ermittlungsergebnis für die niedersächsische Polizei und ein Beweis für die sehr engagierte Arbeit der Polizeibediensteten.

Dies soll und darf jedoch nicht davon ablenken, dass Einbrüche in Wohn- als auch in Geschäftsbereiche nicht nur mit finanziellen Schäden verbunden sind, sondern darüber hinaus auch oftmals schwerwiegende traumatisierende Folgen nach sich ziehen. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl stellt einen besonders schweren Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern dar und hat erhebliche Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden.

Der Landtag begrüßt daher die erfolgreichen Maßnahmen der Landesregierung zur weiteren Stärkung der erfolgreichen Arbeit der niedersächsischen Polizei im Bereich der Einbruchskriminalität; insbesondere

  1. die Stärkung der Polizei um 1000 zusätzlich Stellen,
  2. den strategischen Ansatz der Landesregierung, Sicherheitspartnerschaften im Städtebau zwischen Polizei, kommunalen Spitzenverbänden, Städteplanern, Wohnungswirtschaft und Architektenverbänden konsequent auszubauen,
  3. die erfolgreichen Bemühungen zur Intensivierung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene; insbesondere zur Durchführung gemeinsamer länder- und staatenübergreifender Kontrollen sowie zur Verbesserung des Daten- und Informationsaustauschs zwischen den nationalen Polizeibehörden,
  4. die aktive Erprobung automatisierter Lagebild-Analyseprogramme (sogenannte Prognose-Software; "Predictive-Policing"),
  5. dass die Polizei Opfern von Einbruchskriminalität durch die Fachkommissariate der Polizei qualifizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote weitervermittelt, etwa die psychologische Begleitung von traumatisierten Opfern durch spezialisierte Beratungsstellen oder die Beratung bei Sicherheitsvorkehrungen. Diese Angebote sind notwendig und bieten eine schnelle Hilfe für Betroffene.

Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  1. die bestehenden Bekämpfungskonzepte auch über die Landesgrenzen hinaus weiter auszubauen und zu intensivieren,
  2. die Kapazitäten für die DNA-Spurenanalyse mit dem Ziel verkürzter Bearbeitungszeiten weiter auszubauen,
  3. die Bundesregierung aufzufordern, das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zur Erleichterung des Einbaus technischer Einbruchshemmnisse durch den Mieter weiter zu entwickeln,
  4. die Bundesregierung aufzufordern, das Programm zur Förderung der KfW zum Einbau von Sicherheitstechnik über 2017 hinaus zu fördern und auch die Fördermittel - auch für private Neubauten - finanziell aufzustocken,
  5. die Kooperationsangebote der Polizei an Kommunalverantwortliche, Stadtplaner, Bauverwaltungen, Wohnungswirtschaft und Architekten weiter auszubauen, um für Sicherheitsbelange im Städtebau zu sensibilisieren und die dort bestehenden kriminalpräventiven Potenziale, insbesondere in der Gebäudegestaltung und der Gliederung des öffentlichen Raums, stärker zu nutzen,
  6. die Arbeit der fachkundigen Stellen, wie die Opferhilfebüros, den Weißen Ring e.V. oder das Traumanetzwerk Niedersachsen weiter aktiv zu unterstützen.

Begründung

Die Bekämpfungsstrategie der niedersächsischen Polizei gegenüber Wohnungseinbrüchen hat sich bewährt. Erfolgsfaktoren sind insbesondere die Verstärkung der Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus sowie die Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Einbruchsschutz.

Um eine Verstärkung dieser Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, müssen mehr Polizistinnen und Polizisten durch eine konsequente Aufstockung und Neueinstellung von Personal auf die Straße gebracht werden. Die Polizei in Niedersachsen ist schon jetzt so stark aufgestellt wie nie zuvor in der Geschichte. Auch bei der Ausbildung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern sind die Zahlen so hoch wie zuletzt in den 1980er Jahren.

International agierende Täter erfordern eine weitere Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Eine Bekämpfung der Einbruchskriminalität kann nur erfolgreich sein, wenn sie nicht an den Landesgrenzen endet. Der Landtag begrüßt daher ausdrücklich, dass Niedersachsen sich gemeinsam mit Belgien, den Niederlanden, mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Eigentumskriminalität einsetzt, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Die Unterstützung präventiver Handlungsstrategien auch im Bereich der eigenen Vorsorge durch bauliche Maßnahmen ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Einbruchskriminalität. Im Rahmen der Auswertung der Kriminalstatistik ist festzustellen, dass fast 40 Prozent der Einbrüche im Versuchsstadium steckengeblieben sind. Das zeigt, dass sich der Einsatz geeigneter Sicherungstechnik lohnt, um viele Einbrüche wirksam zu vereiteln. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Förderung des Einbaus von Sicherheitstechnik durch die KfW. Mangels gesetzlicher Standards vernachlässigen viele private Bauherren Investitionen in Sicherheitstechnik. Spezielle finanzielle Anreize dürften dazu beitragen, die Quote sicherheitstechnisch ausgewogener Neubauten zu erhöhen. Das Programm soll aus diesem Grund auch über 2017 hinaus fortgeführt werden und zudem die Fördermittel für private Neubauten finanziell aufgestockt werden.

Die Förderung eines technischen Einbruchsschutzes durch Wohnungsmieter scheitert vielfach an den bestehenden investitionshemmenden rechtlichen Regelungen. Bauliche Maßnahmen des Mieters sind grundsätzlich von der Zustimmung des Vermieters abhängig und müssen im Zweifel bei einem Auszug aus der Wohnung wieder entfernt werden. Eine ergänzende Regelung im § 554a BGB könnte dazu beitragen, den präventiven Einbruchsschutz auch in Mietwohnungen nachhaltig zu verbessern.

Kriminalpra?vention im Sta?dtebau kann als komplexes Konstrukt unterschiedlicher Handlungsträger neben den baulichen Aspekten auch die sozialra?umliche Ebene einbeziehen. Durch gestalterische und bauliche Maßnahmen können Tatanreize reduziert, Tatgelegenheiten minimiert und nachbarschaftliche Gemeinschaft - mit dem Ziel einer gemeinsam verantworteten Einbruchsvorsorge - gefördert werden. Gemeinsame aufgaben- und zuständigkeitsübergreifende Sicherheitsstrategien von Polizei, Kommunen und Wohnungswirtschaft können in das Alltagshandeln der einzelnen Sicherheitsakteure eingebettet werden und neben einer Erho?hung des subjektiven Sicherheitsempfindens - gerade auch im Hinblick auf Wohnungseinbruchsdelikte - eine Sensibilisierung für eigene Handlungsmöglichkeiten aber auch für eine Verbesserung des objektiven Sicherheitsstatus' bewirken.

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