Antrag: Die Finanzierung der Betreuungsvereine nachhaltig sichern – Drittelfinanzierung aufgeben

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Betreuungsvereine leisten eine wichtige Arbeit für das Funktionieren unseres Gemeinwesens und helfen mit, den Vorrang der ehrenamtlichen Betreuungsführung sicherzustellen. Sie unterstützen die Tätigkeit und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer_*innen und führen selbst Betreuungen durch. Angesichts steigender Zahlen betreuungsbedürftiger Menschen wird diese Arbeit immer wichtiger und kann von Land und Kommunen allein nicht gewährleistet werden. Der Landtag hat zuletzt am 18.08.2016 die Bedeutung der Arbeit der Betreuungsvereine gewürdigt (Drs. 17/6327). Diese Würdigung muss sich auch in finanzieller Förderung widerspiegeln. Die Landeszuschüsse für die Betreuungsvereine wurden zuletzt durch die rot-grüne Koalition im Jahr 2015 um 120.000 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Jahr 2018 nicht mehr ausreichend.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • mit den Kommunen ein Finanzierungsmodell zu vereinbaren, dass jedem Betreuungsverein in Niedersachsen ein Budget für die Querschnittsarbeit i.H.v. 90.000 Euro jährlich garantiert und deren Finanzierung damit nachhaltig sicherstellt.
  • Die Zuschüsse für die Betreuungsvereine deutlich anzuheben und die notwendige flächendeckende Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer*innen zu gewährleisten und wo notwendig die Gründung neuer Vereine zu unterstützen. Sich auf Bundesebene für eine angemessene Erhöhung der Vergütung von beruflich tätigen Betreuer*innen (Vereins- und selbständige Berufsbetreuer*innen einzusetzen.

Begründung

Betreuungsvereine sind eine tragende Säule bei der rechtlichen Betreuung von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Neben dem eigentlichen Führen von Betreuungen, die nicht durch ehrenamtliche geführt werden können, umfasst die Arbeit der Betreuungsvereine diverse verpflichtende Querschnittaufgaben, wie etwa die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Einführung, Fortbildung und Beratung, sowie persönliche Beratungen und Informationsveranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Für diese Querschnittaufgaben benötigen Betreuungsvereine derzeit jeweils ca. 90.000 Euro im Jahr (Vollzeitstelle inklusive Sachkosten). Das Land Niedersachsen fördert die Querschnittarbeit mit 16.000 Euro pro Verein. Auch die Kommunen fördern die Betreuungsvereine in unterschiedlicher Höhe. Der Rest ist von den Vereinen selbst zu tragen. Da jedoch die seit Jahren nicht erhöhten Stundensätze für Betreuerinnen und Betreuer durch den Bund nicht einmal eine Deckung der laufenden Kosten ermöglicht, ist es für die Betreuungsvereine unmöglich, auch noch zusätzliche Mittel für die Querschnittsarbeit einzusetzen.

Die Region Hannover hat mit Beschluss der Regionsversammlung vom 5. März 2018 die Förderung ihrer Betreuungsvereine auf jeweils 45.000 Euro erhöht und gleichzeitig die Landesregierung aufgefordert, die gleiche Summe zur Verfügung stellen. Die Region Hannover als größte Gebietskörperschaft in Niedersachsen hat damit ein denkbare Variante zur nachhaltigen finanziellen Absicherung der Betreuungsvereine vorgeschlagen.

Die prekäre finanzielle Lage der Betreuungsverein ist seit langem bekannt und hat bereits zur Insolvenz von Betreuungsvereinen bspw. in der Region Hannover geführt.

Wenn die Förderung nicht zeitnah erhöht wird, droht mehreren Vereinen das finanzielle Aus. Damit würde wahrscheinlich auch eine große Zahl an ehrenamtlichen Betreuern wegfallen. Für den Landeshaushalt wäre das sogar noch teurer, weil dann die wegfallenden ehrenamtlichen Betreuer durch teurere Berufsbetreuungen ersetzt werden müssten.

Auf Bundesebene gab es bereits verschiedene Vorstöße für eine Erhöhung der seit ihrer Einführung 2005 nicht mehr angepassten Vergütungspauschalen von beruflich tätigen Betreuer*innen. Diese waren bislang aber erfolgslos. Die gegenwärtige Vergütung ist nicht mehr ausreichend. Die Landesregierung muss sich im Kreise der Länder mit Entschiedenheit für eine Erhöhung einsetzen.

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