Antrag: Bleiberechtsregelung verbessern - echte Perspektiven für integrierte junge Menschen schaffen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der schleswig-holsteinische Landtag hat auf Antrag der dortigen Jamaika-Koalition im Juli dieses Jahres beschlossen, die dortige Landesregierung zu bitten, eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsgesetz einzubringen (SH-Drs. 19/829). Mit der Bundesratsinitiative soll der Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten nach den Regelungen zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden und bei nachhaltiger Integration erweitert werden. Dazu soll die entsprechende Regelung in § 25b AufenthG (nachhaltige Integration) so ergänzt werden, dass jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Bleiberecht gewährt werden kann, wenn sie die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende erfüllen, wobei ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden muss. Bisher gilt diese Regelung nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, die mit dem Beschluss aus Schleswig-Holstein verfolgte Verbesserung des Bleiberechts und die daraus folgende Bundesratsinitiative zu unterstützen.

Begründung

Die bisherige Altersbeschränkung der Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende schränkt deren Wirkungsgrad erheblich ein. So sind insbesondere unbegleitet einreisende Minderjährige bei ihrer Einreise sehr häufig bereits zu alt, um bis zu ihrem 22. Geburtstag noch das Aufnahmeverfahren zu durchlaufen und zudem vier Jahre lang eine Schule zu besuchen oder gar einen anerkannten Schul- oder Berufsschulabschluss zu erwerben. Die Integrationsleistung spielt dabei schon keine Rolle mehr. Hier würde eine Ausweitung der Altersgrenze Abhilfe schaffen.

Auch im Hinblick auf das SGB VIII wäre die Änderung sinnvoll. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt einen Regelrechtsanspruch auf Hilfe bis zum 21. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr. Diesbezüglich würde die Änderung eine sinnvolle Anpassung an das Kinder- und Jugendhilferecht bringen. In dieser sensiblen Phase des Erwachsenwerdens sind Bleibeperspektiven ein wichtiger Faktor, um Integrationsbemühungen und die Fortsetzung der Ausbildungswege zu fördern und zu bestärken.

Die bisherigen bundesweit geltenden stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen nach §§ 25 a, b AufenthG werden auch in Niedersachsen deutlich zu selten angewendet. Sie sind in den Ausländerbehörden zu wenig präsent, ihre Ziele wurden nicht erreicht. Dabei ist das Problem der Kettenduldungen immer noch ungelöst. So lebten zum 28.02.2018 über 5.500 Personen vier Jahre oder länger geduldet in Niedersachsen. In 2017 lebten nur 283 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Regelung für integrierte Ausländer*innen) hatten, 660 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Regelung für integrierte Jugendliche oder Heranwachsende) hatten, 111 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Regelung für Eltern der integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden aus Abs. 1) hatten und 82 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Regelung für minderjährige Kinder der integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden aus Abs. 1) hatten. Im Vergleich zu den ca. 16.500 Geduldeten erscheint das deutlich zu wenig.

Die Initiative aus Schleswig-Holstein zielt darauf, diese Bleiberechtsregelungen sinnvoll zu erweitern. Es ist daher geboten, dass die Niedersächsische Landesregierung diese Initiative im Bundesrat und bei jeder sich bietenden Gelegenheit unterstützt.

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