Antrag: Ärztliche Ausbildung, Anerkennung und Niederlassung für die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen sicherstellen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer flächendeckenden, leistungsfähigen und finanzierbaren gesundheitlichen Versorgung. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem Bundesgesetzgeber und der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Die Zuständigkeit für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte liegt ausschließlich bei der Ärztekammer Niedersachsen.

Die demografische Entwicklung in Niedersachsen und andere gesellschaftliche Faktoren wirken sich direkt auf die gesundheitliche Versorgung aus. In einigen Landesteilen Niedersachsens ist die Sicherung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge eine Herausforderung, der sich die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen, mit verschiedenen Maßnahmen gestellt hat.

1. Der Landtag begrüßt die bisherigen Bemühungen der Landesregierung und die bereits ergriffenen Maßnahmen:

  •  Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte werden bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens unterstützt. Für innovative Versorgungsprojekte einerseits und als Anschubfinanzierung andererseits werden jährlich 600 000 Euro für die „Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ auf den Weg gebracht.
  • Die ambulante ärztliche Versorgung wird unterstützt, weshalb seit Mai 2014 in schwächer versorgten ländlichen Regionen vor allem die hausärztliche Versorgung mit bis zu 50 000 Euro bei einer neuen Niederlassung gefördert wird.
  • Auch die kommunale Seite soll weiter gestärkt werden. Mit Inkrafttreten des GKV-Versor- gungsstärkungsgesetzes 2015 können auch Kommunen Medizinische Versorgungszentren als Träger einrichten. Das Land unterstützt die Investitionskosten mit bis zu 50 000 Euro pro neu zu gründendem kommunalem Medizinischem Versorgungszentrum. Sie verpflichten sich im Gegenzug, die hausärztliche Tätigkeit mindestens drei Jahre am Standort aufrechtzuerhalten.
  • Mit der Förderung des Wahlfachs „Allgemeinmedizin“ im Praktischen Jahr wird deutlich, welchen Stellenwert die hausärztliche Versorgung einnimmt. Mit einem Stipendienprogramm wird ganz konkret der klinische Teil des Medizinstudiums gefördert, unter der Voraussetzung, dass sich die Studierenden bereit erklären, nach Abschluss ihrer Ausbildung im ländlichen Raum zu arbeiten.

2. Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene

  • weiter für den Masterplan Medizinstudium 2020 und somit für eine deutliche Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium einzusetzen, um die Ausbildung im Praktischen Jahr künftig in Quartale aufzuteilen und um die Wahl des Faches Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten sowie alle Studierenden im Staatsexamen am Ende ihres Studiums in der Allgemeinmedizin zu prüfen,
  • des Ziels anzunehmen, an allen medizinischen Hochschulen Lehrstühle für Allgemeinmedizin zu errichten,
  • das mindestens zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin beizubehalten,
  • für die Stärkung der Anerkennungsberatung und Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse einzusetzen, um dem Fachkräftebedarf bei Medizinern positiv entgegenzuwirken,
  • für eine Optimierung der Bedarfsplanung einzusetzen, um eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung in einer alternden Gesellschaft sicherzustellen,
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die durch die Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 an den Hochschulen entstehenden Kosten zu einem wesentlichen Teil durch den Bund getragen werden.

3. Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  • sich aktiv um zukunftsweisende Weiterbildungskonzepte zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit den Partnern aus Universitäten, Ärztekammer, KV usw. zu bemühen,
  • modellhaft zu prüfen, ob eine Entlastung durch nichtärztliche Praxisassistenten, vergleichbar den Modellen „MoNI“ oder „AGnES/VERAH“, sowie durch Pflegedienste eine Möglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sein kann,
  • den Informationsaustausch zwischen Fach-, Haus- und Klinikärzten sowie Pflegediensten zu verbessern. Beispielsweise könnten digitale Datenbanken zu einer besseren Vernetzung der Akteure führen sowie zu einer Kapazitäts- und Zeitersparnis,
  • sich für eine flächendeckende Breitbandversorgung einzusetzen, um die Möglichkeiten der Telemedizin auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang auch den Bereich „Tele- medizin“ in der medizinischen Ausbildung verstärkt einzubeziehen.

Begründung

Alle Menschen in Niedersachsen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt.

Auf Landesebene wird bereits aktiv gehandelt und es wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in unserem Land umgesetzt.

Unabhängig von diesen Maßnahmen bedarf es sicher weiterer Veränderungen. Es müssen regionale Lösungen unter Einbindung vieler Gesundheitsakteure vor Ort entwickelt werden, um konkrete Hilfestellungen zu liefern. Mit den eingeführten „Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ wurde bereits ein erster Baustein in Bewegung gesetzt, um einen Prozess auf der kommunalen Ebene in Gang zu bringen. Die entstehenden Kommunalen Medizinischen Versorgungszentren werden einen weiteren wichtigen Beitrag liefern.

Im Beirat der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, die die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen seit einigen Jahren betreibt, ist das Land vernetzt. Dort werden auch Initiativen zur Gewinnung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern beraten. Auch das Thema Verbundweiterbildung spielt in der Koordinierungsstelle eine besondere Rolle und ist regelmäßiges Thema.

Die Stärkung der ambulanten Pflegedienste in ländlichen Regionen soll dazu führen, dass diese zukünftig einzelne ärztliche Aufgaben übernehmen können

In diesem Rahmen wird es zu Kooperationen mit Pflegedienst und Hausärztin oder Hausarzt kommen. Vor allem die Patientinnen und Patienten werden von den bestehenden und geförderten

Maßnahmen profitieren. Die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen ist ein wichtiges Thema für die Menschen in unserem Land und wird es auch unter allen beteiligten Akteuren weiterhin bleiben. Die Nachwuchsgewinnung der Mediziner und die Förderung werden auch zukünftig eine wichtige Rolle einnehmen.

 

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