Änderungsantrag:Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Fortsetzung der Förderungen nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)

Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Fortsetzung der Förderungen nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU - Drs. 18/245

Beschlussempfehlung des des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/657

Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit folgenden Änderungen beschließen:

1.      Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„²Ab 2018 erhöht das Land die für die Gewährung von Zuwendungen nach § 2 bereitgestellten Finanzmittel auf einen Gesamtbetrag von mindestens 150 000 000 Euro pro Jahr. Die Mittel werden im Jahr 2019 um 1 Prozent erhöht, in 2020 um 1,5, Prozent und von 2021 an um jährlich 2 Prozent.“

[…]

4.      § 6 erhält folgende Fassung:

§ 6

Verteilung der Mittel

„Die Finanzmittel nach § 1 Abs. 2 sind so aufzuteilen, dass der Anteil der Mittel für den Schienenverkehr und den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ab dem Haushaltsjahr 2018 sowie für die Folgejahre 50 Prozent beträgt und der Anteil der Mittel für den Neubau von Radwegen und Radschnellwegen von 2018 an 10 Prozent beträgt.“

Begründung

Zu Artikel 1. Die Anhörung zu den drei Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/128), von SPD/CDU (Drs. 18/245) und die FDP (Drs. 18/38) hat ergeben, dass die Anzuhörenden mehrheitlich sich für die Dynamisierung der Entflechtungsmittel ausgesprochen haben. Es ist davon auszugehen, dass auch künftig Kosten u.a. für Energie und Personal steigen werden. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Anpassung der Mittel notwendig.

Zu Artikel 6: In mehreren Städten in Niedersachsen werden die Grenzwerte für Stickoxide überschritten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig Ende Februar hat Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt. Gleichzeitig spricht sich die rot-schwarze Landesregierung wiederholt gegen Fahrverbote aus. Stattdessen wollen SPD und CDU den Verkehr ökologisch ausrichten und in umweltschonendere Verkehrsträger wie den ÖPNV, den Schienen und Radverkehr deutlicher investieren. Vor diesem Hintergrund bietet sich die Novelle des NGVFG an, im Anschluss an das rot-grüne Sonderprogramm Radschnellwege aus den Jahren 2017 und 2018 mithilfe verstetigter Mittel den Radverkehr in Niedersachsen nachhaltig zu stärken. Auf diesem Weg wird der Radverkehr einen wichtigen Beitrag leisten können, damit die Menschen insbesondere in den Städten, aber auch im ländlichen Raum gesunde Luft einatmen können.

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