Änderungsantrag (GRÜNE/SPD) Fracking/Kavernenfeld Etzel

(zu Drs. 16/16/3312; 16/3519; 16/3912; 16/3967 und 16/5459)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der SPD

 

Ausbau des Kavernenfeldes Etzel stoppen bis die Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist - Bergrecht reformieren: Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Genehmigungsverfahren

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3312

Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3519

Bergrecht reformieren - Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Maßnahmen „unter Tage“ - kein Fracking in Wasserschutzgebieten - keine Subventionen für Energiekonzerne

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3912

„Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor!

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3967

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5459

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

dass alle in jüngster Zeit vorgelegten Gutachten zu den Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten belegen, dass zur Beurteilung der Risiken und der technischen Beherrschbarkeit bislang viele und grundlegende Informationen fehlen. Über das Verhalten und die Wirkung der bei den Fracks eingesetzten, zum Teil toxischen und wassergefährdenden Zusätze, können keine Aussagen getroffen werden und es fehlen sogar Grundlagenkenntnisse über Aufbau und Eigenschaften der tiefen Geosysteme, die mit Fracks aufgeschlossen werden sollen. Die Forderung nach einem Genehmigungsverfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung und einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Bohrungen zum Aufsuchen und zur Förderung von Kohlenwasserstoffen ist richtig, reicht aber bei Fracking-Vorhaben nicht aus, bevor nicht grundsätzliche Fragestellungen, wie sie in den vorliegenden Gutachten aufgeworfen werden, geklärt sind.

Ein Einstieg in die Förderung von unkonventionellem Gas (tight-Gas, shale-Gas, Kohleflözgas) ist deshalb  wegen der damit verbundenen nicht kalkulierbaren Risiken und Auswirkungen auf den tiefen Untergrund, auf Grundwasser, Böden und Umwelt und Natur an der Oberfläche, sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger auf absehbare Zeit nicht verantwortbar. Aus energiepolitischen und ressourcenpolitischen Gründen ist die Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht notwendig.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich im Bundesrat für Änderungen des Bundesberggesetzes und eine Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Projekte, die dem Aufsuchen und der Förderung von Erdöl und Erdgas sowie der Speicherung von Kohlenwasserstoffen dienen, mit dem Ziel einzusetzen, sicherzustellen, dass
    • die Genehmigungsverfahren für solche Vorhaben mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden;
    • die Umweltverträglichkeit solcher Projekte grundlegend nachgewiesen ist, insbesondere in Hinsicht auf den Einsatz von Techniken zur Steigerung der Förderung von Erdöl und Erdgas wie die hydraulische Stimulation (Fracking-Technik) oder anderer neuer Methoden wie dem Einsatz von Mikroorganismen und der Nachweis der umweltverträglichen Entsorgung oder Verwertung von Flowback bzw. Lagerstättenwässern und den darin enthaltenen Schadstoffen erbracht wird;
    • bei allen Vorhaben insbesondere bei Kavernenprojekten wissenschaftlich fundierte Boden-Absenkungsprognosen im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind;
    • die Entschädigungsansprüche der von möglichen Bergschäden betroffenen AnwohnerInnen so neu geregelt werden, dass auch Schäden durch Bau und Betrieb von Kavernenspeichern berücksichtigt werden, die Beweislast bei den Verursachern liegt und ausreichende Sicherheitsleistungen hinterlegt werden müssen.
  2. bis zur Umsetzung einer solchen Novelle in eigener Kompetenz für eine weitestgehende Ausräumung der Inkonsistenzen, Defizite und Widersprüchlichkeiten, die durch das veraltete Bergrecht entstehen, zu sorgen. Dazu gehört insbesondere dass
    • keine politische oder sonstige Unterstützung von Vorhaben zur Erschließung und Vorbereitung der Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen durch das Land und seine Behörden erfolgt;
    • Genehmigungsverfahren zur Aufsuchung, Förderung und die Anwendung damit in verbundener technischer Verfahren mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden;
    • Genehmigungen für den Einsatz der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen wegen der bisher nicht absehbaren Risiken nicht erteilt werden;
    • Für Vorhaben wie den Bau und Betrieb von Kavernenspeichern wegen ihrer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Umbau der Energieversorgung grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP durchzuführen;
    •  am Standort Kavernenfeld Etzel daraufhinzuwirken, dass der Ausbau auf 99 Speicher begrenzt wird und die Region bei der Bewältigung  der schon heute abzusehenden Folgen der zu erwartenden Bodenabsenkungen umfassend unterstützt wird.
  3. die auslösenden Faktoren von Erdbeben in niedersächsischen Erdgasfördergebieten untersuchen zu lassen und hierbei insbesondere den möglichen Einfluss von Fracking-Maßnahmen und von der Lagerstättenwasserverpressung in den tiefen Untergrund, wie das etwa im Erdgasfeld Völkersen im Landkreis Verden jahrzehntelang geschehen ist, aufzuklären. Bis zur Aufklärung der Ursachen der Erdbeben am Feld Völkersen sollte die weitere Förderung von Erdgas eingestellt werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung ferner auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass

  •  Die Netzentwicklungspläne Strom und Gas um eine Entwicklungsplanung für Energiespeicher erweitert wird, um insbesondere einen weiteren Zubau von Kavernenspeichern am Bedarf und an regionalen Notwendigkeiten orientiert, steuern zu können und so einen weiteren unkoordinierten Ausbau und eine Konzentration auf bestimmte Regionen an der Nordseeküste zu verhindern;
  1. -     das Bergrecht in das Umweltrecht überführt wird.

     

Fraktionsvorsitzender

 

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