Änderungsantrag (GRÜNE/FDP): Kindertagesstätten bei der Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung entlasten

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP

Kindertagesstätten bei der Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung entlasten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder - Drs. 18/656

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/656

Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 18/1095

Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in folgender Fassung beschließen:

§ 2 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

 „(4) 1Das pädagogische Konzept muss ab dem 01.08.2019 auch Ausführungen zur Sprachbildung aller Kinder sowie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf enthalten. ²Die Ausführungen zur individuellen und differenzierten Sprachförderung sollen berücksichtigen, dass auch diese Sprachförderung alltagsintegriert durchzuführen ist.

Füge nach §23 folgenden Paragraphen an:

§ 24 Übergangsvorschriften

(1)    §3 Abs. 1 Satz 3 sowie §3 Abs. 4 und 5 sind erst ab dem 01.08.2019 anzuwenden.

(2)    Sofern das pädagogische Konzept nach §2 Abs. 3 bereits vor dem 01.08.2019 Ausführungen nach 4§2 Abs. 4 enthält ist § 3 Abs. 1 Satz 3 sowie §3 Abs. 4 und 5 anzuwenden.“

Begründung

Um die Kindertagesstätten nach der Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in ihren Zuständigkeitsbereich zu entlasten, soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder ein Konzept zur Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung zu entwickeln. Liegt dieses Konzept bereits vor dem Ablauf dieses Jahres am 01.08.2019 vor, so soll es bereits dementsprechend früher umgesetzt werden

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