Änderungsantrag (CDU/SPD/GRÜNE/FDP): Sparkassen in Niedersachsen - eine Erfolgsgeschichte mit kommunaler Beteiligung erhalten

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/7682 und Drs. 17/8233)

Fraktion der CDU
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP

Sparkassen in Niedersachsen - eine Erfolgsgeschichte mit kommunaler Beteiligung erhalten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - Drs. 17/7682

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/8233

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Sparkassen und Volksbanken in Niedersachsen - eine Erfolgsgeschichte mit kommunaler Beteiligung bzw. genossenschaftlicher Eigentumsstruktur erhalten

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte am 14. November 2016 den Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Leitungsorgane von Banken. Der Leitfaden gilt unmittelbar für alle „bedeutenden“, d. h. unter der direkten Aufsicht der EZB stehenden Institute. Er soll damit einen Beitrag zur Steigerung der Stabilität einzelner Finanzinstitute sowie des Bankensystems insgesamt leisten. Die Institutionen der Europäischen Union zeigen damit Handlungsfähigkeit infolge der Banken- und Finanzkrise.

Der Leitfaden basiert auf den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Diese stellte zuletzt am 28. Oktober 2016 zusammen mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA einen neuen Entwurf für allgemeine Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vor, der somit auch für Sparkassen und Volksbanken gültig werden könnte. Der Leitfadenentwurf erstreckt sich dabei nicht nur auf die Mitglieder der Geschäftsführung, sondern ganz wesentlich auch auf die Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten. Die Europäische Bankenaufsicht will damit auch vermeintlichen Interessenkonflikten von Gremienmitgliedern begegnen, wenn diese eine Position mit hohem politischem Ein­fluss (z. B. in der Lokal-, Regional- oder Bundespolitik) bekleiden.

In der Vergangenheit sind EBA-Leitlinien häufig in die Regulierung der Bankenaufsicht übernom­men worden. Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, dass sich die nationale Aufsicht im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der EBA zukünftig an den Anforderungen orientiert, die der EZB-Leitfadenentwurf in Bezug auf Mitglieder von Leitungsorganen bedeutender Kreditinstitute vorsieht. Für die gesamte Bankenlandschaft ist dies im Grundsatz auch sinnvoll, denn die fachliche Eignung der Organe muss gesichert und Interessenskonflikte müssen ausgeschlossen sein. Ein­schränkungen bei der Besetzung der demokratisch legitimierten kommunalen Verwaltungsräte der Sparkassen bzw. über die Vertreterversammlung (Mitgliederversammlung) gewählten Aufsichtsräte der Volksbanken durch die neuen Regelungen gilt es jedoch vorzubeugen.

Der Landtag stellt fest:

  • Nach der Banken- und Finanzkrise hat die Europäische Union (EU) ihre Aufsichtsstrukturen für den Finanzmarkt angepasst und verschärfte Regelungen für eine Vielzahl bankenrechtlicher Aspekte durchgesetzt. Diese Verschärfungen sind weitgehend begrüßenswert, um die Folgen von in Schieflage geratenen Banken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu reduzieren.
  • Europäische Regelungen bei der Bankenaufsicht sollten die Besonderheiten des deutschen Sparkassensystems berücksichtigen. Die EZB-Leitlinien sind daher in dieser Form für die Sparkassen nicht geeignet. Die Banken- und Finanzkrise wurde nicht durch die niedersächsischen Sparkassen ausgelöst. Die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft sowie Volksbanken in genossenschaftlicher Organisation sind auch hier bei uns in Niedersachsen feste und verlässliche Partner für die Bürgerinnen und Bürger und für den Mittelstand.
  • Die Sparkassen in Deutschland haben einen öffentlichen Auftrag und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb können an sie besonders hohe Anforderungen gestellt werden, beispielsweise bei der Offenlegung der Vorstandsvergütung und der Nachhaltigkeit von Investments. Diese besondere Verantwortung, die über die Profitmaximierung hinausgeht, spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Verwaltungsgremien der öffentlichen Sparkassen wider. Der öffentliche Auftrag der Sparkassen und ihre kommunale Trägerschaft erfordert daher die Präsenz der demokratisch legitimierten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten. Ähnlich verhält es sich mit den Volksbanken.
  • Die persönliche Eignung der Aufsichtsratsmitglieder sowie das Nichtvorliegen von Interessens-konflikten werden nach den Maßgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und entsprechender Bestimmungen der BaFin bereits heute vorausgesetzt und geprüft.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen,

  1. dass unser gewachsenes und bewährtes kommunales bzw. genossenschaftliches Aufsichtssystem und der öffentliche Auftrag der Sparkassen bzw. der Volksbanken nicht dadurch gefährdet werden, dass an die Sparkassen bzw. Volksbanken die Maßstäbe angelegt werden, die der neue durch die EZB herausgegebene Entwurf des „Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ für „bedeutende“ Kreditinstitute formuliert,
  2. dass vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgabenstellung bei den Anforderungen zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung der Sparkassen bzw. Volksbanken und des Aufsichtsorgans zu unterscheiden ist und
  3. dass auch zukünftig gewählte kommunale HauptverwaItungsbeamtinnen/Haupt-verwaltungsbeamte und kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihre Erfahrung und ihr Wissen in den Verwaltungsräten als Mitglieder einbringen können.
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